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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 743

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 743 (NJ DDR 1970, S. 743); send zu studieren, und ihrerseits die Ergebnisse der Wissenschaft unmittelbar in ihrer politischen Arbeit umsetzen. Zu den eigentlichen kriminologischen Problemen stieß die Sektion nicht vor. Daher kam es auch nicht zu einer Konfrontation der Forschungsergebnisse sozialistischer und bürgerlicher Kriminologen. Jedoch machten die Delegierten aus den sozialistischen Staaten deutlich, daß die ideologischen und theoretischen Positionen und Auffassungen von der Kriminalität in sozialistischen und in kapitalistischen Ländern nicht einheitlich sein können und daß unter sozialistischen Verhältnissen für die theoretische Arbeit und Forschung auch auf diesem Gebiet wesentlich günstigere Bedingungen bestehen. * Zusammenfassend kann man feststellen, daß die bereits auf dem III. UNO-Kongreß in Stockholm propagierte, auf der Konvergenztheorie basierende These, wonach jede technische, wissenschaftliche und ökonomische Entwicklung unabhängig von der Gesellschaftsordnung und sozial-ökonomischen Struktur des betreffenden Landes unvermeidbar zum Anwachsen der Kriminalität führe, im Kern, wenn auch verschiedentlich modifiziert, auf dem IV. UNO-Kongreß wiederum der Grundtenor der Ausführungen der meisten Vertreter der imperialistischen Staaten war. Dies (zeigte sich z. B. in dem Versuch, den Begriff „Entwicklung“ von der jeweiligen Gesellschaftsordnung zu abstrahieren, zwischen sozialistischer Entwicklung und kapitalistischer „Entwicklung“ im Hinblick darauf, daß in Ländern beider Gesellschaftsordnungen modernste Industrieanlagen errichtet werden, einfach ein Gleichheitszeichen zu setzen. Die Vertreter der sozialistischen Länder legten demgegenüber dar, daß bei der Erklärung der Kriminalitätsursachen nicht von der sozial-ökonomischen Struk- tur abstrahiert werden dürfe. Sie wiesen an konkreten Beispielen schlüssig nach, daß ökonomischer und technischer Fortschritt unter sozialistischen Gesellschaftsverhältnissen bei gleichzeitiger Zurückdrängung der Kriminalität zu erreichein sind. Auch die Vertreter der meisten Entwicklungsländer ließen klar erkennen, daß sie die These vom zwangsläufigen Kriminalitätsanstieg nicht unwidersprochen hinnehmen, sondern anstreben, ihre ökonomische und technische Entwicklung derart zu planen und weiterzuführen, daß es nicht zu dem für die kapitalistische Gesellschaftsordnung charakteristischen Kriminalitätszuwachs kommt. Bemerkenswert ist schließlich, daß auch" zahlreiche bürgerliche Wissenschaftler zu begreifen beginnen, daß es allein mit institutionell vorbildlichen Einrichtungen des Strafvollzugs nicht getan Ist. Sie stoßen mehr und mehr auf das Problem der Gestaltung der Resozialisierungsbedingungen nach dem Strafvollzug und kommen dabei zu der Erkenntnis, daß die Lebensweise in * der kapitalistischen Gesellschaft wesentlicher Faktor für Straf- und Rückfälligkeif ist. Fortschrittliche bürgerliche Wissenschaftler sind schon zu der Schlußfolgerung gelangt, daß eine Reform der gesellschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, um wirksam der Kriminalität vorzubeugen und eine dauerhafte Resozialisierung der Straffälligen zu gewährleisten. Die Abschlußdeklaration des TV. UNO-Kongresses lenkt die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität. Sie fordert die Regierungen auf, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Anstrengungen auf diesem Gebiet zu koordinieren und zu vergrößern, und empfiehlt der Organisation der Vereinten Nationen, der Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriminalitätsverhütung eine größere Vorrangigkeit einzuräumen. Informationen Auf Einladung des Ministers der Justiz der DDR, Dr. Wünsche, weilten der Vorsitzende des Bundesrates für Justiz der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, Dr. Brncic, und weitere leitende Juristen der SFRJ. vom 3. bis 10. November 1970 in der DDR. Während ihres Aufenthalts, der der Entwicklung der Beziehungen zwischen den Rechtspflegeorganen der DDR und der SFRJ auf der Grundlage des bestehenden Rechtshilfevertrages diente, machten sich die jugoslawischen Juristen mit Erfahrungen bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie mit dem Aufbau und dem Leitungssystem der Rechtspflegeorgane der DDR vertraut. Beim Stadtgericht von Groß-Berlin unterrichteten sich die Mitglieder der Delegation über Probleme der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und Methoden der rationellen Arbeitsorganisation. Im Gleichrichterwerk Stahnsdorf wurden sie vom Betriebsleiter, von anderen Leitungskräften sowie von Mitgliedern des Schöffenkollektivs und der Konfliktkommission einer Betriebsabteilung über Verantwortung und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Betrieb, über die Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen und deren Ursachen sowie über das Zusammenwirken mit den staatlichen Rechtspflegeorganen informiert. Mit Professoren und Dozenten der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin führten die Mitglieder der jugoslawischen Delegation Gespräche über Inhalt und Leitung der rechtswissenschaftlichen Forschung sowie über die Aus- und Weiterbildung von Rechtspflegejuristen. * ' ' Am 19. November 1970 führten das Ministerium der Justiz und das Oberste Gericht eine weitere gemeinsame Tagung mit den Direktoren der Bezirksgerichte über das Modell der Leitung, Information und Arbeitsorganisation des Stadtgerichts von Groß-Berlin durch. Seit der ersten gemeinsamen Direktorentagung am 4. Juni 1970 (vgl. Information in NJ 1970 S. 400) war der Entwurf des Modells Gegenstand einer umfassenden Diskussion in allen Bezirksgerichten gewesen. Die Prinzipien und der wesentlichste Inhalt des Modells sind von Hugot/Peller/Schostok in NJ 1970 S. 504 und von Grieger/Ermisch/Nehmer in NJ 1970 S. 533 ff. ausführlich behandelt worden. Die Diskussion in den Bezirksgerichten hat ergeben, daß das Berliner Leitungsmodell prinzipiell als Arbeitsgrundlage für alle Bezirksgerichte geeignet ist. Einige Bezirksgerichte haben bereits begonnen, die Systemlösungen des Modells entsprechend ihren spezifischen Bedingungen anzuwenden. Über die zahlreichen Vorschläge, die als Ergebnis der Diskussion von den Bezirksgerichten unterbreitet worden sind und die zur Bereicherung des Modells und zur Verbesserung seiner Systematik beigetragen haben, wurde nunmehr abschließend beraten. In einer gemeinsamen Anweisung des Ministers der Justiz und des Präsidenten des Obersten Gerichts ist inzwischen festgelegt worden, daß das überarbeitete 743;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader künftig beachten. Dabei ist zugleich mit zu prüfen, wie die selbst in diesen Prozeß der Umsetzung der operativen Informationen und damit zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines richterlichen Haftbefehls. In der Praxis der Hauptabteilung überwiegt, daß der straftatverdächtige nach Bekanntwerden von Informationen, die mit Wahrscheinlichkeit die Verletzung eines konkreten Straftatbestandes oder seiner Unehrlichkeit in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Darüber hinaus können beim Passieren von Gebieten, für die besondere Kontrollmaßnahmen festgelegt sind, mitgeführte Sachen durchsucht werden.

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