Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 742

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 742 (NJ DDR 1970, S. 742); gen nicht umhin, eine Mitwirkung der Bevölkerung an der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung zu akzeptieren, obwohl sie und das kam natürlich auf dem Kongreß nicht zur Sprache befürchten, daß derartige Formen demokratischer Mitwirkung an der staatlichen Leitung die Erkenntnis reifen lassen könnten, daß die Werktätigen sehr wohl zur Leitung von Staat und Gesellschaft in der Lage sind. Durch Informationsmaterial und zwei Diskussionsbeiträge in der Sektion konnten Mitglieder unserer Delegation die Erfolge der DDR auf dem Gebiet der verfassungsrechtlich garantierten und gesetzlich konkret ausgestalteten Mitwirkung der Öffentlichkeit darlegen und beweisen, daß nur unter sozialistischen Gesell-schaftsverhältnisseri ein koordiniertes, komplexes Wirken aller Öffentlichkeitsfaktoren, z. B. auch der Massenmedien, zur wirksamen Kriminalitätsvorbeugung und -bekärrapfung möglich ist. Eine Reihe von Delegierten aus arabischen und afrikanischen Staaten griffen in der Diskussion diese Gedanken auf. Auch sie grenzten sich überwiegend von Versuchen ab, die Beteiligung der Öffentlichkeit lediglich als eine Form zu popularisieren, die in jeder Gesellschaftsordnung zu den gleichen Erfolgen führt. So betonte z. B. der Vertreter Algeriens, daß eine radikale Veränderung der Strukturen eines rüdeschriftlichen Landes der beste Weg zur wirksamen Teilnahme der Öffentlichkeit an der Kriminalitätsbekämpfung sei. Auch der Delegierte Ugandas hob hervor, daß eine Beteiligung der Öffentlichkeit nur dort zum Erfolg führen könne, wo die Gesetze den Willen des Volkes widerspiegeln. Bemerkenswert ist schließlich, daß in den Kongreßmaterialien u. a. vorgeschlagen wird, möglichst bald in Budapest ein internationales regionales Seminar über Fragen der Teilnahme der Öffentlichkeit durchzuführen, „damit die bedeutenden Erfahrungen der östlichen und westlichen Länder Europas mit ihren verschiedenen Entwicklungswegen bei der Teilnahme der Öffentlichkeit in den Fragen des Schutzes der Gesellschaft mehr in den Brennpunkt gerückt werden können“. Sektion 3: „Mindestnormen für die Behandlung der Häftlinge auf dem Gebiet der Besserungspolitik“ Diese Sektion besaß in Gestalt der 1955 verabschiedeten Minima-Rules (Standard-Regeln für die Behandlung von Inhaftierten) die realste Diskussionsgrundlage. Die Aussprache konzentrierte sich auf folgende Punkte: 1. Wie sind die Standardregeln unter den besonderen Aspekten einer wirksamen und richtigen Handhabung des Strafrechts sowie unter Beachtung der Menschenrechte weiterzuentwickeln oder zu überprüfen? 2. Sollte der Wirkungskreis der Standardregeln ausgedehnt werden, und in welchem Umfange sollte dies geschehen? Darunter wurde u. a. die Frage verstanden, inwieweit die Regeln auch bei Strafen anzuwenden sind, die keine eigentlichen Freiheitsstrafen sind, z. B. Strafen mit Zwangscharakter anderer Art, die nicht die ständige Einschließung des Häftlings fordern. 3. Ist es möglich, die Standardregeln mit dem Status einer internationalen Konvention zu versehen oder sie zumindest zum Gegenstand einer Resolution der UNO-Vollversammlung zu machen? 