Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 130

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 130 (NJ DDR 1971, S. 130); günstig, die Ausbildungsphasen chronologisch aufzubauen. Allerdings wird der Arbeitsrhythmus an der Ausbildungsstätte gewisse Abweichungen notwendig machen. Es sollte auch möglichst eine Stufenfolge der Ausbildung konzipiert werden, die das Fortschreiten vom Leichteren zum Schwereren gestattet. Auf jeden Fall sollten die Studenten nicht nur mit einfachen Aufgaben, sondern auch mit komplizierten Tätigkeiten und Situationen konfrontiert werden, soweit diese in einer der Praktikumsdauer angemessenen Zeit zu bewältigen sind. Die Aufgabenstellungen müssen insbesondere unter dem Gesichtspunkt gründlich durchdacht werden, was durch sie errreicht werden soll. Davon ausgehend müssen Inhalt und Methode der Anforderungen an die Studenten so festgelegt werden, daß der mit der Aufgabenstellung verbundene Zweck möglichst rationell erreicht wird. Dazu kann es zweckmäßig sein, den Studenten bestimmte Fakten vorzugeben und sie nur diejenigen Denk- und Entscheidungsprozesse vollziehen zu lassen, mit denen sie durch die Aufgabe vertraut gemacht werden sollen. Bei der inhaltlichen und methodischen Konzipierung der Aufgaben ist es von besonderer Bedeutung, daß die mit ihr verfolgten Erziehungsund Ausbildungsziele nicht nur nach fachlichen, sondern hauptsächlich nach politisch-ideologischen und erzieherischen Gesichtspunkten bestimmt werden. Entsprechend dem gedanklichen Entwurf des gesamten Praktikums ist der Ausbildungsplan schwerpunktmäßig aufzubauen. Die Schwerpunkte sollten sich in den Ausbildungsstufen widerspiegeln, die im Plan unter Angabe der Erziehungs- und Ausbildungsziele aufzuführen sind. Ihnen sollten die von den Studenten zu lösenden einzelnen Aufgaben zugeordnet werden. Die Aufgabenstellungen sollten soweit notwendig mit methodischen Hinweisen versehen sein, denen die Studenten entnehmen können, wie sie bei der Lösung der Aufgaben Vorgehen sollen. Es sollte hier beispielsweise angegeben werden, was studiert werden soll, welche Vorgänge durchzuarbeiten sind, welche Vorschläge in Betracht kommen, welche Entwürfe zu fertigen sind, wer zu Konsultationen zur Verfügung steht, wie die Auswertung der Ergebnisse der Arbeit erfolgt. Zusammen mit der Zielstellung beugen solche Orientierungen einer Verzettelung von Kraft und Zeit sowohl der Studenten als auch der Mitarbeiter der Ausbildungsstätte vor. Der Plan sollte zugleich regeln, daß die einzelnen Ausbildungsschritte dort vollzogen werden, wo die sachlich besten Voraussetzungen für ein praxisverbundenes Lernen gegeben sind. Die Einführung in die Protokollierung der Verhandlung könnte z. B. einer guten Protokollantin übertragen werden. In die Aufnahme von Klagen und Anträgen könnte der Sekretär einweisen. Entscheidungsentwürfe sollte der Praktikant nach Beratung mit Schöffen anfertigen. Berichte über Schulungen, Auswertungen usw. sollten, soweit das dem gewöhnlichen Ablauf entspricht, in Arbeits- oder Dienstbesprechungen entgegengenommen werden. Auch die Kontrolle der Vorbereitung auf solche Tätigkeiten sollte weitgehend in der beim Gericht üblichen Weise erfolgen, wobei dem Betreuer eine besondere Verantwortung für die Anleitung der Studenten bei der Erarbeitung der Materialien obliegt. Der Ausbildungsplan muß auch Anleitungs-, Abgabeoder Auswertungstermine, den Zeitpunkt von Verhandlungen, Besprechungen, massenpolitischen Tätigkeiten, Schulungen usw. enthalten und dadurch dem Praktikanten eine genaue Übersicht vermitteln, bis wann welche Aufgaben gelöst sein müssen. In den Ausbildungsplan gehört ferner die Praktikumsaufgabe unter Angabe der für ihre Lösung zur Verfügung stehenden Zeit. Zu empfehlen ist es schließlich, die Termine der Veranstaltungen der Partei der Arbeiterklasse und der Massenorganisationen anzuführen, an denen die