Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 177

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 177 (NJ DDR 1971, S. 177); in den vier Wohnbezirken der Innenstadt im letzten Jahr 36 Strafentlassene wiedereingegliedert worden waren. Diese Bürger arbeiten in 15 verschiedenen Betrieben und sind für die Erziehung von 52 schulpflichtigen Kindern verantwortlich. Damit drängten sich unweigerlich folgende Fragen auf: Wo und wie arbeiten diese Strafentlassenen? Wie verläuft die Entwicklung der schulpflichtigen Kinder? Gibt es Fehlentwicklungen? Was muß getan werden, um evtl, drohende Fehlentwicklungen im Zusammenwirken mit Schule, Erziehungsberatungsgruppen und Elternvertretungen rechtzeitig zu verhindern? Wird entsprechend dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung und des Kreistages mit diesen Personengruppen richtig gearbeitet (Erfassung in den Schulen, Betreuung durch die Erziehungsberatungsgruppen usw.) ? Wie sind die Wohnverhältnisse, wie ist die kulturelle Betreuung usw.? Durch die Arbeit des Rechtspflegeaktivs für die vier Wohnbezirke der Innenstadt wollen wir versuchen, zur Lösung dieser Fragen beizutragen und die große Lücke „Wohnbe-reich“ zu schließen. Im Dezember des vergangenen Jahres hat sich das Aktiv konstituiert. Ihm gehören an: Je ein Vertreter der vier Wohnbezirksausschüsse, Vier Schöffen, die in diesem Wohnbereich wohnen. Diese wurden aber so ausgewählt, daß sie einen größeren Bereich erfassen. Eine Schöffin kommt z. B. aus der Handwerkskammer und hat daher Einfluß auf die privaten Gaststätten. Eine andere Schöffin ist Mitglied des Schöffenkollektivs Handel und hat somit Einfluß auf den staatlichen Handel einschließlich Gaststätten. Der dritte Schöffe gehört dem Schöffenkollektiv eines größeren Betriebes an, und der vierte Schöffe, eine Pädagogin, arbeitet im Staatsapparat und hält die Verbindung zur örtlichen Volksvertretung und zum DFD. Zwei Mitglieder der für die Wohnbezirke zuständigen Schiedskommission. Die Abschnittsbevollmächtigten dieser Wohnbezirke. Ein verantwortlicher Vertreter der Schule dieses Bereichs. Ferner sind in dem Aktiv die FDJ-Kreisleitung, der DFD, der HO-Kreisbetrieb, das größte Kombinat des Kreises (in dem fast die Hälfte der bereits erwähnten 36 Strafentlassenen arbeiten) und die zuständige Jugendhilfekommission vertreten. Ein Mitglied der Ständigen Kommission Volkspolizei, Inneres und Justiz der Stadtverordnetenversammlung ist der Vorsitzende des Aktivs. Mit der Bildung des Aktivs haben wir den ersten Schritt getan. Nun kommt es u. E. darauf an, seine Tä- tigkeit auf der Grundlage des Staatsratsbeschlusses über sozialistische Kommunalpolitik vom 16. April 1970 auszurichten. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem erwähnten Kombinat sind dafür gute Voraussetzungen gegeben. Dabei wird zweifellos die Einheit von Arbeit und Freizeit, insbesondere die sinnvolle Gestaltung der Freizeit, eine wesentliche Rolle spielen. In ihrem Beitrag zur „Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechts in die komplexe sozialistische Gesellschaftsgestaltung“ (NJ 1970 S. 416 ff., 475 ff.) haben Strasberg/Pf euf er/ Stranovsky wichtige Hinweise für ein effektives Zusammenwirken der Gerichte mit den Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit gesellschaftlichen Organisationen und den entscheidenden Betrieben im Territorium gegeben. Nach unseren Erfahrungen kommt es beim Zusammenwirken mit den Organen der Staatsmacht nicht darauf an, Mitglieder von Volksvertretungen, Ständigen Kommissionen oder Aktivs zu einer Vielzahl von Prozessen hinzuzuziehen. Vielmehr ist es wichtig, zu denjenigen Organen der Staatsmacht bzw. Fachabteilungen, deren Tätigkeit eng mit den gerichtlich zu entscheidenden Konflikten im Zusammenhang steht, eine ständige, feste Verbindung zu unterhalten