Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 190 (NJ DDR 1971, S. 190); die Gesetzgebungsinstanzen weitgehend demokratisiert, ist auch ein gewisser Einfluß der politischen Parteien auf die Verwaltung sichergestellt, so bewegt sich die Justiz von wenigen Ansätzen der Neugestaltung abgesehen ganz in den alten Bahnen. Sie steht gleich einer festen Bastion der alten Staatlichkeit da, und hinter ihr verschanzen sich heute wieder diejenigen Elemente, die sich der politischen Entwicklung zu einer demokratischen Umgestaltung unseres gesellschaftlichen Lebens mit aller Macht entgegenstemmen. Man sucht mit Hilfe der Justiz das durchzusetzen, was man im politischen Kampf nicht erreichen kann, und unsere Justiz ist schon wieder auf dem besten Wege, der Bundesgenosse der dunkelsten Reaktion zu werden.“/4/ Dieser Vorwurf war nicht gegen die neuen Volksstaatsanwälte und Volksrichter gerichtet, sondern gegen alte Juristen, die, weil sie nicht der Nazipartei angehört hatten, noch immer in den oberen Gerichten und in den Justizministerien und Justizverwaltungen der ehemaligen Länder der sowjetischen Besatzungszone saßen; Professoren alter Prägung, die, in bürgerlicher Rechtstradition befangen, an den Richterschulen und an den Juristischen Fakultäten auch weiterhin die „klassische“ Rechtslehre verbreiteten; die in der Rechtslehre noch immer herrschenden alten, bürgerlichen Auffassungen und Traditionen; die aus dem kapitalistischen und imperialistischen deutschen Staat überkommenen Gesetze und anderen Rechtsvorschriften. Auf diese komplizierte und widersprüchliche Situation eingehend, sagte Karl Polak auf einer Juristentagung beim Landesvorstand der SED in Mecklenburg am 7. Juni 1947; „Die Verhältnisse zwingen uns, ein Recht anzuwenden und uns einer Justizorganisation zu bedienen, die weder demokratisch, geschweige denn sozialistisch sind. Sie entspringen vielmehr jener alten deutschen Tradition und Staatlichkeit, die wir auf das erbittertste bekämpfen. Es kommt alles darauf an, uns aus der Befangenheit durch die herrschenden Institutionen zu befreien.“ /5/ Diese Worte treffen den Kern des Zustandes des Rechtswesens jener ersten Jahre. Deshalb wurde von der Partei in 'den verschiedensten Dokumenten die Generallinie für die weitere Umgestaltung des Rechts und der Justiz festgelegt und die politisch-ideologische Arbeit in den Justizorganen verstärkt. Mit welcher Konzeption ging die Partei der Arbeiterklasse an die Lösung dieser Probleme heran? Es war der feste Wille der Partei, die antifaschistisch-demokratische Umgestaltung der Gesellschaft in allen Bereichen konsequent weiterzuführen und dabei keinerlei Störungen zu dulden. Das erforderte gebieterisch ein völlig neues Rechtsdenken, die weitere demokratische Umgestaltung der Justizorgane und die schrittweise Schaffung eines neuen, demokratischen Rechts zur Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit und der neuen, antifaschistisch-demokratischen Staatlichkeit. Die Kritik an 'der alten Jurisprudenz und Justiztradition durfte sich nicht auf die Auswüchse in der Zeit des Hitlerfaschismus beschränken, sondern mußte prinzipiell bei der „klassischen“ deutschen Rechtslehre und der bürgerlich-reaktionären Justiztradition ansetzen. Denn die Justiz der Weimarer Hl Polak, a. a. O-, S. 80. /Bi Polak, a. a. O., S. 81. Republik, an die einige alte Juristen wieder anknüpfen wollten, war keine demokratische Justiz, sondern ein Instrument der Reaktion gegen die demokratischen Kräfte./6/ Ein bedeutender Schritt zur weiteren Überwindung des alten, bürgerlichen Rechtsdenkens und der diesem entsprechenden Justizpraxis wurde mit der forcierten Ausbildung neuer Justizkader und mit der Gründung der Obersten Staatsanwaltschaft und des Obersten Gerichts im Dezember 1949 getan. Die Schaffung dieser neuen zentralen Justizorgane war zugleich ein weiterer Schritt zur Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit. Eine prinzipielle Veränderung brachte jedoch erst die neue Organisation der Justizorgane, die durch das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 23. Mai 1952 und das Gerichtsverfassungsgesetz sowie die damit in enger Verbindung stehende Strafprozeßordnung vom 2. Oktober 1952 begründet wurde. Für die weitere Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit war das Staatsanwaltschaftsgesetz von besonderer Bedeutung. Mit diesem Gesetz wurde erstmalig ein Organ geschaffen, das für die Durchsetzung einer einheitlichen Gesetzlichkeit voll verantwortlich war. In der Begründung des Gesetzes vor der Volkskammer sagte Otto Grotewohl: „Dem Staatsanwalt obliegt es in Zukunft, über die Einhaltung der Gesetze durch alle Organe unseres demokratischen Staates und alle Bürger zu wachen. Er hat gegen alle Gesetzesverletzungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, einzuschreiten und dadurch die Rechte unserer Bürger zu gewährleisten. Die Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherung und Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung.“/?/ Die Herausbildung und Festigung sozialistischer Rechtspflegeorgane Mit der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus, mit der tiefgreifenden Wandlung, die sich mit dem Aufbau der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der DDR vollzog, erfuhren auch die Rechtspflegeorgane eine bedeutsame Weiterentwicklung. So konnte Walter Ulbricht auf der 33. Plenartagung des Zentralkomitees der SED im Oktober 1957 feststellen, daß sich auf allen Gebieten unseres Rechts das Neue, das Sozialistische durchsetzt./8/ Der sozialistische Staat entwickelte sich zu einem immer umfassenderen Instrument der ständigen Festigung der sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen und der sozialistischen Gesetzlichkeit, und die sozialistische Gesellschaft wurde zu einem immer entscheidenderen Faktor bei der Einbeziehung aller Menschen in das gesellschaftliche Leben. Es war deshalb nicht verwunderlich, daß sich die Partei auch in den 50er Jahren z. B. auf der Babelsberger staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 sehr prinzipiell mit der politisch-ideologischen Arbeit in der Rechtswissenschaft und in den Rechtspflegeorganen beschäftigt hat. Über welche Fragen mußte unbedingt Klarheit geschaffen werden? Die Funktion des sozialistischen Rechts ist keine andere als die der sozialistischen Staatsmacht, die /6/ Zur Justiz der Weimarer Republik vgl. Polak, a. a. O., S. 83 ff. /7/ Grotewohl, „Der Staatsanwalt Hüter der demokratischen Gesetzlichkeit“, NJ 1952 S. 241. /8/ Vgl. W. Ulbricht, Die Entwicklung des deutschen volksdemokratischen Staates 1945 1958, Berlin 1958, S. 528. 190;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 190 (NJ DDR 1971, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 190 (NJ DDR 1971, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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