Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 131

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 131 (NJ DDR 1971, S. 131); mit der gesamten Praktikantengruppe ausgewertet werden. Bestimmte Aufgaben sollte allerdings jeder Student selbst erfüllt haben. Im Strafrechtspraktikum dürfte dazu z. B. der Entwurf einer Anklage, eines Plädoyers, Eröffnungsbeschlusses und Urteils zählen. Auch bei der Strafenverwirklichung sollte jeder Student eine Aufgabe erfüllen, um an Ort und Stelle Erfahrungen über die Wirkung der Tätigkeit der sozialistischen Reehts-pflegeorgane zu sammeln. Jeder Student sollte auch für bestimmte gesellschaftliche Tätigkeiten nach Dienstschluß gewonnen werden. Große Bedeutung für die Ausbildung während der Praktika hat das Selbststudium. Allerdings sollte den Studenten nicht, wie es manchmal noch gehandhabt wird, die Durcharbeitung umfangreicher Fachliteratur aufgegeben werden. Grundsätzlich verfügen die Studenten über das notwendige Wissen zur Bewältigung der Aufgaben, die im Praktikum an sie gestellt werden. Was sie darüber hinaus brauchen, sollten sie sich im wesentlichen selbst an Hand der Rechtssatzkartei und anderer Dokumentationen erarbeiten. Besondere Studienhinweise sollten lediglich für die Durcharbeitung solcher Materialien gegeben werden, die nicht allgemein zugänglich sind. Mündlich zu lösende Aufgaben geben den Studenten die Möglichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten im freien Vortrag und in der präzisen, gedanklich klaren Fragestellung zu erwerben. Das wird für sie in ihrer späteren Tätigkeit in den sozialistischen Rechtspflegeorganen sehr nützlich sein. Schriftliche Entscheidungsvorschläge oder -entwürfe sollten von den Studenten weitgehend mündlich begründet, werden. Sie sollten darlegen, warum die vorgeschlagene Lösungsvariante für richtig gehalten wird, welche Motive und Erwartungen ihr zugrunde liegen usw. Besonderer Wert wird auf eine Selbstkontrolle der Arbeitsergebnisse durch die Studenten gelegt. Diese Selbstkontrolle sollte zeitlich so angesetzt werden, daß die Arbeit vor der Auswertung mit dem Betreuer noch umgestaltet werden kann. Teilweise wird auch eine Diskussion vor Beginn der Arbeit oder nach Vorliegen einer Konzeption zweckdienlich sein. Eine darüber hinausgehende Kollektivität bei der Lösung der Aufgaben sollte allerdings nicht angestrebt werden. Im wesentlichen muß die Arbeit das Ergebnis individueller Bemühungen sein und über den Ausbildungsstand jedes einzelnen Studenten Auskunft geben. Wird beispielsweise mehreren Studenten aufgegeben, die gleiche Verhandlung zu besuchen, dann sollte jeder von ihnen aufgefordert werden, seine Eindrücke wiederzugeben. Im übrigen ist die Wirkung des Besuchs von Verhandlungen nicht überzubewerten. Selbstverständlich sollen die Studenten an mehreren Verhandlungen unter verschiedenartigen Aufgabenstellungen (Protokollführung, Auftreten als Beistand Jugendlicher, Plädieren ohne Antragstellung, mündliche oder schriftliche Einschätzung bestimmter Komplexe usw.) mitwirken. Die Teilnahme muß immer einem genau bestimmten Ausbildungsziel entsprechen und darf weder nur interessehalber noch nur zur Entlastung der Arbeitskräfte der Ausbildungsstätte (z. B. der Protokollanten) erfolgen. Sicherlich können die Studenten in jeder Verhandlung etwas lernen, jedoch sollte im Praktikum mehr oder weniger spontanen Lernprozessen kein Raum gegeben werden. Vielmehr geht es um die Gestaltung einer zielstrebigen, rationellen und effektiven Ausbildung, die sich auf die Fortführung des Studiums und die Gesamtentwicklung der Studenten optimal auswirkt. Es hat keinen Sinn, die