Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 98

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 98 (NJ DDR 1970, S. 98); Anforderungen und Prozesse sowie der Funktion und der Wirkungsweise der Staatsanwaltschaft voraus. Mit einem „zusätzlichen Arbeitsplanpunkt“ ist das Problem nicht zu lösen. Aus den gesellschaftlichen Erfordernissen und Bedingungen des Kampfes gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen muß abgeleitet werden, zur Lösung welcher gesellschaftlichen Probleme die Staatsanwaltschaft ihren Einfluß mittels der Gesetzlichkeitsaufsicht planmäßig erhöhen muß. Wissenschaftlich begründete Leitungsentscheidungen müssen verbindlich vorgeben, welche komplexen gesellschaftlichen Zusammenhänge wirksamer und konzentriert beeinflußt werden müssen, um ihren sozialistischen Charakter voll auszubilden, welche Gesetzesverletzungen schwerpunktmäßig zu überwinden sind. Um diese Komplexität geht es wesentlich bei der Planung der Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft. Es ist zu sichern, daß sie ihre umfassenden Befugnisse so gesellschaftlich wirksam wie möglich ausübt. Leitung des Kampfes gegen Straftaten und planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht v Art. 97 der Verfassung bestimmt, daß die Leitung des Kampfes gegen Straftaten die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist. Vor allem dadurch erfüllt sie ihre Funktion5. Die Gründe, die die Leitung des Kampfes gegen Straftaten in das Zentrum der Verwirklichung der Funktion der Staatsanwaltschaft stellen6, führen auch zu dem Schluß, die planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht zunächst und vorrangig im Zusammenhang mit der Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft zu entwickeln. Dabei müßten m. E. von Wissenschaft und Praxis folgende Probleme gelöst werden: 1. Die planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht muß Bestandteil der perspektivischen und der jährlichen Planung des Kampfes gegen Straftaten sein. Leitungsvorgaben zur Gesetzlichkeitsaufsicht müssen mit den anderen Leitungsvorgaben für den Kampf gegen Straftaten so verflochten sein, daß grundsätzlich einheitliche, systematisierte Vorgaben zustande kommen. 2. Die Planung der Gesetzlichkeitsaufsicht muß mit den wesentlichen Seiten der Leitung des Kampfes gegen Straftaten verbunden sein. Die Planung etwa nur auf die Aufdeckung von (gesetzwidrigen) Ursachen und auf die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu erstrecken würde die realen Möglichkeiten der Gesetzlichkeitsaufsicht zur Unterstützung des Kampfes gegen Straftaten nicht ausschöpfen, insbesondere käme ihre Wirkung zur Verhütung von Straftaten nicht voll zur Geltung. 3. Orientierungspunkte für eine langfristige, auf Schwerpunkte konzentrierte Planung und Leitung der Gesetzlichkeitsaufsicht sind die prognostisch ermittelten, zentral bedeutsamen Fragen der Entwicklung, Bekämpfung und Verhütung von Straftaten. Sie erfassen vor allem die entschiedene Abwehr aller gegnerischen Angriffe; den Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft; die Zurückdrängung der Straftaten Jugendlicher und der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen; die Verhinderung und Zurückdrängung von Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung; die Einschränkung von Erscheinungen asozialen Verhallens, einschließlich der Rückfälligkeit und des Al- 5 Vgl. Verfassung der DDR, Dokumente / Kommentar, Bd. n, Berlin 1969, S. 462. 