Studenten teilnehmen sollen. Aus der Verantwortung des Bezirksgerichts und des Staatsanwalts des Bezirks für die Praktika ergibt sich, daß sie den Ausbildungsstätten rechtzeitig mitteilen, welche Veranstaltungen sie durchführen, an denen die Studenten teilnehmen sollen. Das gilt vor allem für die Fachabteilungen beim Bezirksstaatsanwalt und die Senate des Bezirksgerichts, wenn sie selbst bestimmte Anleitungen der Studenten übernehmen, was in größerem Umfange als bisher durchaus zweckmäßig wäre. Die Durchführung des Praktikums Die Ausbildungsziele werden nur erreicht, wenn Studenten, Betreuer und Ausbildungsleiter eng Zusammenwirken und gemeinschaftlich nach hohen Ausbildungsergebnissen streben. Im Vordergrund der Ausbildung steht die Formung der Persönlichkeit der Studenten entsprechend der Anforderungscharakteristik des sozialistischen Rechtspflegejuristen. Vor allem geht es um die klassenmäßige Erziehung der Studenten, um ihre Befähigung zu wissenschaftlichem Denken und Handeln, zum Eindringen in die gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus und in die für die sozialistische Rechtspflege relevanten sozialen Prozesse. Wenngleich die Ausbildung bewußt auf die aktive Mitgestaltung des Praktikums durch die Studenten abzielt, so hängt doch die Erziehungs- und Bildungswirkung der Praktika wesentlich vom Betreuer und vom Ausbildungsleiter ab, von ihren Fähigkeiten zur sozialistischen Menschenführung sowie von ihren persönlichen Eigenschaften. Je intensiver die Studenten selbst die Praktika mitgestalten, desto qualifiziertere Anleitungen, Erläuterungen, Aufgabenstellungen und Bewertungen werden Betreuern und Ausbildungsleitern abverlangt. Es ist von hohem erzieherischen Wert, wenn die Studenten eine beispielhaft parteiliche und wissenschaftliche Arbeit, ein in jeder Beziehung diszipliniertes und konsequentes Verhalten, eine gute Arbeitsatmosphäre an der Ausbildungsstätte sowie sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen der Ausbildungsstätte und anderen Organen und gesellschaftlichen Bereichen erleben. Vorbildwirkung geht von den Mitarbeitern der Rechtspflegeorgane vor allem dann aus, wenn alles, was sie tun, der Sache dient und gar nicht den Gedanken zuläßt, sie wollten sich selbst heraussteilen. Viel hängt dabei von der wissenschaftlichen Begründetheit und Überzeugungskraft der Erläuterungen und Erklärungen ab, die die Studenten von ihren Betreuern und Ausbildungsleitern erhalten. Wenn es dem Charakter des Praktikums entspricht, in zunehmendem Maße die Selbsttätigkeit der Studenten bei der Lösung von Aufgaben zu entwickeln, so bedeutet das nicht, daß jeder Student selbst jede Tätigkeit ausüben muß, über die er im Praktikum Erkenntnisse sammeln soll. Bei der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zeit ist vielmehr Arbeitsteilung zwischen den Studenten geboten, um möglichst alle wesentlichen Probleme erfassen zu können. Beispielsweise gibt es nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens oder im Eröffnungsverfahren und zur Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vielgestaltige wichtige Entscheidungsmöglichkeiten, mit denen die Studenten vertraut gemacht werden sollten. Es wird aber kaum zu schaffen sein, daß sie von jedem Studenten geübt werden. Der Zweck der Ausbildung wird auch erreicht, wenn die nur von einzelnen Studenten bearbeiteten Materialien gründlich 130;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 130 (NJ DDR 1971, S. 130) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 130 (NJ DDR 1971, S. 130)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, die politisch-operative Lage in ihrem Verantwortungsbereich einzuschätzen, einen Beitrag zur Klärung der Frage Wer ist wer? zu leisten und Hinweise auf operativ interessante Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren.

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