Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 194 (NJ DDR 1971, S. 194); lieh orientierten und zentral geleiteten wissenschaftlichen Forschungsarbeit. Die aus der Praxis gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Familienrechts sind in bezug auf ihren Aussagewert wissenschaftlich noch nicht verallgemeinert. Es fehlt z. B. an gesicherten Erkenntnissen über das Ursachen- und Bedingungsgefüge der Tendenz der Zunahme der gerichtlichen Eheauflösungen. Die Möglichkeiten wissenschaftlich begründeter Schlußfolgerungen für die Praxis der staatlichen Leitungstätigkeit sind dadurch von vornherein begrenzt. Die Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Familienrechts als einer juristischen Spezialdisziplin ist entsprechend der beschränkten Forschungskapazität auf einige wenige Fragen der Anwendung und Durchsetzung des Familiengesetzbuchs ausgerichtet und damit in ihrer praxisbezogenen Wirksamkeit geschmälert. Es gibt keine darüber hinausgehende organisierte und gezielte interdisziplinäre Forschung und Kooperation in der wissenschaftlichen Arbeit; insbesondere die Einbeziehung von Philosophen, Soziologen und Pädagogen und solcher Wissenschaftsdisziplinen wie der Theorie der Familienerziehung, der Psychologie und der Sexuologie wäre notwendig. Soweit bekannt, beschäftigen sich nur vereinzelt Wissenschaftler anderer Disziplinen mit partiellen Problemen und bestimmten Teilaspekten der Familienpolitik vom Standpunkt der Spezifik ihrer Spczialwissenschaft. 4. Zur Vorbereitung der Bürger auf Ehe und Familie Zahlreiche Tatsachen, so auch der relativ hohe Anteil gescheiterter junger Ehen, weisen darauf hin, daß die Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie noch nicht den Anforderungen genügt. Die vorhandenen gesellschaftlichen Potenzen werden für eine langfristige und gezielte Ehe- und Familienvorbereitung unzureichend genutzt und wirksam. Die Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie als ein langfristiger und komplexer Prozeß muß mehr als bisher in den gesellschaftlichen Gesamterziehungsprozeß der Jugend einbezogen werden. Das zielstrebige Wirken des sozialistischen Staates bei der Herausbildung und Entwicklung des gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbewußtseins unter der Jugend, vor allem in den Bereichen der Volkswirtschaft, der Wissenschaft und Technik und der Kultur, muß durch eine verstärkte Aktivität zur Herausbildung sozialistischer Einstellungen und Verhaltensweisen in bezug auf das Leben in der Familie ergänzt werden. Dabei muß vor allem den für die Persönlichkeitsbildung junger Menschen bedeutsamen Fragen der Gefühlserziehung, der Herausbildung sozialistischer moralischer Handlungsmotive und der Aneignung sozialistischer moralisch-ethischer Verhaltensnormen größeres Augenmerk gewidmet werden. Diese Fragen stehen gegenwärtig noch nicht genügend im Blickfeld der Öffentlichkeit und der Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung von Elternhaus, Schule, Pionier- und Jugendverband, Betrieben, Einrichtungen und Massenorganisationen. Die mit der unmittelbaren Vorbereitung der Eheschließung und ihrer Durchführung befaßten staatlichen Organe haben zum Zeitpunkt ihres Tätigwerdens nur begrenzte Möglichkeiten der Einflußnahme. Nach dem Gesetz sind z. B. die Standesämter nur gehalten, Eheschließungen auf Antrag von Bürgern vorzunehmen. Von den gegebenen Möglichkeiten, die Antragstellenden bei Vorliegen von Zweifeln an der Dauerhaftigkeit und Stabilität z. B. auf eine Konsultation bei der Ehe- und Familienberatungsstelle zu verweisen oder die betreffenden Arbeitskollektive und andere gesellschaftliche Kräfte einzubeziehen, wird selten Gebrauch gemacht. Es erweist sich auch als notwendig, daß zur Verantwortung für die Ausgestaltung sozialistischer Familienfeiern (Eheschließung, Namensgebung usw.) eine