Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 99 (NJ DDR 1970, S. 99); aufsicht führt nicht dazu, daß der Staatsanwalt künftig jede einzelne derartige Gesetzesverletzung selbst in Ausübung der Gesetzlichkeitsaufsicht bekämpft. Der Staatsanwalt soll selbst tätig werden, wenn das nach den Umständen des Falles erforderlich ist; er entscheidet das als Leiter des Ermittlungsverfahrens. Zur analytischen Arbeit Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht, die sich auf Analysen stützen, dringen tiefer in bestimmte Verflechtungen des Ursachen- und Bedingungskomplexes von Straftaten ein, denn sie sind nicht an die Grenzen des einzelnen Ermittlungsverfahrens gebunden. Die analytische Arbeit dürfte dann zu einer effektiveren, planmäßigen Gesetzlichkeitsaufsicht, wenn die Vorgaben für die analytische Arbeit die zu analysierenden Probleme der Gesetzlichkeit und Ergebnisse der Gesetzlichkeitsaufsicht einschließen; Erkenntnisse der Analysen Quelle für Untersuchungen und andere Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht sind, weil sie zumindest Anhaltspunkte für Gesetzesverletzungen bieten; Material geliefert wird, das in’ konkrete Vorschläge für die Festigung der Gesetzlichkeit und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit zur Verhütung von Straftaten durch die Leitungsorgane verschiedener Bereiche mündet; die Analysen Aussagen über die Effektivität der Rechtsnormen und die Erfordernisse ihrer weiteren Vervollkommnung enthalten; durch die Ergebnisse der Analyse die Wirksamkeit der zentralen Planung und Leitung der Gesetzlichkeitsaufsicht eingeschätzt werden kann und Hinweise zu ihrer Vervollkommnung gegeben werden können. Unmittelbar zu Aktivitäten der Gesetzlichkeitsaufsicht führt die analytische Arbeit dann, wenn sie neue Anhaltspunkte oder exakte Feststellungen über Gesetzesverletzungen erbringt. So kann es z. B. notwendig sein, auf Grund der Analyse beim übergeordneten Organ Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht anzuwenden oder an Betriebe usw. Untersuchungs- oder Revisionsverlangen zu richten. Es kann aber auch sein, daß in Strafverfahren festgestellte bzw. später analysierte konkrete Ursachen oder Bedingungen von Straftaten Symptome für weitere Gesetzesverletzungen sind. Ist das genau analysiert, so bietet sich durchaus Raum für Maßnahmen des Staatsanwalts. Beachtet werden muß jedoch hierbei, daß ein bloßes Vermuten nicht ausreicht (§41 St AG). Es geht auch nicht darum, Fragen der Zweckmäßigkeit, der rationellen Organisation und Leitung durch die Gesetzlichkeitsaufsicht beurteilen zu wollen, so bedeutsam diese Fragen auch für eine effektive Verhütung von Straftaten sein können. Auf Grund exakter Informationen des Staatsanwalts müssen derartige Probleme von den betreffenden Leitungsorganen selbst gelöst werden. Zur Öffentlichkeitsarbeit Eine planmäßige Aufsicht über die Gesetzlichkeit muß zur verstärkten Aktivität der Bürger führen. Aus der Sicht der Leitung des Kampfes gegen Straftaten sind ihnen deshalb die Schwerpunkte zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erläutern, um sie zu befähigen, aus eigener Initiative Gesetzesverletzungen zu bekämpfen. Die so gestaltete Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft trägt damit gleichzeitig dazu bei, den Werktätigen ihre Rechte und Pflichten als sozialistische Staatsbürger und Eigentümer bewußt zu machen. Die planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht fördert also auch die sozialistische Demokratie. Zu einigen methodischen Fragen der planmäßigen Gesetzlichkeitsaufsicht Die planmäßige Gestaltung der Gesetzlichkeitsaufsicht wirft einige methodische Fragen auf. Sie betreffen vor allem die Planung selbst, aber auch