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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 195 (NJ DDR 1971, S. 195);  äggfe i-=ä der überwiegenden Mehrheit der Bürger eine gesellschaftliche Beratung in Ehefragen nach wie vor ungewohnt ist. Das erschwert das Wirksamwerden der Ehe-und Familienberatungsstellen bei der Überwindung von Familienkonflikten und -gefährdungen, die über eine bloße Beratung hinausgeht. 6. Zur Erziehung der Kinder aus geschiedenen Ehen Eine wichtige Frage unserer staatlichen Familienpolitik ist die Durchsetzung der Grundsätze des Familiengesetzbuchs zur Gewährleistung der Entwicklung und der sozialistischen Erziehung der Kinder aus geschiedenen Ehen. Die Notwendigkeit der Hilfe und Unterstützung des sozialistischen Staates und der ganzen Gesellschaft auf diesem Gebiet wird durch die Tatsache unterstrichen, daß die Zahl der geschiedenen Ehen mit minderjährigen Kindern gestiegen ist. Von besonderer Dringlichkeit ist das vor allem auch deshalb, weil in mehr als 85 Prozent aller Ehescheidungen mit minderjährigen Kindern die zumeist voll berufstätige Mutter das Erziehungsrecht und damit die alleinige Verantwortung zugesprochen erhält. Die Unterstützung der Erziehung von Kindern aus geschiedenen Ehen wird vor allem dadurch erschwert, daß gegenwärtig kein exakter Gesamtüberblick über die sich aus Eheauflösungen für die betroffenen Kinder ergebenden Probleme und die daraus für die staatliche Leitung der Familienpolitik zu ziehenden Schlußfolgerungen existiert. Demzufolge fehlt auch eine Orientierung der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte auf die besonderen Probleme, die in der Entwicklung und Erziehung der von Ehescheidungen betroffenen Kinder und Jugendlichen auftreten. Die vorliegenden Kenntnisse lassen keine Verallgemeinerungen über die mit den Eheauflösungen verbundenen Folgen für die Erziehung und Entwicklung dieser Kinder und Jugendlichen zu. Es wird davon ausgegangen, daß eine Ehescheidung erfahrungsgemäß negative Wirkungen auf die Kinder hat. Das kann jedoch nur am konkreten Fall belegt werden, in dem sich die zuständigen Organe mit einzelnen Kindern und Jugendlichen aus solchen gelösten Familien auf Grund von erheblichen Erziehungs- und Entwicklungsstörungen befassen mußten. Bei den Organen der Jugendhilfe wird gegenwärtig keine ständige Gesamtanalyse der Familiensituation der von Ehescheidungen betroffenen Kinder und Jugendlichen vorgenommen. Eine wissenschaftlich aussagefähige Einschätzung negativer 'Auswirkungen von Ehescheidungen auf die betroffenen Kinder ist besonders auch deshalb schwer möglich, weil die staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungsträger zum Teil von der Ehescheidung der Eltern überhaupt nichts erfahren oder noch häufiger davon lediglich Kenntnis nehmen. 7. Zu Pflichtverletzungen auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere zu Mietschulden Auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere im Wohnungsmietrecht, zeigt sich eine Vielzahl von Verletzungen selbstverständlicher Disziplin- und Pflichtanforderungen durch Bürger. Sie spiegelt sich insbesondere in den Mietrückständen und Mietschulden, aber auch in einer großen Zahl gerichtlich erlassener Zahlungsbefehle wegen anderer nicht freiwillig erfüllter Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten (wie z. B. Ratenzahlungen bei Kreditgeschäften, Schadenersatzleistungen usw.) wider. Die Mietschulden spielen insgesamt eine nicht unwesentliche Rolle. Die Mietrückstände sind zum Teil be- trächtlich angewachsen. Dabei ist die Situation örtlich unterschiedlich. Während in einzelnen Kreisen und Bezirken teilweise ein Sinken der Mietrückstände zu verzeichnen ist, sind diese in anderen Bezirken und Kreisen erheblich gestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß dieser teilweise Anstieg in eine Zeit fällt, da im Ergebnis der kontinuierlichen Politik der Partei-und Staatsführung weitere bedeutende Schritte zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Bürger getan wurden. Die gegenwärtig bestehende zentrale Übersicht bezüglich der volkseigenen bzw. von den Kommunalen Wohnungsverwaltungen treuhänderisch verwalteten Wohnungen weist aus, daß für Mietschulden soziale Gründe nicht maßgebend sind. Als hauptsächliche Ursachen treten Vergeßlichkeit und Nachlässigkeit, Disziplinlosigkeit und Egoismus sowie kleinbürgerliches Vorteilsdenken, aber auch bei einigen Bürgern asoziales Verhalten und asoziale Lebensweise in Erscheinung. Für den aus Disziplinlosigkeit, Egoismus und kleinbürgerlichem Vorteilsdenken handelnden Personenkreis ist typisch, daß diese Bürger alle sich bietenden Vorteile der Gesellschaft für sich in Anspruch nehmen, um ihre Bedürfnisse auf Kosten der Gesellschaft zu befriedigen. Nicht überall wird mit der notwendigen Konsequenz und unter Ausschöpfung der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorgegangen. Häufig wird unbegründet Toleranz und Nachsicht geübt. Dadurch verbreitet sich bei solchen Bürgern die Auffassung, daß ernsthafte staatliche Reaktionen und Sanktionen nicht befürchtet werden müssen. Die Tatsache, daß es zur Zeit einzelnen Bürgern möglich ist, über Monate hinaus keine Miete zu zahlen, ohne daß darauf irgendeine Reaktion erfolgt, wirft auch die Frage auf, ob das Inkassosystem der Kommunalen Wohnungsverwaltungen bereits so konsequent und geordnet ist, daß derartigen Erscheinungen wirksam begegnet werden kann. Es gibt auch keine materiellen Sanktionen dergestalt, daß ein Säumniszuschlag für den schuldhaft nicht pünktlich zahlendenMieter erhoben werde könnte, um die Zahlungsmoral zu heben. Die Untersuchungen ergaben, daß die Kommunalen Wohnungsverwaltungen in der Regel eine völlig untergeordnete Rolle in der Führungs- und Leitungstätigkeit der örtlichen Staatsorgane einnehmen. Von den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten wird vor allem nicht genügend berücksichtigt, daß es sich vom Wert und Umfang des verwalteten Vermögens, der Aufgabenstellung und der Anzahl der Beschäftigten her bei den Betrieben der Kommunalen Wohnungsverwaltungen um sozialistische Großbetriebe handelt, die gezielt angeleitet und unterstützt werden müssen, damit ihre Tätigkeit wirksam in den Gesamtprozeß der Leitung im Territorium eingeordnet wird. Diese Unterschätzung findet ihren Ausdrude auch darin, daß Erfahrungen, Analysen und Hinweise der Kommunalen Wohnungsverwaltungen bei den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten kaum leitungswirksam werden. 8. Zu Konflikten der Bürger in Hausund Wohngemeinschaften Für die Entwicklung sozialistischer zwischenmenschlicher Beziehungen ist auch die wirksamere Überwindung jener Konflikte von Bedeutung, die sich aus dem Zusammenleben der Bürger in ihren Haus- und Wohngemeinschaften ergeben. Es erweist sich jedoch gegenwärtig als außerordentlich schwierig, den Bürgern bei der Klärung und Lösung solcher Konfliktfälle wirksam zu helfen. Die Pro- 195;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 195 (NJ DDR 1971, S. 195) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 195 (NJ DDR 1971, S. 195)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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