Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 191

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 191 (NJ DDR 1971, S. 191); darin besteht, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu sozialistischen zu entwickeln. Das Ziel des Rechtsbildungs- und des Rechtsanwendungsprozesses ist die allseitige Festigung des sozialistischen Staates. Der sozialistische Jurist muß jederzeit und mit jeder Entscheidung zur Stärkung der sozialistischen Gesellschafts- und Rechtsordnung beitragen. . Alle noch vorhandenen bürgerlich-positivistischen Auffassungen vom Recht sind restlos zu überwinden, weil sie die" sozialistische Entwicklung der Gesellschaft hemmen. Weitere bedeutsame Schritte zur Herausbildung sozialistischer Rechtspflegeorgane und zur Festigung der sozialistischen Rechtsordnung waren der Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 und die Festlegungen über die nächsten Schritte zur weiteren Entwicklung der Rechtspflege, die der Staatsrat in seiner 20. Sitzung am 24. Mai 1962 getroffen hat./9/ Was war das Hauptanliegen dieser Dokumente, die eine Einheit darstellen? 1. Es wurde betont, daß die Normen des sozialistischen Zusammenlebens sich immer stärker durchsetzen und die Festigung unserer sozialistischen Gesellschaft zeigt, daß in ihr der Mensch in schöpferischer Arbeit seine Fähigkeiten entwickeln und seine materiellen und kulturellen Bedürfnisse in ständig wachsendem Maße befriedigen kann. 2. Zugleich wurde darauf hingewiesen, daß der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus sich unter den Bedingungen des Kampfes gegen die zählebigen kapitalistischen Lebens- und Denkgewohnheiten vollzieht, die in der DDR durch feindliche Einflüsse von Westdeutschland und Westberlin aus genährt werden. 3. Kritisch wurde festgestellt, daß die Rechtspflegeorgane noch nicht immer in der Lage sind, das Neue der gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere das Wesen auftretender Widersprüche, zu verstehen und rechtzeitig zu erkennen, um daraus Schlußfolgerungen für ihre Arbeit zu ziehen. Deshalb wurde auf die Erfüllung der grundsätzlichen Aufgabe der sozialistischen Rechtspflegeorgane orientiert, nämlich die Errungenschaften der Arbeiterklasse zu sichern und das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln und zu festigen. Dazu mußten Arbeits- und Lebensweise der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane grundlegend verändert werden, war ihre Verbindung mit dem gesellschaftlichen Leben enger zu gestalten. Die Kritik der Partei an der Rechtswissenschaft und an den Organen der Rechtspflege, wie sie auf- der Babelsberger Konferenz von 1958 und in den Beratungen des Staatsrates von 1961 und 1962 geübt wurde, war von großer Bedeutung, weil damit zugleich der Weg gezeigt wurde, wie die Reste bürgerlicher Rechtstraditionen überwunden werden können. Karl Polak sagte hierzu: „Die alten, bürgerlich-kapitalistischen Formationen des Rechts die, weil kapitalistisch, im Gegensatz zu den sozialistischen stehen werden so Schritt für Schritt abgebaut. Was auf diese Weise verschwindet, das ist nicht das Recht überhaupt, es ist der öde, leere, formalistische Schematismus in den Rechtsbegriffen, Rechtsinstitutionen, Rechtsvorstellungen und Rechtsbeziehungen, die aus der bürgerlichen Ära ererbt der sozialistischen Gesellschaft wesensfremd sind. Denn sie sind abstrakte, von der gesellschaftlichen Entwicklung selbst losgelöste Normen, Verhältnisse und Vorstellungen.‘710/ // Veröffentlicht in NJ 1961 S. 73 f. und NJ 1962 S. 329. /io/ Polak, a. a. O., S. 415. In den auf die Staatsratssitzung vom 24. Mai 1962 folgenden Monaten wurde in den Rechtspflegeorganen und in der Rechtswissenschaft eine außerordentlich breite und gründliche Aussprache geführt. In vielen Fragen wurde größere Klarheit gewonnen, dogmatisches Denken wurde weitgehend beseitigt, und bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit wurden beachtliche Erfolge erzielt. Zur gleichen Zeit wurde intensiv am Entwurf, des Erlasses des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege gearbeitet. Dieses Dokument, das am 4. April 1963 beschlossen wurde und dem am 17. April 1963 ein neues Gesetz über die Staatsanwaltschaft, ein neues Gerichtsverfassungsgesetz sowie weitere grundlegende Normativakte folgten, trug der Tatsache Rechnung, daß in der DDR eine neue Etappe der Entwicklung begonnen hatte: Die sozialistischen Produktionsverhältnisse hatten gesiegt; das auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 beschlossene Programm der SED setzte den umfassenden Aufbau des Sozialismus auf die Tagesordnung. Die sozialistische Staatsmacht wurde systematisch so entwickelt und ausgebaut, daß sie zunehmend wirksamer ihre Funktion als Hauptinstrument des sozialistischen Umwälzungsprozesses verwirklichen und entfalten konnte. Der Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse ermöglichte und erforderte auch die volle Wirksamkeit des sozialistischen Rechts. „Es dient dazu, die Produktivkräfte und die sozialistischen Produktionsverhältnisse planmäßig zu entfalten, alle Bürger im Geiste des Sozialismus zu erziehen und unsere Ordnung gegen die Anschläge ihrer Feinde zu schützen.“/ll/ Auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege ging es besonders darum, die stärkere Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtspflege zu sichern, die gesellschaftliche Erziehung und Selbsterziehung weiter auszubauen sowie noch bestehende Reste bürgerlicher Rechtstraditionen und alte, aus dem Kapitalismus überkommene Formen und Praktiken ~ in der Arbeitsweise und Organisation der Rechtspflegeorgane zu beseitigen. * Zusammenfassend kann gesagt werden: Die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse hat vom ersten Tag an den Kampf gegen die bürgerliche Justiz und' das bürgerlich-kapitalistische Recht geführt und in jahrelanger konsequenter Arbeit Recht, Gesetzlichkeit und Rechtspflegeorganisation auf die Höhe unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung gehoben. Entsprechend den Festlegungen des Potsdamer Abkommens wurden die Justizorgane von allen nazistischen Elementen befreit und Arbeiter und Bauern zu Funktionären einer neuen, demokratischen und sozialistischen Rechtspflege ausgebildet. An die Stelle der Lebens- und Volksfremdheit des Rechts und der Rechtspflege in der bürgerlichen Gesellschaft trat eine immer engere Verbindung des Rechts und der Rechtspflege mit dem Leben des Volkes und dem gesellschaftlichen Fortschritt. Dank der nimmermüden Arbeit der Partei haben wir einen Zustand erreicht, von dem man sagen kann, daß die Masse unserer Bürger begreift, daß Verletzungen des Rechts und der Gesetzlichkeit sich hemmend auf /ll/ Aus dem Programm der SEP, beschlossen auf dem VI. Parteitag (1963), in: Revolutionäre deutsche Parteiprogramme, S. 297. 191;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 191 (NJ DDR 1971, S. 191) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 191 (NJ DDR 1971, S. 191)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den weiteren rechtlichen Maßnahmen zurückzugeben. Die Zuführung von Personen zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts Gesetz.

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