Studenten im Praktikum Tätigkeiten üben zu lassen, die sie noch nicht in der Praxis durchführen dürfen. Deshalb sollten z. B. Verhandlungen mit Verhandlungsvorsitz nicht simuliert werden. Die Teilnahme an echten Gerichtsverhandlungen mit präziser Aufgabenstellung hat eine größere Wirkung als ein Rollenspiel. Günstig ist es, wenn den Studenten Einblick in die Tätigkeiten anderer staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen verschafft wird, mit denen die Rechtspflegeorgane Zusammenwirken. Aber auch das sollte nicht schlechthin lehrmäßig in Form einer Exkursion geschehen, sondern im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Auftrags, der sozialistische Gemeinschaftsarbeit initiiert, Informationsprozesse in Bewegung bringt usw. Im übrigen ist wichtig, daß der Ausbildungsplan exakt eingehalten wird. Ausbildungsleiter und Betreuer sollten deshalb erproben, wie sich Aufgabenstellungen und Zeitvorhaben bewähren. Diskrepanzen sollten noch im Praktikum selbst oder spätestens im Anschluß daran beseitigt werden, damit die Ausbildung der nächsten Praktikanten reibungslos verläuft. In die Einschätzung des Praktikums und die Beurteilung der einzelnen Studenten muß die Praktikantengruppe verantwortlich einbezogen werden. Sehr gut hat es sich bewährt, die Studenten zu kollektiven Bewertungen zu veranlassen, denen die gleichen Maßstäbe zugrunde gelegt werden, die von der Ausbildungsstätte angewendet werden. Im Strafrechtspraktikum ist ein enges Zusammenwirken von Gericht und Staatsanwaltschaft unbedingt Voraussetzung für eine effektive Gestaltung des Erzie-hungs- und Bildungsprozesses. Schon der Ausarbeitung der Ausbildungspläne sollten Konsultationen vorausgehen, und die Pläne selbst sollten ebenso wie Einschätzungen nach Abschluß des Praktikums ausgetauscht werden. Über spezielle Anleitungen sollten sich die Ausbildungsstätten wechselseitig informieren. Die Beurteilung der Studenten wird zweckmäßigerweise gemeinsam vorgenommen. Die Verantwortung der Bezirksdienststellen für die Praktika Die Direktoren der Bezirksgerichte und die Staatsanwälte der Bezirke sind für die Durchführung der Praktika an den Ausbildungsstätten ihres Bereiches verantwortlich. Das betrifft sowohl die Anleitung, Vorbereitung und Durchführung der Praktika als auch deren Kontrolle und Auswertung. Die bisherigen Praktika zeigen, daß diese Aufgaben noch nicht immer ausreichend wahrgenommen werden, obwohl sie in den zentralen Anleitungsmaterialien stets hervorgehoben wurden. Offenbar haben die Leiter der Bezirksdienststellen bisher nicht genügend Vorsorge für die Realisierung der ihnen übertragenen Verantwortung durch Kader ihres Bereiches getroffen. Auch die Lehrveranstaltungen in den Bezirken waren nicht immer den Erfordernissen der Praktika angepaßt. Das dürfte zum Teil ebenfalls damit Zusammenhängen, daß keine genügenden Kenntnisse über den Ausbildungsstand der Studenten vorhanden waren und daß es bisher an ausreichenden Bemühungen fehlte, die Maßnahmen der Bezirksdienststellen mit den Vorhaben der Ausbildungsstätten in den Kreisen zu einer Einheit zu verschmelzen. In einigen Bezirken gibt es aber schon entwickelte Formen der Unterstützung der Ausbildungsstätten durch die Senate des Bezirksgerichts und die Fachabteilungen des Bezirksstaatsanwalts. Diese haben besonders gute Möglichkeiten, zur Eröhung der Effekti- 131;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 131 (NJ DDR 1971, S. 131) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 131 (NJ DDR 1971, S. 131)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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