Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 146

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 146 (NJ DDR 1971, S. 146); Er beruht somit auf den zentralen Aufgabenstellungen der Rechtspflegeorgane, Schwerpunktaufgaben der Rechtspflegeorgane im Territorium, wie sie sich aus der Analyse der Kriminalitätsentwicklung und Rechtsprechung ergeben, Gesamtaufgabenstellungen für das Territorium, wie sie in den grundlegenden Planungs- und Leitungsdokumenten der örtlichen Staatsorgane festgelegt sind. Die Hauptaufgaben des Planes sind in der gemeinsamen Leiterberatung beim Stellvertreter Inneres herauszuarbeiten und festzulegen. Die bisherigen Erfahrungen machen deutlich, daß die Ausarbeitung eines solchen Planes ein komplizierter Prozeß ist, der einer gründlichen Vorbereitung bedarf. Auf der Ebene des Bezirks werden die Rechtspflegeorgane in der gemeinsamen Leiterberatung beim Stell-verti'eter Inneres über die Ergebnisse der Diskussion der Planaufgaben des kommenden Jahres im Rat des Bezirkes rechtzeitig informiert. Hiervon ausgehend legen nach gründlicher Diskussion in den einzelnen Leitungskollektiven die Leiter der Rechtspflegeorgane ihre Standpunkte zu den gemeinsam unter Berücksichtigung ihrer zentralen Aufgabenstellung sowie der Ergebnisse der Rechtsprechung zu lösenden Aufgaben in der Beratung der Leiter dar. Der Plan der analytischen Tätigkeit Dieser Plan hat zum Ziel, die sich aus dem Plan der Hauptaufgaben ergebenden Anforderungen an die analytische Tätigkeit der Rechtspflegeorgane zu konkretisieren. In ihm sollen Festlegungen getroffen werden über Inhalt, Ziel und Umfang der analytischen Arbeit sowie über die Verantwortlichkeit und den Zeitpunkt für die Ausarbeitung der Materialien. Rechtzeitig ist der konkrete Gegenstand der Analyse zu bestimmen, um zu sichern, daß eine langfristige Vorbereitung unter Einbeziehung des gesamten Kollektivs erfolgen kann, bereits im Prozeß der Arbeit, insbesondere der Rechtsprechung, die notwendigen Anforderungen für die Schaffung einer aussagekräftigen Materialbasis beachtet werden und der Prozeß der Ausarbeitung der Analysen und Einschätzungen verbunden ist mit der Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit. Bei der Festlegung der Verantwortlichkeit wird z. B. zu beachten sein, daß bei Einschätzungen, die im wesentlichen die Kriminalität zum Gegenstand haben, die Hauptverantwortung bei der Staatsanwaltschaft liegt und das Gericht eine notwendige, konkret bestimmte Zuarbeit sowohl aus den Ergebnissen der Strafrechtsprechung als auch hinsichtlich der Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten zu leisten hat. So ist z. B. in Schwedt festgelegt worden, daß der Staatsanwalt die Straftaten, die unter Einfluß von Alkohol begangen wurden, und das Kreisgericht die Ursachen und Auswirkungen des Alkoholmißbrauchs, ausgehend von der Rechtsprechung in Ehescheidungssachen, analysiert. Sofern Analysen die Erfahrungen und Erkenntnisse mehrerer Organe zum Inhalt haben, sollten auch gemeinsame Vorgaben hierzu ausgearbeitet und von jedem Organ hinsichtlich des spezifischen Gegenstandes seiner Untersuchung konkretisiert werden. Wenn die Gerichte besondere, sich aus der Leitung ihrer Rechtsprechung sowie aus den Forderungen der übergeordneten Gerichte ergebende Aufgaben mit erfassen, sollten auch diese Aufgaben stärker als bisher unter dem Gesichtspunkt der Information für die örtlichen Organe vorbereitet werden. Die Ausarbeitung des Planes der analytischen Tätigkeit ist zugleich ein wichtiges Stadium der politisch-ideologischen und fachlichen Vorbereitung aller Richter auf die geplanten Aufgaben. Damit kann der gegenwärtig noch vorherrschende Zustand, daß die einzelnen Richter Teileinschätzungen ohne genügende Kenntnis der Gesamtzielstellung der Analyse anfertigen, überwunden werden. Mit der Beratung und Beschlußfassung über die analytischen Vorhaben des Kreisgerichts muß bei allen Richtern Klarheit über den von ihnen zu leistenden Beitrag geschaffen werden. In der Konzeption über die einzelnen Stadien der analytischen Tätigkeit ist festzulegen, welche Gebiete der Rechtsprechung in die Analyse einbezogen und welche Fragen aus dem Verfahren heraus beantwortet werden sollen. Ferner sind die Methode der Sammlung und Aufbereitung des Materials sowie Kontrollmaßnahmen festzulegen. Die bisher noch verbreitete Praxis, die mit den Untersuchungen Beauftragten sich selbst zu überlassen, wird überwunden werden, wenn die Direktoren der Gerichte die Ausarbeitung der Analyse regelmäßig kontrollieren, den Meinungsaustausch zu einzelnen Problemen fördern und die kollektive Auswertung gewährleisten. Rechtsprechung Strafrecht §§ 6, 112, 21 Abs. 5, 16 Abs. 1 StGB. 1. Zur Abgrenzung zwischen unbedingtem und bedingtem Vorsatz bei Mord. 2. Der Inhalt der Motive für einen Rücktritt von einem Verbrechen sagt nichts über die Freiwilligkeit des Rücktritts aus. Dieser muß aus einer inneren Einstellung erfolgen, die nicht durch äußere Einwirkungen erzwungen wird. Die zum Rücktritt führende Verhaltensentscheidung muß sich daher aus einer durch eine bestimmte Einsicht geprägten Freiwilligkeit ergeben und nicht durch das Wirken äußerer Faktoren bestimmt sein, die die Realisierung des Verbrechens vereiteln. 3. Bei der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Merkmale des § 16 Abs. 1 StGB sind die jeweils typi- schen, sich von einander unterscheidenden psychischen Zustandsbilder und psychischen Entscheidungsbedingungen zu beachten, um eine Abgrenzung der einzelnen Voraussetzungen einer Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit zu ermöglichen. Der Unterschied zwischen den gesetzlichen Merkmalen einer schwerwiegenden abnormen Entwicklung der Täterpersönlichkeit mit Krankheitswert und einer Bewußtseinsstörung besteht darin, daß die Fehlentwicklung das Ergebnis eines entsprechenden schwer gestörten Entwicklungsverlaufs, meistens im Zusammenwirken mit ungünstigen Persönlichkeitsbedingungen ist, die mit den für sie charakteristischen Symptomen einen bestimmten Entwicklungsstand der Persönlichkeit mit krankheitswertigen Veränderungen und entsprechenden Auswirkungen auf die eingeschränkten Fähigkeiten zu einer gesellschaftsgemäßen Entscheidung kennzeichnen. Demgegenüber sind die Fähigkeiten bei einer 146;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der politischoperative UntersuchungshaftVollzug und die Maßnahmen des Strafvollzuges entsprechend der sozialistischen Gesetzlichkeit erfolgen und Störringen im Strafverfahren rechtzeitig erkannt und vorbeugend verhindert werden., Staatsanwaltschaftliche Aufsicht. Die Aufsicht über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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