6 Vgl. Streit, a. a. O., S. 657 ff. Daraus folgt für andere Auf- gaben der Gesetzlichkeit sauf sicht weder Passivität noch Plan- losigkeit. koholmißbrauchs sowie psychischer Verhaltensstörungen. Eine derart geplante Gesetzlichkeitsaufsicht führt zur Konzentration der Kräfte und zur Kontinuität in der Arbeit. Ihre Ergebnisse fügen sich organisch in die Analysen der Kriminalität ein, denn sie decken sich von vornherein mit deren Schwerpunkten. Die Staatsanwaltschaft erfüllt auch damit ihre Pflicht, die Ergebnisse ihrer Gesetzlichkeitsaufsicht den zentralen und örtlichen Staatsorganen zu übermitteln7. Einige Schwerpunkte erfassen bereits Bereiche, die sich durch relativ geschlossene, neuere rechtliche Regelungen auszeichnen, z. B. Kinder- und Jugendschutz, Erziehung kriminell gefährdeter Bürger und Wiedereingliederung Strafentlassener. Andere Bereiche werden im Perspektivplanzeitraum neue Systemregelungen erhalten. Aus der planmäßigen Gesetzlichkeitsaufsicht lassen sich daher auch Schlußfolgerungen über die Effektivität der Rechtsnormen und für die Ausgestaltung der sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen mittels rechtlicher Normierung ziehen und geeignete Vorschläge entwickeln8. 4. Zentrale Planungs- und Leitungsmaßnahmen müßten vor allem über die staatsanwaltschaftliche Leitung des Ermittlungsverfahrens auf die Ermittlungen sowie auf die analytische Arbeit und die Öffentlichkeitsarbeit einwirken. Im einzelnen könnten sich dazu u. a. folgende Gesichtspunkte ergeben: Zum Ermittlungsverfahren Die Orientierung der Gesetzlichkeitsaufsicht auf eine enge Verbindung mit dem Kampf gegen Straftaten bewirkt, daß das Ermittlungsverfahren zu ihrer Hauptquelle wird. Der Staatsanwalt hat bei der Leitung des Ermittlungsverfahrens auch dafür zu sorgen, daß die Gesetzesverletzungen, die mit der Straftat zusammenhingen (Ursachen, Bedingungen, Folgen) oder ihre Bekämpfung bzw. Verhütung verhinderten oder erschwerten, möglichst vollständig aufgedeckt und beseitigt werden. Dazu dürfte eine einheitliche und zugleich differenzierte zentrale Orientierung erforderlich sein, um zu sichern, daß alle als typisch erkannten Gesetzesverletzungen im Ursachen- und Bedingungskomplex der Straftaten festgestellt und bekämpft werden. Aufzuhellen wäre insbesondere der ideologische Hintergrund von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen. Ebenso müssen Pflichtverletzungen auf dem Gebiet der sozialistischen Menschenführung und Erziehung durch staatliche Organe, Betriebe, Schulen und Bürger sowie Verletzungen von Pflichten zur Kontrolle, zur Gewährleistung von Wachsamkeit, Ordnung und Sicherheit zielstrebig aufgedeckt werden. Der Staatsanwalt muß ferner darauf achten, daß die Untersuchungsorgane Gesetzesverletzungen, die sie im Ursachen- und Bedingungskomplex der untersuchten Straftat feststellen, durch eigene Maßnahmen wirksam bekämpfen (§ 19 StPO)9. Die planmäßige Gesetzlichkeits- 7 Vgl. § 37 Abs. 2 und 3 StAG; Rechtspflegeerlaß, 2. Teil, Dritter Abschn. II E Ziff. 4. 8 Vgl. § 6 StAG. Die Auswertung der Erfahrungen der Staatsanwaltschaft für die Vervollkommnung des sozialistischen Rechts ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung des sozialistischen Rechtssystems und damit zur wissenschaftlichen Leitung der sozialistischen Gesellschaft. Darauf wies Stiller auf der Konferenz der Staatsanwaltschaft hin; vgl. F. Müller, „Konferenz über Aufgaben und Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft“, NJ 1969 S. 673 ff.: derselbe, „Grundfragen der Arbeit der Staatsanwaltschaft der DDR", Staat und Recht 1970, Heft 1, S. 112. 9 Mitunter sind in der Praxis Unklarheiten über das Verhältnis der Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht zu der Rechtspflicht des Staatsanwalts aus § 19 StPO anzutreffen. Beanstandet der Staatsanwalt bei der Erfüllung seiner Pflichten aus § 19 StPO Ursachen und Bedingungen von Straftaten, die Go-setzesverletzungen sind, so verwirklicht er Gesetzlichkeitsaufsicht. Die Ansicht, erst bei Nichterfüllung seiner Forderungen sei Raum für die Gesetzlichkeitsaufsicht, widerspricht dem Gesetz (8 38 StAG, §8 n Abs. 4. 19 Abs. 4 StPO). 98;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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