Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 129

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 129 (NJ DDR 1971, S. 129); gel diejenigen Richter oder Staatsanwälte, die auf dem jeweiligen Fachgebiet tätig sind./5/ Hauptaufgabe des Betreuers ist es, den Studenten Aufgaben zu übertragen, durch deren selbständige Lösung sie mit der Praxis der Rechtspflegeorgane vertraut werden und das Verständnis für die praktische Bedeutung der Erkenntnisse erlangen, die sie sich im Studium angeeignet haben. Da im Mittelpunkt des Praktikums die Selbsttätigkeit der Studenten steht, muß ihnen auch ein entsprechender Spielraum für das eigenverantwortliche Durchdenken der Probleme und für die selbständige Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen gegeben werden. Die Studenten sollen vor allem befähigt werden, komplexe Probleme (z. B. die Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen und -konflikten, das Zusammenwirken bei ihrer Bekämpfung und Vorbeugung) zu durchdenken; Ausgangssituationen bei der Lösung von Aufgaben der Rechtspflegeorgane zu analyiseren, insbesondere die für die Vorbereitung von Entscheidungen notwendigen Informationen zu bestimmen und zu bewerten ; richtige Entscheidungen zu treffen, sie überzeugend zu begründen und sie in engem Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Kräften durchzusetzen. Die Ausbildung wird anschaulicher und interessanter und spricht das Verantwortungsbewußtsein stärker an, wenn es den Studenten ermöglicht wird, Rechtsprechungsaufgaben praktisch lösen zu helfen. Besonders persönlichkeitsfördernd ist es, wenn sie feststellen, daß sich ihre Arbeit in der Praxis bewährt. Nützlich ist es auch, den Studenten das Zusammenwirken des Gerichts bzw. des Staatsanwalts mit anderen staatlichen Organen oder gesellschaftlichen Organisationen zu demonstrieren. Dazu zählt z. B., daß im Familienrechtspraktikum Kontakte zur Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises geschaffen werden, daß im Zivilrechtspraktikum auch eine Einführung in die Tätigkeit der Staatlichen Notariate erfolgt und daß im Strafrechtspraktikum Gelegenheit gegeben wird, die Arbeitsweise der Abteilung Inneres des Rates des Kreises kennenzulernen. Wenn dafür auch nur ein geringer Teil des Zeitfonds verwendet werden kann, so hilft das doch, das Verständnis der Studenten für die Komplexität der Aufgaben zu vertiefen. Um die verhältnismäßig kurze Zeit des Praktikums maximal für das Kennenlernen der Rechtspflegepraxis nutzen zu können, werden von den Studenten keine besonderen schriftlichen Arbeiten verlangt. Jedoch erhalten die Studenten im Rahmen der Vorhaben der zentralen Rechtspflegeorgane oder der Sektion Rechtswissenschaft bestimmte Forschungsaufgaben; das sind vor allem Erhebungen an Hand von Gerichtsakten und die Einschätzung ihrer Ergebnisse. Studenten der Humboldt-Universität Berlin hatten z. B. den Auftrag, ihre bereits abgelieferten Hausarbeiten auf der Grundlage ihrer beim Gericht gesammelten Erkenntnisse schriftlich einzuschätzen. Studenten der Karl-Marx-Universität Leipzig erhielten u. a. den Auftrag, nach einem während des Studiums erarbeiteten Programm einen Bericht über den Ablauf und die Wirksamkeit der vorbereitenden und der streitigen Verhandlung in Familiensachen anzufertigen. Im Zivilrechtspraktikum mußten die Studenten fünf Akten nach Vorgaben des Obersten Gerichts analysieren, die zur Vor- 15/ Während des Praktikums soll der Betreuer arbeitsmäßig so entlastet werden, daß er sich ausreichend der Ausbildung der Studenten widmen kann. Es wird jedoch nicht verlangt, daß er vollständig freigestellt wird. Eine ausschließliche Konzentration des Betreuers auf die Ausbildung der Studenten ist auch gar nicht vorgesehen, weil das Schwergewicht des Praktikums nicht in der Unterrichtsform liegt. bereitung einer Plenartagung