Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 103 (NJ DDR 1971, S. 103); Störungen als psychisch stabile. Häufig wird allerdings auch das falsche und verständnislose Verhalten der Partnerin zu einem Faktor der Fixierung derartiger Schwierigkeiten. Zur Überwindung der Potenzstörungen, die natürlich im Laufe der Zeit zu einem Auseinanderleben der Gatten führen können, sind folgende Ratschläge zweckmäßig: Schaffung günstiger äußerer, bequemer und störfreier Bedingungen für den Geschlechtsverkehr und Wahl von Positionen und Methoden, die den Mann am stärksten stimulieren, wobei auch die Ehefrau aktiv beteiligt sein sollte. Der potenzlabile Mann sollte auch nicht mit umständlichen, reizmindernden kontrazeptiven Maßnahmen belastet werden. Statt des unterbrochenen Beischlafs und des Verkehrs mit Kondomen ist es besser, wenn die Frau das Verhütungsproblem durch Anwendung oraler Ovulationshemmer regelt. Sie muß überhaupt sehr verständnisvoll und ermutigend mit-wirken, und es ist deshalb erforderlich, daß sie im Falle einer Sexualberatung auch mit erscheint. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, daß sie den Koitus vom Mann erwartet und enttäuscht ist, wenn er ihn nicht ausführen kann. In hartnäckigen Fällen empfiehlt es sich aus psychologischen Gründen, vorübergehend auf den Koitusversuch mit Einführung des Gliedes zu verzichten und andere Formen der sexuellen Stimulation und Befriedigung, z. B. manueller Kontakte, anzuwenden. Dadurch entfällt für den Mann die Furcht vor unzureichender Gliedsteife und Enttäuschung der Frau. Das reicht oft schon für die Steigerung des Sicherheitserlebens aus, und die Erektion stellt sich meist auf ganz natürliche Weise wieder ein. Es kommt ja darauf an, daß der Mann seine Aufmerksamkeit von der Potenzproblematik ablenkt und sich psychisch und physisch ganz auf die Frau als den von ihm geliebten Menschen einstellt. Ejakulationsstörungen Noch häufiger als erektive Potenzstörungen sind Ejakulationsstörungen, wenn auch beide oft kombiniert auftreten, was die Sexualprobleme kompliziert. Der vorzeitige Samenerguß des Mannes (ejaculatio praecox) wird erst dadurch zum Problem, daß die Frau im allgemeinen langsamer reagiert und eine längere Anlaufzeit bis zum Orgasmus benötigt als der Mann, so daß im Zeitpunkt der Ejakulation der Orgasmus noch nicht erreicht ist. Der vorzeitige Samenerguß kann verschiedene Grade annehmen. Es gibt Männer, die unmittelbar nach der Gliedeinführung oder nach wenigen Friktionen ejaku-lieren, manche bereits bei der zärtlichen Umarmung des Körpers der Frau. Ist der Mann fähig, den Akt wenigstens eine Minute auszudehnen, so spricht man eigentlich nicht mehr von einer ejaculatio praecox, auch wenn die Frau in dieser Zeit noch nicht die Befriedigung erlangte. Die Ursachen dieser Sexualstörungen liegen z. T. in einer konstitutionell bedingten nervalen Übererregbarkeit des Mannes, vor allem dann, wenn er auch in anderer Hinsicht schnell gereizt und aufgeregt ist, sog. vegetative Stigmata, wie z. B. erhöhte Schweißneigung, aufweist. In seltenen Fällen kann das Symptom auch neurotisch bedingt sein. Es hängt darüber hinaus vom aktuellen Erregungszustand ab. So ist bekannt, daß nach längerer Enthaltsamkeit die Ejakulationsreflexe beim Mann sehr rasch einsetzen. Dasselbe ist unter stark erregenden psychischen Einflüssen zu beobachten. Zur Überwindung des vorzeitigen Samenergusses ist folgendes zu beachten: Der betroffene Mann sollte seine Lebensweise überprüfen und für einen vernünftigen Wechsel von Arbeit und Entspannung sorgen, insbesondere für körperliche Ausarbeitung, Sport usw., um die nervale Übererregbarkeit zu dämpfen. Da der Samenerguß gewöhnlich um so rascher einsetzt, je länger die Abstände zwischen den Kohabitationen sind, empfiehlt es sich, daß der Mann in Abstimmung mit den Wünschen der Frau häufiger Verkehr übt. Das trägt im übrigen dazu bei, daß sich die Reaktion der Frau beschleunigt. Beide kommen sich dann sozusagen auf halbem Wege entgegen. Sofern der Mann in der Lage ist, den Akt zu wiederholen, gelingt es nicht selten beim zweiten Koitus, den Orgasmus der Frau herbeizuführen, da die Stimulationswirkung durch den ersten noch nicht abgeklungen ist. * Wichtig für die Prophylaxe und Behebung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Sexualstörungen ist, daß die Ehepartner sich über diese Fragen aussprechen und die unbedingte Bereitschaft zeigen, sich bei Schwierigkeiten im sexuellen Bereich ebenso verständnisvoll gegenseitig zu helfen wie in allen anderen Bereichen des gemeinsamen Lebens. Die Aussichten auf die Überwindung einer Sexualstörung sind um so größer, je besser sich die Ehepartner in jeder anderen Hinsicht ihres gemeinsamen Lebens verstehen. Zur Diskussion Dr. JOACHIM GÖHRING, Dozent, und Dr. KLAUSPETER ORTH, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Realisierung zivilrechtlicher Gewährleistüngsrechte Der Beitrag von Jablonowski „Gewährleistungsrechte beim Kauf von Kraftfahrzeugen“ (NJ 1970 S. 576) enthält Ausführungen, die für alle Kaufbeziehungen von Interesse sind. Es soll nicht bestritten werden, daß die Besonderheiten bestimmter Sachen ggf. eine spezifische Regelung der Kaufbeziehungen im allgemeinen und der Gewährleistungsrechte im besonderen bedingen./!/ Jablonowski macht jedoch nicht deutlich, IV Vgl. z. B. AO über die Fristen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beim Verkauf von Speisekartoffeln an die Bürger vom 20. September 1967 (GBl. II S. 684). ' Welche Besonderheiten unter diesen Aspekten bei Kraftfahrzeugen vorhanden sind und inwiefern sie sich dadurch von anderen Sachen unterscheiden. Damit bleibt auch offen, ob die konkreten Ergebnisse, zu denen er insbesondere hinsichtlich des Vorteilsausgleichs kommt, durch solche Besonderheiten der Kaufbeziehungen bei Kraftfahrzeugen bedingt sind oder ob sie auch bei anderen Sachen beachtet werden müssen. Deshalb ist es erforderlich, zu den aufgeworfenen Fragen einige Bemerkungen zu machen. Einmal ist u. E. den Schlußfolgerungen Jablonowskis bezüglich 103;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Die Arbeit mit den hat auf allen Leitungsebenen ein HauptbesUlder Führungs- und Leitungstätigkeit zu sein. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die.

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