die Durchführung der Gesetzlichkeitsaufsicht. Die nachfolgenden Erwägungen gehen davon aus, daß die planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht nicht mit der Planung und Durchführung einer Vielzahl eigener operativer Untersuchungen identifiziert werden darf, weil sonst Formen und Methoden der Gesetzlichkeitsaufsicht, die nicht für alle Zeiten gleich sein können, über den Inhalt gestellt würden10. Die planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht muß sich auf der Grundlage zentraler Planungsentscheidungen (d. h. vor allem konkreter Aufgabenstellungen und Vorgaben zu ihrer Lösung) entwickeln. Dieser Zentralismus ist der sozialistischen Staatsanwaltschaft als einheitlichem, streng zentralistisch auf gebautem staatlichen Rechtspflegeorgan eigen. Die zentrale Planung sichert, daß sich die Gesetzlichkeitsaufsicht nicht „als Zusatz“ zum Arbeitsplan, sondern als Bestandteil der komplexen Lösung grundsätzlicher Aufgaben entwickelt Sie sollte sich auch darauf erstrecken, daß alle Staatsanwälte methodisch einheitlich handeln. Deshalb sollten die zentralen Vorgaben auch zu den anzuwendenden Methoden Stellung nehmen,' insbesondere zu den Methoden der Untersuchung von Gesetzesverletzungen, zur Anwendung staatsan-waltschaftlicher Aufsichtsakte, zur Analyse und zur Einbeziehung der Resultate der Gesetzlichkeitsaufsicht in umfassendere Initiativen für die Verhütung von Straftaten. Eng verbunden damit sind die Fragen des Zusammenwirkens der Staatsanwaltschaft mit anderen Organen, insbesondere den Volksvertretungen und ihren Organen, der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion und anderen Kontrollorganen sowie wirtschaftsleitenden Organen. Denn planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht bedeutet nicht, daß der Staatsanwalt überall selbst Untersuchungen durchführen oder sich an Untersuchungen und Kontrollen der anderen Organe beteiligen muß. Auch ein stärkerer unmittelbarer Kontakt zu anderen Organen, der mit der planmäßigen Gesetzlichkeitsaufsicht notwendigerweise einhergeht, bedeutet nicht die Teilnahme des Staatsanwalts an operativen Untersuchungen, für die jene Organe verantwortlich sind. Die Informationsbeziehungen zu diesen verschiedenen Organen sollten deshalb zentral geregelt werden. Eine Grundfrage der planmäßigen Gesetzlichkeitsaufsicht bleibt der Maßstab, nach dem der Staatsanwalt seine Aufgaben und Maßnahmen gestaltet. Auch hier gilt Lenins Grundsatz, daß der einzige Maßstab für den Staatsanwalt die sozialistische Gesetzlichkeit ist11, und nur deren Verletzung kann er mittels der Gesetzlichkeitsaufsicht beanstanden. Er hat also z. B. nicht zu untersuchen, wie die Empfehlungen der Konfliktkommissionen eines Kombinats oder Betriebes für die „Verbesserung der Leitungstätigkeit“ genutzt wurden. Auch „Erfordernisse der Kriminalitätsverhütung“ schlechthin sind kein Maßstab für die Gesetzlichkeitsaufsicht, und das Prüfen von Beschlüssen, Beschlußvoriagen oder Anweisungen der Staats- und Wirtschaftsorgane an jenen „Erfordernissen“ gehört ebenfalls nicht zur Gesetzlichkeitsaufsicht, Die Gesetzlichkeitsaufsicht wird auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der DDR nicht aber örtlicher Organe ausgeübt; eine andere Arbeitsweise 10 Vgl. Streit, a. a. O., S. 660; F. Müller, „Zur Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft“, Staat und Recht 1967, Heft 11, S. 1749. (1752, 1760, 1762 f.). H Vgl. Lenin, Ober „doppelte“ Unterordnung und Gesetzlichkeit, in: Werke. Bd. 33, Berlin 1962, S. 350 ß. 99;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 99 (NJ DDR 1970, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 99 (NJ DDR 1970, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X