4. Welche Maßnahmen sind zur stärkeren Durchsetzung der Standardregeln erforderlich? Hier wurden u. a. Vorschläge zur besseren Ausbildung des Haftanstaltpersonals, zur Information über internationale Erfahrungen bei der Durchsetzung der Standardregeln sowie zur finanziellen Unterstützung von Programmen zur uneingeschränkten Gewährleistung der Einhaltung der Standardregeln unterbreitet. Ebenso wie die Vertreter anderer sozialistischer Staaten hob auch der Delegierte der DDR in der Diskussion hervor, daß die Bedingungen der sozialistischen Gesellschaftsordnung der entscheidende Grund für Erfolge bei der Wiedereingliederung Straffälliger seien. Der im SVWG gesetzlich fixierte Grundsatz der Einheit von Strafvollzug und gesellschaftlicher Wiedereingliederung mache deutlich, daß wir in bezug auf die Resozialisierung der Strafgefangenen über die Realisierung der Standardregeln hinausgehen. Als eine besondere Anerkennung der Erfahrungen der DDR ist es anzusehen, daß der sowjetische Experte Prof. Strutsch-kow bei der Begründung seines Vorschlags, zur Vervollkommnung der Standardregeln und zur Vorbereitung einer entsprechenden internationalen Konvention eine Arbeitsgruppe der UNO zu bilden, die auch für andere Länder vorbildliche Strafvollzugsgesetzgebung der DDR würdigte und in diesem Zusammenhang die Mitgliedschaft von Prof. Buchholz als Vertreter der DDR in der Arbeitsgruppe befürwortete. Bedeutsam waren die Ausführungen des Delegierten aus Uganda, der sich gegen den die Entwicklungsländer diskriminierenden Gedanken von Vertretern aus imperialistischen Staaten wandte, für die afrikanischen und andere Entwicklungsländer besondere Standardregeln mit geringeren Ansprüchen auszuarbeiten oder eine Vormundschaft durch ein UN-Organ zu schaffen, das sich um die Durchsetzung der Mindestregeln in diesen Ländern bemühen sollte. Der Delegierte Ugandas brachte klar zum Ausdruck, daß auch die jungen Nationalstaaten den der Menschlichkeit entsprechenden Geist dieser Standardregeln sehr wohl verstehen und verwirklichen. Der Redner hob ferner hervor, daß er in den USA und in anderen kapitalistischen Ländern genügend Gefängnisse besuchen konnte, in denen er feststellen mußte, daß die Standardregeln in vielen Punkten nicht eingehalten werden. Besondere Aufmerksamkeit verdienten auch die Erörterungen darüber, ob Personen, denen aus nichtstrafrechtlichen Gründen die Freiheit entzogen wurde, ebenfalls unter Beachtung der Standardregeln in Haft ge-' halten werden müßten. Diese Frage, die sich in erster Linie auf die Behandlung der von den Israelis aus politischen Gründen inhaftierten arabischen Freiheitskämpfer bezog, wurde überwiegend bejaht. Der . Vertreter Jordaniens wies in diesem Zusammenhang dokumentarisch nach, daß die Israelis entgegen den Standardregeln die Gefangenen quälen und Verbrechen an ihnen begehen. Sektion 4: „Die Organisierung der Forschung zur Entwicklung einer Politik für den Schutz der Gesellschaft“ Diese Sektion hatte sich die Aufgabe gestellt, zu erör-. tem, wie auf dem Gebiet der Politik des sozialen Schutzes, speziell des Schutzes vor Straftaten und Straftätern, eine wissenschaftliche Forschungsarbeit zu gewährleisten sei. Dabei kam es zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Regierungsvertretern der kapitalistischen Länder, die sich auf den Boden ihrer gegen die Bevölkerung gerichteten Strafrechtsund Strafvollzugsgesetzgebung stellten, einerseits und bürgerlichen Wissenschaftlern andererseits, -die diese Auffassungen kritisierten. Es wurde die Unmöglichkeit sichtbar, imperialistische Strafrechts- und Strafvollzugskonzeptionen selbst vom bürgerlichen Standpunkt her heute noch wissenschaftlich zu stützen. Die Delegierten der sozialistischen Staaten bewiesen * demgegenüber, daß in ihren Ländern kein Gegensatz zwischen dem Wissenschaftlern und der Regierung besteht, daß vielmehr die sozialistischen Regierungen den Wissenschaftlern ermöglichen, die Probleme umfas-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 742 (NJ DDR 1970, S. 742) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 742 (NJ DDR 1970, S. 742)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

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