Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 172

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 172 (NJ DDR 1971, S. 172); regelt ist./3/ Hier ist echte Gemeinschaftsarbeit notwendig, in die auch der Verteidiger mit einbezogen werden sollte (§ 16 Abs. 2 StPO). Neben der Quantität der Öffentlichkeitsarbeit verdient aber auch deren Qualität stärkere Beachtung. So konnte z. B. festgestellt werden, daß die Kreisstaatsanwälte nur selten etwas über die Qualität der Öffentlichkeitsarbeit ihrer beigeordneten Staatsanwälte sagen können, weil sie keinen Überblick darüber haben. Wir haben es auch hier mit Fragen der Leitungstätigkeit zu tun. Eine zeitweilige Arbeitsgruppe von Kreisstaatsanwälten und Staatsanwälten beim Staatsanwalt des Bezirks Halle arbeitete deshalb aufbauend auf den Thesen zur kommunalpolitischen Öffentlichkeitsarbeit und den in dieser Zeitschrift vermittelten Erfahrungen/4/ einen Leitfaden aus, der allen Staatsanwälten des Bezirks Prinzipien darüber vermitteln soll, wie eine höhere Effektivität und Planmäßigkeit in der Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden kann. Da es sich dabei um Prinziplösungen handelt, bleibt genügend Raum für die Berücksichtigung örtlicher Probleme in den einzelnen Kreisen. Inhaltliche und methodische Fragen der staatsanwaltschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit Zunächst ein Wort zu einer Frage, deren Beantwortung auf den ersten Blick nicht schwierig erscheint: Wo soll die Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden? Unsere Untersuchungen ergaben jedoch, daß die Beantwortung dieser Frage in der täglichen Arbeit gar nicht immer so selbstverständlich ist. So wird z. B. bei mehreren Anforderungen, Vorträge zu halten, nicht genügend geprüft, ob es sich beim Veranstaltungsort um einen territorialen, betrieblichen oder sachlichen Schwerpunkt der Kriminalitätsbekämpfung bzw. der gesamten gesellschaftlichen Tätigkeit handelt. Beispielsweise können bestimmte Struktur- und Automatisierungsvorhaben, bei denen durchaus nicht die meiste oder schwerste Kriminalität existiert, wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung in den Mittelpunkt der Öffentlichkeitsarbeit rücken. Dabei haben sich in unserem Bezirk Patenschaftsverträge zwischen dem Staatsanwalt des Bezirks und dem Bezirksgericht mit Kollektiven wichtiger Betriebe bewährt, um eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln. Im Interesse einer einheitlichen Öffentlichkeitsarbeit orientieren die Leiter der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane des Bezirks und der Stellvertreter Inneres des Rates des Bezirks auf bestimmte Grundfragen des sozialistischen Staates und seines Rechts, der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung, der Tätigkeit der sozialistischen Rechtspflegeorgane sowie der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Entsprechend den Anlässen und dem Zuhörerkreis sind dazu dann die konkreten Themen zu formulieren. Um die Vorbereitung der Staatsanwälte auf solche Themen effektiver zu gestalten, haben wir zusammen mit Kreisstaatsanwälten begonnen, Vorträge, Dispositionen, Argumentationen, Dia-Reihen und Amateurfilme zu schaffen, die sifch die Kreisstaatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirks ausleihen können. Nach und nach wird somit zu verschiedenen Themen der einzelnen Grundfragen Material deponiert, das sowohl ständig auf dem neuesten Stand gehalten wird als auch Raum für territoriale Gesichtspunkte offen läßt. So wurden z. B.' ein Vortrag zu Problemen der Ursachen 13/ Vgl. auch Schlegel, „Zur Arbeitsweise der Gerichte bei der Auswertung won Strafverfahren“, NJ 1969 S. 699 ff. Hl Vgl. Nehmer/Wostry/Zenner, „Die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane“, NJ 1967 S. 752; Stephan, „Zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft im Kreis“, NJ 1969 S. 644; Kalich, „Erfahrungen des Publikationsaktivs der Rechtspflegeorgane im Bezirk Potsdam“, NJ 1970 S. 214. und Bedingungen von Straftaten im Gesundheitswesen und ein Amateurfilm über die Bekämpfung der Alkoholkriminalität bisher 25mal verwendet./5/ Wendet man sich der Frage zu, welcher Personenkreis durch die Öffentlichkeitsarbeit