über die Wirksamkeit der Rechtsprechung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen dienen. Künftig muß allerdings noch mehr darauf geachtet werden, daß nur solche Forschungsaufgaben gestellt werden, deren Lösung unmittelbar dem jeweiligen Ziel der Praktika dient. Dadurch wird zugleich eine objektive Grundlage für die Bewertung der Ergebnisse der Praktika, der Leistungen der Betreuer und der Studenten geschaffen. Die Vorbereitung des Praktikums durch Ausbildungsleiter und Betreuer Die Ergebnisse der Praktika hängen entscheidend von ihrer langfristigen inhaltlich-ideologischen und organisatorischen Vorbereitung ab./6/ Ausschlaggebend ist, daß Ausbildungsleiter und Betreuer erziehungs- und bildungswirksame Aufgabenstellungen für die Studenten erarbeiten. In der Hauptsache sollten diese Aufgaben aus denjenigen Arbeiten heraus entwickelt werden, die während des Praktikums an der Ausbildungsstätte bewältigt werden müssen. Die Mitwirkung der Studenten an der Erledigung dieser Arbeiten schult stärker als jede andere Maßnahme das komplexe Denken, die Entscheidungsbereitschaft,' Wissens- und Entschlußkraft und festigt die Verantwortungsfreude. Die Ausbildung im Praktikum darf allerdings auch nicht den Zufälligkeiten des Arbeitsanfalls der Ausbildungstätte untergeordnet sein. Ihr muß ein gedanklicher Entwurf zugrunde liegen, der alle wesentlichen Tätigkeiten erfaßt. Soweit die anfallende Arbeit nicht die Möglichkeit zu einer solchen Ausbildung bietet, müssen ergänzend Aufgaben aus bereits entschiedenen Sachen entwickelt werden. Es ist deshalb erstrebenswert, langfristig Sammlungen mit einem für die Praktika aufbereiteten Material anzulegen. Bei einer umsichtigen, rechtzeitigen Vorbereitung des Praktikums kann die Ausbildung der Studenten jedoch weitgehend an Hand derjenigen Arbeiten erfolgen, die im Ausbildungszeitraum durchzuführen sind. Insbesondere ist dabei an die Schöifenschulung, die Schulung von Schieds- oder Konfliktkommissionen, die massenpolitische Arbeit, Dienst- und Arbeitsbesprechungen, Erfahrungsaustausche usw. zu denken. Bei sorgfältiger Koordinierung der Arbeit mit dem Ausbildungsplan läßt sich unschwer zeitlich und inhaltlich gewährleisten, daß die Studenten aktiv an der Lösung von Aufgaben auf demjenigen Fachgebiet mitwirken, in dem die Ausbildung erfolgt. In gewissem Umfange trifft das auch für Verfahrensauswertungen tmd selbst für Verhandlungen zu. Das bedeutet jedoch nicht, daß im Interesse der Ausbildung Fristüberschreitungen oder andere Verzögerungen bei der Bearbeitung der Sachen hingenommen werden dürften. Wohl aber kann unter Beachtung der allgemein gültigen Arbeitsprinzipien beispielsweise bei der Ansetzung von Verhandlungen zumindest zum Teil so disponiert werden, daß ein möglichst planmäßiger Ablauf der Ausbildung gefördert wird. Bei dem gedanklichen Entwurf der Ausbildung ist es 151 Die Studenten werden kurz vor Beginn des Praktikums in einer Lehrveranstaltung durch Vertreter der Sektion Rechtswissenschaft und des Ministeriums der Justiz mit Bedeutung, Inhalt und Verlauf des Praktikums vertraut gemacht. Es ist jedoch notwendig, daß diese Anleitung durch langfristige Vorbereitung der Studenten auf die Praktika in Vorlesungen, Seminaren und Übungen ergänzt wird. Auch mit den Ausbildungsleitern und Betreuern werden zentrale Beratungen durchgeführt (vgl. Seidemann/Ziemen, a. a. O., S. 634). Zusätzlich werden vom Ministerium der Justiz und vom Generalstaatsanwalt der DDR besondere schriftliche Anleitungsmaterialien an die Bezirksgerichte und Bezirksstaatsanwälte sowie an die Ausbildungsstätten herausgegeben. Die Bezirksdienststellen sind verpflichtet, aus diesen Materialien eigene Anleitungs- und Kontrollmaßnahmen abzuleiten. 129;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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