und ihnen Erfahrungen und Erkenntnisse des Gerichts in geeigneter Form zugänglich zu. machen. Über diese Organe fließen dann die Erfahrungen und Erkenntnisse des Gerichts in die Beschlüsse der Volksvertretungen und damit in die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung im Territorium ein. Eine solche regelmäßige Zusammenarbeit trägt zugleich zur Qualifizierung der gerichtlichen Tätigkeit bei. Zur Verbesserung der Zusammenar-bei hat das Kreisgericht Ueckermünde worauf Strasberg/Pfeufer/ Stranovsky (a.a.O., S. 477) bereits aufmerksam gemacht haben mit staatlichen Organen auf bestimmten Rechtsgebieten schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen, und zwar mit dem Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft auf dem Gebiet des LPG-Rechts, mit der Abteilung Innere Angelegenheiten auf dem Gebiet der Betreuung kriminell Gefährdeter und Haftentlassener, mit dem Referat Jugendhilfe des Rates des Kreises auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts und mit den Räten der Städte Ueckermünde, Torgelow und Eggesin auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts. Diese Vereinbarungen, die von den örtlichen Besonderheiten und den Schwerpunkten in der Rechtsprechung ausgehen, ermöglichen es, Inwieweit wir dabei u. a. mit Hilfe des Rechtspflegeaktivs vorankommen, müssen die Erfahrungen zeigen, die wir in der nächsten Zeit sammeln werden. Dann wird sich auch erweisen, ob im Stadtgebiet Wittenberg weitere Rechtspflegeaktivs gebildet werden. Zu gegebener Zeit werden wir darüber in der „Neuen Justiz“ berichten. den Inhalt der Zusammenarbeit exakt zu erfassen, einen ständigen Informationsaustausch zu sichern, die Verantwortung der Partner bei der Realisierung der Vereinbarung abzugrenzen, die Zusammenarbeit kontrollfä-hig zu gestalten und leitungsmäßig abzusichern. Die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Mietrechts haben in der Praxis bereits zu guten Ergebnissen geführt. Das Plenum des Bezirksgerichts Neubrandenburg hat deshalb diese Arbeitsweise auch allen anderen Kreisgerichten des Bezirks empfohlen. Die Vereinbarung, die im April 1967 von den Bürgermeistern der genannten Städte und dem Direktor des Kreisgerichts unterzeichnet wurde, sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor: vierteljährliche Konsultationen zu Fragen der Mietrechtsprechung, Informationen an die Fachorgane bei Mietaufhebungsklagen mit kurzer Sachverhaltsangabe zur Kenntnisnahme und evtl. Stellungnahme, Mitwirkung von Vertretern der Fachorgane in wichtigen Verfahren, Auswertung von Verfahren, Beratung und Festlegung gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämpfung von Mietrückständen (u.a. Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit). Vor Abschluß der Vereinbarung analysierte' das Kreisgericht über einen längeren Zeitraum die Mietrechtsprechung, die einen erheblichen Anteil der Zivilrechtsprechung ausmacht. Dabei wurde festgestellt, daß die gerichtlichen Entscheidungen von den örtlichen Organen oft nur schleppend realisiert wurden, die Stellungnahmen der Wohnraumlenkungsorgane bei Eigenbedarfsklagen oft nicht den gerichtlichen Anforderungen entsprachen, den Wohnungsproblemen bei Ehescheidungen von den Fachorganen nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wurde, häufig Bürger in der Rechtsauskunft die Arbeit der Wohnraumlenkungsorgane und des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung kritisierten. WOLFGANG BÖHME, Direktor des Kreisgerichts Wittenberg Enge Zusammenarbeit des Kreisgerichts Ueckermünde mit örtlichen Organen auf dem Gebiet des Mietrechts 177;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 177 (NJ DDR 1971, S. 177) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 177 (NJ DDR 1971, S. 177)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X