Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 188

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 188 (NJ DDR 1971, S. 188); des Einspruchs (Berufung). Auf den Zeitpunkt, an dem der Adressat das Schriftstück tatsächlich in Empfang genommen hat, kommt es hierbei kraft ausdrücklicher rechtlicher Regelung nicht an. Dem Kläger wurde das Urteil des Bezirksgerichts nach Maßgabe der genannten rechtlichen Bestimmungen am 11. November 1970 zugestellt. Hiernach hätte der dagegen eingelegte Einspruch (Berufung) spätestens am 25. November 1970 beim Obersten Gericht eingegangen sein müssen. Die Möglichkeit hierzu war auch für den Kläger gegeben, da er die Urteilsausfertigung nach seinen eigenen Angaben bereits am 17. November 1970 bei dem Postamt entgegengenommen hat, so daß ihm noch eine volle Woche für die Einlegung des Einspruchs (Berufung) zur Verfügung stand. Tatsächlich ist der Einspruch (Berufung) des Klägers jedoch erst am 3. Dezember 1970 beim Obersten Gericht eingegangen und damit um acht Tage verspätet eingelegt worden. Die Versäumung der Frist zur Einlegung des Einspruchs (Berufung) beruht auf einem Verschulden des Klägers i. S. des § 34 Abs. 1 AGO. Der Kläger ist durch die dem Urteil des Bezirksgerichts beigefügte Rechtsmittelbelehrung auf die Bedeutung und Einhaltung der 14tägigen Frist zur Einlegung des Einspruchs (Berufung) nach Zustellung des Urteils ausdrücklich hingewiesen worden. Selbst wenn dem Kläger der Rechtsbegriff der Zustellung nicht bekannt gewesen sein sollte, hätte er sich sagen müssen, daß für den Beginn der Frist zur Einlegung des Einspruchs (Berufung) nicht ein von ihm durch die tatsächliche Entgegennahme der Urteilsausfertigung bei dem Postamt beliebig beeinflußbarer Zeitpunkt maßgebend sein konnte. Er hätte sich auch vergewissern müssen, daß für die Einlegung des Einspruchs (Berufung) nicht der Zeitpunkt der Aufgabe des Einspruchsschreibens bei der Post, sondern der Zeitpunkt des Eingangs des Einspruchsschreibens bei Gericht maßgebend ist. Der Kläger hat somit bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten als Prozeßpartei im Hinblick auf die Einhaltung der Frist zur Einlegung des Einspruchs (Berufung) nicht die notwendige, der Sache angemessene und ihm den Umständen nach zumutbare Sorgfalt aufgewendet. Seinem Antrag auf Befreiung von den nachteiligen Folgen der Versäumung der Frist zur Einlegung des Einspruchs (Berufung) konnte daher nicht stattgegeben werden. Hieraus ergibt sich auf der Grundlage der Regelung der Einspruchsfrist (§ 47 Abs. 1 AGO) die Unzulässigkeit der verspäteten Einlegung des Einspruchs (Berufung). Da dem Kläger die Befreiung von den nachteiligen Folgen der Versäumung der Einspruchsfrist nicht erteilt worden ist, kann der verspätet eingelegte Einspruch (Berufung) keinen Erfolg haben. Damit ist für eine sachliche Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung des Bezirksgerichts eine Grundlage nicht gegeben und der Einspruch (Berufung) offensichtlich unbegründet i. S. des § 49 Abs. 1 AGO. Demgemäß war er durch Beschluß zu verwerfen. Im Staatsverlag der DDR erschien soeben: Leitfaden für Schiedskommissionen Herausgegeben vom Ministerium der Justiz 264 Seiten; Preis: 5 Mark Diese 3., wesentlich überarbeitete Auflage des Leitfadens, der bereits seit 1965 Arbeitsmaterial der Schiedskommisionen ist, berücksichtigt die Neuregelungen durch StGB, StPO, OWG, GGG und SchKO. Bei der Überarbeitung wurde den Erfahrungen der Schiedskommissionen im Zusammenwirken mit den örtlichen Volksvertretungen, mit den anderen Rechtspflegeorganen und den Ausschüssen der Nationalen Front bei der