angesprochen werden soll, so sind m. E. dabei zwei Aspekte zu beachten: Zum einen muß die Öffentlichkeitsarbeit vor der Arbeiterklasse, deren führende Rolle sich in der Periode des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ständig erhöht, geleistet werden. Richtungweisend sind in dieser Hinsicht die Ausführungen Walter Ulbrichts über die Wesenszüge des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus und die Vorzüge und Triebkräfte des Sozialismus, die schon in Vorbereitung des VIII. Parteitages der SED in höherem Maße zur Entfaltung zu bringen sind./6/ Zum anderen geht es darum, die Öffentlichkeitsarbeit vor denjenigen Personen zu leisten, die auf Grund ihrer Funktion oder Tätigkeit auf andere einwirken und damit helfen können, die Wirksamkeit des sozialistischen Rechtssystem zu erhöhen. Das sind u. a.: Mitglieder der Volksvertretungen, ihrer Ständigen Kommissionen und Aktivs, Mitglieder der Leitungen der Massenorganisationen, verantwortliche Leiter, Meister und Brigadiere in den Betrieben, Vorsitzende und Vorstandsmitglieder von LPGs und PGHs, Lehrer, Erzieher und Elternvertreter, Ärzte und andere Mitarbeiter des Gesundheitswesens, Gaststätten- und Verkaufsstellenleiter, Mitarbeiter der Presse. Die Darlegungen zum Personenkreis führen damit zu der weiteren Frage, mit welchen Institutionen die Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts zu koordinieren ist. Diese Frage ist besonders für das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis der Öffentlichkeitsarbeit bedeutsam. Die Koordinierung kann in der Form von gegenseitigen Informationen, Vereinbarungen, gemeinsamen Veranstaltungen u. ä. bestehen. Es gibt weitaus mehr Partner als gegenwärtig berücksichtigt werden. Zu ihnen gehören neben solchen, mit denen im allgemeinen und sicher auch überall zusammengearbeitet wird wie Volksvertretungen, Nationale Front, FDGB, FDJ, DFD, Urania, Joumalistenverband , auch die Frauen-, Betriebs- und Dorfakademien, die Volkshochschule, die Kammer der Technik, die Handwerks- und Handelskammer, die Dorfklubs, die Betriebs- und Stadtfunks, Amateurfilmstudios, Betriebszeitungen u. a. Die Intensität der Zusammenarbeit ist je nach Bedeutung und Kompetenzen der Institution, aber auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Themas und Anlasses verschieden. Einzelne Formen der Öffentlichkeitsarbeit Bei der Anwendung der verschiedenen Formen der Öffentlichkeitsarbeit ist m. E. stets zu beachten, daß die Freizeit der Werktätigen nicht durch eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts in Anspruch genommen werden darf. Die zahlreichen Bildungsmöglichkeiten in unserem Staat, das gestiegene Kultur-und Bildungsniveau der Werktätigen müssen berücksichtigt werden. Es muß stets eine dem Zuhörerkreis entsprechende, in ihren Formen und Methoden bewußtseinsfördernde, interessante und lehrreiche Öffentlichkeitsarbeit garantiert werden. 15/ Zu prüfen wäre, ob zentral beim Generalstaatsanwalt der DDR ein Leihkabinett für derartiges Material eingerichtet werden könnte. 161 Vgl. W. Ulbricht, Die politische Vorbereitung des VIII. Parteitages (Referat auf der 15. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1971, S. 47. 172;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 172 (NJ DDR 1971, S. 172) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 172 (NJ DDR 1971, S. 172)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen besteht in der Hutzung der Potenzen weiterer staatlicher Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie von gesellschaftlichen Organisationen. Zur Erlangung derartiger Beweismittel von diesen Institutionen Liebewirth Grimmer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Anerkennung als Beweismittel würde auch der eigentlichen Ziel- und Aufgabenstellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums zuwiderlaufen, begründet über das Vorliegen der Voraussetzungen und Notwendigkeit der Einleitung von Ermittlungsverfahren Anzeigen und Mitteilungen gemäß Strafprozeßordnung . In der strafverfahrensrechtliehen Literatur der gibt es keine einheitlichen Definitionen für Anzeigen und Mitteilungen.

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