Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 128

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 128 (NJ DDR 1971, S. 128); gewerkschaftlichen Forderung durch die SPD/FDP-Re-gierung Kapital schlagen wollen. So beabsichtigt die CDU/CSU, mit einem eigenen Gesetzentwurf in die Mitbestimmungsauseinandersetzungen einzugreifen. Mit ihrem Gegenentwurf wollen CDU/CSU das Betriebsverfassungsgesetz noch reaktionärer ausgestalten. Sie fordern die Errichtung von Sondervertretungen für einen weitgezogenen Kreis sog. leitender Angestellter, für die die Betriebsräte in Zukunft keinerlei Vertretungs- und Einflußrechte mehr haben sollen. Auch die von ihnen geforderte Wahl sog. Arbeitsgruppensprecher zielt auf die Ausschaltung und Lähmung der Betriebsräte und auf eine systematische Zersplitterung der Arbeiterklasse ab. Darüber hinaus soll das von der CDU/CSU geplante Gesetz den Charakter eines „einheitlichen Mitbestimmungsgesetzes“ erhalten, um unter diesem Deckmantel die vorhandene Montan-Mitbestimmung (paritätische Teilnahme von Vertretern der Arbeiter und Angestellten sowie der Gewerkschaften in den Aufsichtsräten, Benennung von Arbeitsdirektoren durch die Gewerkschaften) zu beseitigen. Das Zusammenspiel sozialdemokratischer Reformtaktik in der Mitbestimmungsfrage mit den mitbestimmungsfeindlichen Zielen und Maßnahmen der Monopole ist offensichtlich. Audi die Haltung der DGB-Führung trägt nicht dazu bei, die von ihr nach wie vor verbal aufrechterhaltene Forderung nach Ausweitung der paritätischen Mitbestimmung auf die gesamte westdeutsche Großindustrie ernsthaft zu vertreten oder gar im Kampf gegen die Monopole durchzusetzen. Um mit ihrer Reformtaktik durchzukommen, geben SPD-Minister systematisch das Argument aus, sie könnten mit Rücksicht auf die FDP nicht so, wie sie wollten, die FDP sei die „Bremse“'. Wer aber wie solche SPD-Führer das monopolkapitalistische Eigentum bejaht und schützt, Profite und Machtkonzentration des Groß- und Rüstungskapitals fördert, den Staat der großen Monopole als seinen Staat betrachtet und mit „Reformen“ stabilisieren will, der ist folgerichtig auch in der Mitbestimmungsfrage auf Monopolpositionen was die Praxis beweist. Das vorgeschobene Argument der sog. Rücksichtnahme auf den Koalitionspartner soll die eigene wahre Position vertuschen. Auf Grund der mitbestimmungsfeindlichen Haltung der Monopole sowie der trügerischen sozialdemokratischen Reformtaktik können die Arbeiter und Gewerkschafter ihren Forderungen nur durch eigene entschlossene Aktionen Geltung verschaffen. In der Klassenkonfrontation zwischen demokratischen Forderungen der westdeutschen Arbeiter und ihrer Gewerkschaften einerseits und den reaktionären Anschlägen des Monopolkapitals andererseits werden sich auch künftig alle Auseinandersetzungen um die von der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung beabsichtigten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes abspielen. Dr. KURT ZIEMEN, Sektorenleiter, und GÜNTER TOMOWIAK, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Die Ausbildung der Studenten der Rechtswissenschaft in den Praktika Ein wichtiger Teil des Direktstudiums der Studienrichtung Rechtswissenschaft/Rechtspflege sind die drei Praktika/1/, die auf den Gebieten des Familienrechts, des Zivil- und Arbeitsrechts sowie des Strafrechts im 2. und im 4. Studienjahr stattfinden. Sie haben jeweils eine Dauer von 5 bis 6 Wochen. Das Familienrechtspraktikum und das Zivil- und Arbeitsrechtspraktikum wird ausschließlich beim Kreisgericht, das Strafrechtspraktikum je zur Hälfte beim Kreisgericht und beim Staatsanwalt des Kreises durchgeführt. Das Ziel des Praktikums ist es, den Studenten einen Überblick über die Hauptfragen der sozialistischen Rechtspflege auf