einheitliche staatliche Orientierung ausgearbeitet und eine verbindliche Ordnung geschaffen wird. 5. Zur Vorbeugung von Ehe- und Familienkonflikten Gründlicherer weiterer Untersuchungen und Überlegungen bedarf es darüber, in welcher Weise die in der sozialistischen Gesellschaft vorhandenen Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung durch staatliche und gesellschaftliche Kräfte noch besser genutzt werden können, um Ehekonflikten und Familiengefährdungen rechtzeitig und wirksam zu begegnen. Gegenwärtig reichen offensichtlich die dazu vorhandenen Erfahrungen und Kenntnisse noch nicht aus, um in diesen die Intimsphäre außerordentlich stark berührenden Fragen die staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte auf konkrete Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung zu orientieren. Verschiedentlich wird daraus geschlossen, daß überhaupt nur sehr beschränkte Möglichkeiten der vorbeugenden und erzieherischen Arbeit auf diesem Gebiet bestünden. Bei der Entwicklung gesunder Ehen und Familien geht es jedoch nicht nur um Fragen, die natürlich am unmittelbarsten die Partner und Familienmitglieder berühren, sondern auch um Probleme der sozialistischen Verhaltens- und Lebensweise von Persönlichkeiten in der Gemeinschaft insgesamt. Sie sind insofern auch Anliegen der gesellschaftlichen Kollektive. Das wird unterstrichen durch die Tatsache, daß nicht selten begünstigend für solche persönlichen Konfliktsituationen auch die Verletzung anderer staatsbürgerlicher Verpflichtungen ist, wie z. B. Verletzungen der Arbeitsdisziplin und -moral, Alkoholmißbrauch, Verletzung der Erziehungspflichten. Deshalb müssen die realen gesellschaftlichen Möglichkeiten näher untersucht und weitere Erfahrungen systematisch ausgewertet werden, um eine noch bessere, der Gesellschaft und jedem Beteiligten nützende Übereinstimmung zwischen gesellschaftlichen Erfordernissen und Interessen und persönlichen Interessen und Bedürfnissen auch in diesen Fragen herzustellen. Dabei muß stärker berücksichtigt werden, daß es bei der Gestaltung der materiellen und geistig-kulturellen Lebensbedingungen des jeweiligen Kollektivs auch auf die Schaffung der für die Entwicklung sozialistischer Familienbeziehungen günstigsten, optimalen Voraussetzungen und Grundlagen ankommt. Diese verlangen aber, daß beide Seiten des Lebens der Mitglieder des Kollektivs in Einklang gebracht werden, z. B. im Zusammenhang mit Schichtarbeit, Überstunden, Problemen der Arbeiterversorgung. Wichtige Aufgaben obliegen in diesem Zusammenhang den in den meisten Stadt- und Landkreisen bestehenden Ehe- und Familienberatungsstellen. Ihre Wirksamkeit entspricht aber noch nicht den gegebenen Möglichkeiten. Die Ehe- und Familienberatungsstellen werden vor allem noch zu wenig genutzt, um sie in die planmäßige Ehevorbereitung junger Bürger, in die konkrete Unterstützung bei der Überwindung von Ehe-und Familienkonflikten zu einem möglichst .frühen Zeitpunkt und in die systematische Betreuung der Ehepartner bei ausgesetzten Scheidungsverfahren, zurückgewiesenen und zurückgenommenen Scheidungsklagen einzubeziehen. Diese bereits seit Jahren existierenden Einrichtungen werden von der Bevölkerung außerordentlich unterschiedlich in Anspruch genommen, weil;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 194 (NJ DDR 1971, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 194 (NJ DDR 1971, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin. bei Transporten Inhaftierter ergeben. Der Transport inhaftierter Personen als spezifische Aufgabe der Linie sowie ausgowählt Fragen und Probleme der Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben. Die Einschätzung der Wirksamkeit der hat als Bestandteil de: ständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen zu erfolgen.

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