komplexen Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen sowie den sich daraus für die zukünftige Arbeit ergebenden Anforderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Inhalt Seite Hans L i s c h k e / Dr. Fritz Mühlberger: Probleme der Anwendung der Tatbestände der staatsfeindlichen Hetze (§ 106 StGB) und der Staatsverleumdung (§220 StGB) 157 Dr. Johannes Schreite r : Zur Rechtsprechung auf dem Gebiet der vorsätzlichen Körperverletzungen (§§115 bis 117 StGB) 165 Horst Jordan/Gerd Janke : Die Behandlung von Ansprüchen aus einem Kraftfahrzeugvertrag bei der Vermögensteilung im Ehe- verfahren 170 Dr. Rudi Trautmann: Planmäßige und effektive Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts 171 Fragen der Gesetzgebung Sepp S r b : Aufgaben der Staatlichen Notare zur Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten 174 Aus der Praxis für die Praxis Wolfgang Böhme: Rechtspflegeaktiv in Wohnbezirken der Stadt Wittenberg 176 Willi Neels: Enge Zusammenarbeit des Kreisgerichts Ueckermünde mit örtlichen Organen auf dem Gebiet des Mietrechts 177 Dr. Richard Schindler/ Dr. Herbert P o m p o e s : Zur Bindung des Gerichts an den Haftantrag des Staatsanwalts 178 Dr. Hans Neumann / Dieter Heise: Die Wirkungen der unmittelbaren Einlegung der Berufung beim Rechtsmittelgericht 179 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Kriterien für die Prüfung des erneuten Straffällig Werdens bei Anordnung des Vollzugs der angedroh ten Freiheitsstrafe 179 Oberstes Gericht: Bestellung eines Verteidigers für die mündliche Verhandlung über den Vollzug einer Freiheitsstrafe gemäß § 350 Abs. 2 StPO 181 KrG Döbeln: 1. Zur Beschädigung bedeutender Sachwerte durch die fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls in der Luftfahrt und zur tateinheitlichen Anwendung des §197 StGB bei unmittelbarer Gefahr für Personen. 2. Zur Anwendung der Geldstrafe als Zusatzstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung bei einem Verkehrsunfall in der Luftfahrt 181 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zur Interessenabwägung bei Klagen aus Eigenbedarf (hier: bei einem außerhalb des Grundstücks wohnenden Vermieter) 183 Oberstes Gericht: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beseitigung einer Störung des Eigentums (hier: Belästigung durch Bienenvölker) verlangt werden kann 184 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Materielle Verantwortlichkeit des Betriebes (hier: infolge unzutreffender Abschlußbeurteilung) bei Mitwirkung des Werktätigen an der Entstehung der Höhe des Schadens - 186 Oberstes Gericht: Fristversäumung zur Einlegung des Einspruchs (Berufung) durch Verschulden des Klägers im Falle der Zustellung des Schriftstückes durch Niederlegung bei dem Postamt 187 188;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des stellen. Diese neuen qualitativen Maßstäbe resultieren aus objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bei Her weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt zu wahren, sind bei der Realisierung dieser Aufgaben Grnnderfordernisao und durch alle eingesetzten Angehörigen konsequent zu gewährleisten durohzusetzen. Stets muß beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Un- Da den durch die U-Organe Staatssicherheit bearbeiteten Ermitt-lungsverfähren vielfach operative Bearbeitungsergebnisse zugrunde liegen und infolgedessen bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit ohne Haft enden, so hat die zuständige Untersuchungsabteilung dem Leiter des Untersuchungsorgans den Vorschlag zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu unterbreit.n.

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