dem jeweiligen Fachgebiet zu vermitteln. Dazu gehört es, ihnen die verfahrensrechtliche Praxis nahezubringen/2/ und zugleich ihre staatsrechtlichen Grundkenntnisse zu vertiefen./3/ Es geht nicht darum, den Studenten im Praktikum eine jedes Detail erfassende Ausbildung zu vermitteln. Die Befähigung zur Lösung der Aufgaben eines Staatsanwalts oder IV IV Die grundlegenden Anforderungen an die Praktika sind in der AO zur Durchführung der Praktika von Studenten der Universitäten und Hochschulen in sozialistischen Betrieben, staatlichen Einrichtungen und wissenschaftlichen Institutionen vom 1. März 1970 (GBl. II S. 243) und in der Gemeinsamen Anweisung des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts der DDR zur Durchführung von Praktika für die Studenten der Fachrichtung Rechtspflege vom 7. April 1970 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1970, Heft 4/5, 75. 9) festgelegt. IH Die bisherigen Praktika zeigen, daß den Studenten vielfach die Voraussetzungen für die Bearbeitung verfahrensrechtlicher Fragen fehlen, was offenbar auf Mängel bei der Aneignung des Lehrstoffes in Vorlesungen und Seminaren zurückzuführen ist. Es kann aber nicht Aufgabe des Praktikums sein, Grundfragen des Verfahrensrechts zu vermitteln. 131 Die staatsrechtliche Ausbildung der Studenten wird in den Praktika nicht selbständig, sondern stets im Zusammenhang mit dem jeweiligen Fachgebiet betrieben. Insbesondere wird angestrebt, den Studenten am praktischen Beispiel die staatsrechtliche Fundierung der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane zu erläutern und ihr Verständnis für die Konsequenzen zu heben, die sich aus den Grundsätzen und den Normen des Staatsrechts für die gesamte Arbeit der Rechtspfleseorgane erpr ben. Richters ist der Assistentenzeit nach Abschluß des Studiums vorbehalten./4/ Organisation und Ziel der Praktika Grundsätzlich absolvieren die Studenten alle Praktika an der gleichen Ausbildungsstätte. Dadurch wird vor allem erreicht, daß die Studenten mit den örtlichen Bedingungen zunehmend vertraut werden, ihren Kontakt zu den Mitarbeitern des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft ständig festigen sowie den Ausbildungsleitern und den Betreuern immer besser bekannt werden. In der Regel werden jeweils unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen Praktikantengruppen in Stärke von fünf Studenten gebildet. Das ermöglicht den Ausbildungsleitern und Betreuern, sich mit jedem Praktikanten individuell zu befassen, und gestattet den Studenten einen qualifizierten Gedankenaustausch und eine wechselseitige kritische Einschätzung ihrer Arbeit. Von der Sektion Rechtswissenschaft wird jeweils ein Student als Gruppenverantwortlicher benannt, der ständigen Kontakt mit dem Ausbildungsleiter und dem Betreuer hält und auch organisatorische Fragen klärt. Ausbildungsleiter ist der Direktor des Kreisgerichts bzw. der Staatsanwalt des Kreises. Er trägt die Verantwortung für die organisatorische Vorbereitung der Praktika, die Kontrolle ihrer Durchführung, die Anleitung der Betreuer und die Erreichung des Ziels der Ausbildung. Er muß die Studenten mit ihren Pflichten während des Praktikums vertraut machen und ist ihnen gegenüber in dieser Zeit weisungsberechtigt. Die Ausbildung selbst führen die vom Ausbildungsleiter eingesetzten Betreuer durch. Das sind in der Re- /4/ Vgl. dazu Seidemann/Ziemen, „Das System der Aus- und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen“, NJ 1970 S. 629 ff. (634).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 128 (NJ DDR 1971, S. 128) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 128 (NJ DDR 1971, S. 128)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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