Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 174

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 174 (NJ DDR 1971, S. 174); Fragen der Gesetzgebung SEPP SRB, Leiter des Staatlichen Notariats Pirna Aufgaben der Staatlichen Notare zur Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten Das Staatliche Notariat ist ein Organ der Rechtspflege, das im Bereich des zivilen Rechtsverkehrs zur Wahrung und zur Sicherung der persönlichen Rechte und der Vermögensrechte der Bürger, Organe, Betriebe usw. sowie zur Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse beizutragen hat./*/ Aus dem Charakter dieser notariellen Tätigkeit ergibt sich für jeden Staatlichen Notar die Verpflichtung, mit seinen spezifischen Mitteln und Möglichkeiten zur Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten beizutragen und zivilrechtliche Konflikte praxiswirksam zu lösen. Diese zwei Seiten der notariellen Tätigkeit müssen alle den Staatlichen Notariaten zugewiesenen Aufgabenbereiche durchdringen und deshalb auch im künftigen Notariatsrecht berücksichtigt werden. Die große Bedeutung der streitvorbeugenden Tätigkeit des Staatlichen Notars muß vor allem auch deswegen staatsrechtliche Beachtung finden, weil die Staatlichen Notariate das von der Bevölkerung am häufigsten aufgesuchte Organ der Rechtspflege sind. Gerade deshalb kann vom Staatlichen Notar ein erfolgreicher zielgerichteter Kampf gegen Rechtskonflikte und Ursachen von Rechtsstreitigkeiten sowie alle begünstigenden Faktoren geführt werden. Die enge Verbindung mit dem Leben und den Problemen der Bürger und die Kenntnis von den Gesetzmäßigkeiten unserer gesellschaftlichen Entwicklung versetzen den Staatlichen Notar in die Lage, entstandene Konflikte prozeßvorbeugend selbst zu lösen, Rechtsverletzungen schrittweise zurückzudrängen und somit das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger weiterzuentwickeln. Rechtsverletzungen zurückdrängen bedeutet aber nicht nur, entstandene Konflikte umgehend praxiswirksam zu lösen, sondern vor allem die Ursachen und begünstigenden Bedingungen, die zu einem Konflikt geführt haben bzw. dazu führen können, aufzudecken und konkrete Maßnahmen zu ihrer Verhinderung und Beseitigung zu treffen. Mit dem Ersuchen um juristische Hilfe wenden sich viele Bürger an den Staatlichen Notar, weil bestimmte Rechte durch einen anderen Bürger mißachtet werden oder ihnen bereits ein Schaden zugefügt wurde. Solche Rechtsverletzungen beruhen oft noch auf überlebten Denk- und Lebensgewohnheiten; häufig ist den Bürgern aber auch nur die Rechtslage unklar. Fast alle Staatlichen Notariate leisten bisher bei solchen Ersuchen juristische Hilfe in der Weise, daß der Notar dem Bürger die Möglichkeiten aufzeigt, wie er sein Recht durchsetzen kann. Zumeist verweist er den Bürger an das Gericht oder an die Schiedskommission. Sehr oft wird der Notar aber feststellen, daß lediglich Meinungsverschiedenheiten bestehen und es noch nicht zu einem Streit gekommen ist. Der den Rat des Notars einholende Bürger will in der Regel immer nur eine Bestätigung dafür, daß er im Recht sei, um sich mit seinem „Kontrahenten“ gütlich einigen zu können. An eine Klage denkt er zunächst noch nicht. In solchen Fällen bietet es sich bei einer klaren Rechtslage geradezu an, daß der Staatliche Notar selbst streitvorbeugend tätig wird und zur Lösung des Konflikts beiträgt. Dabei darf diese Tätigkeit des Notars aber nicht so aufgefaßt werden, daß eine gerichtliche Ent- /*/ Vgl. dazu auch Krone/Richter, „Zur Ausgestaltung eines neuen Notariatsrechts“, NJ 1970 S. 295 ff. Scheidung unterbunden oder sogar ersetzt werden soll. Der Weg zum Gericht muß dem Bürger offen bleiben, auch wenn der Notar bereits tätig geworden ist. Im Mittelpunkt dieser streitvorbeugenden Tätigkeit des Notars steht die überzeugende und erzieherische Einwirkung auf die beteiligten Bürger, die Einsicht zur freiwilligen Einhaltung der Rechtsnormen aufzubringen, ohne daß es dazu des gerichtlichen Zwanges bedarf. Die sich immer mehr entwickelnde politischmoralische Einheit des Volkes und das gewachsene sozialistische Bewußtsein der Bürger werden dazu beitragen, daß der sich im Unrecht befindende Bürger seine falsche Handlungsweise einsieht und zur gütlichen Lösung des Konflikts bereit ist. Die folgenden Darlegungen über die notarielle Tätigkeit auf dem Gebiet der Beurkundung und der Errichtung, Verwahrung, Eröffnung von Testamenten sowie sonstigen Nachlaßsachen sollen zeigen, wie der Staatliche Notar zur Streitverhinderung und zur Lösung von Konflikten beitragen kann. Streitvorbeugung im Zusammenhang mit Beurkundungen Die Beurkundungstätigkeit stellt einen wesentlichen Teil der notariellen Tätigkeit dar. Die notarielle Urkunde gilt im Rechtsverkehr als öffentliche Urkunde und begründet damit den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs oder Inhalts (§§415, 417 ZPO). Jeder Staatliche Notar muß sich über diese Bedeutung im klaren sein und deshalb bei der Abfassung von Urkunden sehr gewissenhaft und sorgfältig verfahren. Er muß dafür Sorge tragen, daß aus den von ihm zu beurkundenden Vorgängen zwischen den beteiligten Bürgern nicht nachträglich ein Streit entsteht. Die Maßnahmen zur Streitverhinderung entsprechen den Möglichkeiten, die aus einem beurkundeten Vorgang zu einem Streit führen können. Deshalb hat sich der Notar vor jeder Beurkundung genau über die Beweggründe, den Sinn und Zweck z. B. der Veräußerung und des Erwerbs eines Grundstücks zu informieren und auf die möglichen Folgen bei Ablehnung evtl, erforderlicher Genehmigungen hinzuweisen. Auf Grund seiner Erkenntnisse und Erfahrungen ist der Notar verpflichtet, seinen streitvorbeugenden Beitrag zur Herstellung der Rechtssicherheit zwischen den Beteiligten so zu leisten, daß z. B. die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags der Abschluß vorheriger Aussprachen und Prüfungen ist. Deshalb sind dem Notar vor der Beurkundung unbedingt vorzulegen: Vollmachten eines nichtanwesenden Beteiligten; Löschungsbewilligungen über dinglich gesicherte Rechte, die der Erwerber nicht mit übernimmt; Erbscheine, soweit diese zur Erbeslegitimation im Vertrag erforderlich sind; Pfandentlassungen, soweit die lastenfreie Abschreibung von einem Stammgrundstück beantragt wird; Einwilligungen von Nacherben und dinglich gesicherten Vorkaufsberechtigten. Schließlich müssen auch erforderliche Genehmigungen der zuständigen staatlichen Organe vorliegen. Daß einige Staatliche Notare diese Notwendigkeit noch nicht erkannt haben, zeigt sich z. B. darin, daß die Liegenschaftsdienste ab und zu Anträge aus beurkundeten Verträgen zurückweisen müssen, weil der Notar 174;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 174 (NJ DDR 1971, S. 174) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 174 (NJ DDR 1971, S. 174)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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