Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 145

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 145 (NJ DDR 1971, S. 145); Dem möglichen Einwand, daß die Begründung oder die Aufhebung einer Annahme an Kindes Statt im allgemeinen nicht durch Urteil erfolgt, sollte dadurch Rechnung getragen werden, daß im künftigen Gesetz generell von „Entscheidungen“ anderer Staaten gesprochen wird. Das ist auch deshalb erforderlich, weil in manchen ausländischen Staaten auch Ehescheidungen nicht nur durch Gerichte ausgesprochen werden. Beispielsweise sieht das sowjetische Familienrecht unter bestimmten Voraussetzungen eine Scheidung durch standesamtliche Registrierung vor./2/ Notwendig, aber auch ausreichend sollte es sein, daß ein staatliches 121 Vgl. Art. 14 der Grundlagen der Ehe- und Familiengesetzgebung der UdSSR vom 27. Juni 1968 und Art. 38 ff. des Familiengesetzbuches der RSFSR vom 30. Juli 1969. Organ bei der Entscheidung mitwirkt, und zwar durch eigene Gestaltung, Genehmigung, Bestätigung oder Registrierung. Im künftigen Verfahrensrecht sollte generell festgelegt werden, daß die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung einen Antrag voraussetzt. Zur Antragstellung sollte jeder berechtigt sein, der ein rechtliches Interesse an der Anerkennung bzw. Nichtanerkennung hat. Eine solche Regelung ist erforderlich, weil die Anerkennung Wirkung für und gegen alle haben soll. Den Antrag sollten ferner auch staatliche Organe (z. B. Standesämter, Organe der Jugendhilfe) und der Staatsanwalt (z. B. im Zusammenhang mit einer Ehenichtigkeitsklage) stellen können. Materialien der Plenen der Bezirksgerichte Zur Planung und Koordinierung der Aufgaben Im Prozeß des Zusammenwirkens der Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht Aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. November 1970 Die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus schafft zunehmend günstigere Voraussetzungen für die wirksame Bekämpfung von Straftaten, erfordert jedoch zugleich die volle Integration der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in die Gesamtleitung der Gesellschaft. Dabei müssen alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe sinnvoll Zusammenwirken und eine effektive Gemeinschaftsarbeit entwickeln; jedes Organ muß seine Verantwortung voll wahrnehmen und seinen Beitrag mit höchstem Nutzeffekt leisten. Erfordernisse des Zusammenwirkens Das Niveau der Integration des Kampfes gegen Rechtsverletzungen in die Gesamtleitung des Territoriums hängt maßgeblich davon ab, wie die Rechtspflegeorgane die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützen. Andererseits können die Rechtspflegeorgane ihre Aufgaben nur erfolgreich lösen, wenn sie die Ergebnisse und Erfahrungen der örtlichen Staatsorgane nutzen und eng mit ihnen Zusammenarbeiten. Die Gerichte realisieren ihre spezifische Verantwortung durch die Gewährleistung einer gesellschaftlich wirksamen, auf die Überwindung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen und -konflikten orientierte Rechtsprechung; durch die Übermittlung von Hinweisen und Empfehlungen an die örtlichen Staatsorgane zur Unterstützung des Prozesses der Einordnung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung in die zur Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse im Territorium erforderlichen Maßnahmen. Die Vervollkommnung des Zusammenwirkens der Gerichte mit den örtlichen Organen verlangt; 1. Eine langfristige Planung und Koordinierung der Aufgaben auf der Grundlage einer klaren Zielstellung, die sichert, daß die Erfahrungen und Ergebnisse der Arbeit der Kreisgerichte für Leitungsentscheidungen der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe zur Verwirklichung der Hauptaufgaben im Territorium nutzbar gemacht werden können. 2. Die Gestaltung systematischer Informationsbeziehungen, die beide Bereiche effektiver befähigen, ihre Verantwortung im Prozeß des komplexen Kampfes gegen Kriminalität und Rechtsverletzungen immer umfassender wahrzunehmen. 3. Den systematischen Ausbau der Formen und Methoden und ihre richtige Einordnung in das System des Zusammenwirkens. Die Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit wird um so höher sein, je besser es gelingt, die spezifischen Aufgaben der Gerichte in die Lösung der sich aus den grundlegenden Planungs- und Leitungsdokumenten der örtlichen Staatsorgane ergebenden Aufgabenstellungen für das Territorium einzuordnen. Gegenwärtig werden diese Dokumente mit Ausnahme der komplexen Programme der örtlichen Volksvertretungen zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung vielfach lediglich zur Kenntnis genommen und noch nicht zur Grundlage der Planung und Leitung der Aufgaben der Kreisgerichte gemacht. Die Methodik der Planung und Koordinierung der Aufgaben wird von der Mehrzahl der Gerichte noch nicht beherrscht. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden nicht exakt bestimmt; für die örtlichen Staatsorgane werden kurzfristig Zuarbeiten gefordert, so daß das Zusammenwirken noch zu stark von der Augenblickssituation bestimmt wird. Um die Effektivität des Zusammenwirkens zu erhöhen, ist eine langfristige Planung und Koordinierung der Aufgaben durchzusetzen. Das ist zu gewährleisten durch den Plan der gemeinsamen Hauptaufgaben und den Plan der analytischen Tätigkeit. Der Plan der gemeinsamen Hauptaufgaben Dieser Plan ist das Hauptinstrument zur Planung und Koordinierung der Aufgaben der Rechtspflegeorgane im Hinblick auf ihre Integration in die Gesamtleitung des Territoriums. In ihm sind die gemeinsamen Hauptaufgaben und Schwerpunkte festzulegen, deren Lösung erforderlich ist, um die Integration in die gesamtgesellschaftliche Leitung des Territoriums zu erreichen. 14b;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Im Ergebnis der weiteren Klärung der Frage Wer ist wer? in der Untersuchungsarbeit wurden wiederum Informationen, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet, erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten sowie anderen Oustizcrganen zu überprüfen, und es ist zu sichern, daß die notwendigen Veränderungen auch tatsächlich erreicht werden. Dar Beitrag der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse aktiver Widerstand entgegengesetzt wird. Ein Widerstand erfolgt zum Beispiel, wenn Personen entgegen erfolgter Aufforderungen nicht mit zur Dienststelle kommen wollen, sich hinsetzen oder zu entfliehen rsuchen.

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