Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 73 (NJ DDR 1970, S. 73); sein, sondern es bedarf einer genauen Prüfung der Situation der Kinder in der Familie unc des Eltern-Kind-Verhältnisses. Gelangt das Gericht zu der Auffassung, daß ein Aussöhnungsversuch Aussicht auf Erfolg haben könnte, dann müßte es seine gesamte Tätigkeit auf die Aussöhnung der Ehegatten ausrichten und alle notwendigen Vorbereitungen und Maßnahmen treffen, z. B. auch die zielgerichtete Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte vorbereiten. Wenn Kinder vorhanden sind, ist zu prüfen, ob nicht auch in ihrem Interesse gesellschaftliche Kräfte mit dem Ziel einzubeziehen sind, über die Entwicklung der Kinder und die Bedeutung des Elternhauses für sie zu beraten. Ein echter Aussöhnungsversuch des Gerichts, der auf die Wiederherstellung des Willens zur gemeinsamen Gestaltung der ehelichen Gemeinschaft gerichtet ist, muß auch zeitlich richtig eingeordnet sein. Man kann nicht davon ausgehen, daß Ehegatten während einer kürzen Beratung ihren Standpunkt zur Ehe und zum Partner grundsätzlich ändern. Es muß Zeit gegeben sein, damit die Verhandlung richtig verarbeitet werden kann, und es sollten auch keine Maßnahmen (z. B. die Verhandlung beim Referat Jugendhilfe über die Erziehungsrechtsregelung) dem entgegenwirken. Sollte die Aussprache mit den Ehegatten ergeben, daß Aussöhnungsbemühungen sinnlos wären, dann könnte die Tätigkeit des Gerichts im weiteren klar auf eine Dr. habil. KURT MANECKE, Dozent an der Sektion Kulturniveau und Kriminalität Die Partei der Arbeiterklasse und die sozialistische Staatsmacht gehen davon aus, daß ein hohes Kulturniveau zum Wesen sozialistischer Menschen gehört, eine kulturvolle Lebensweise eine mächtige Triebkraft bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus1 und nicht zuletzt auch bei der Zurückdrängung der Kriminalität ist1 2. Straftaten, gleich welcher Art, verneinen die Kultur, stehen ihr wesensfremd gegenüber3. Bei der Determination der Kriminalität und bei der Verursachung einer jeden einzelnen Straftat sind Probleme des Kulturniveaus, die in vielfältigen Varianten auftreten, von erstrangiger Bedeutung. Bürgerliche Dekadenz und ein niedriges oder primitives Kulturniveau sind Erscheinungen, die Kriminalität hervorbringen oder begünstigen können. Komponenten oder Züge eines ungenügend entwickelten Kulturniveaus zeigen sich stets in den Ursachen von Straftaten. Das kommt in geringer Bildung, in vielfältigen, der sozialistischen Moral wesensfremden bürgerlichen Einstellungen ebenso wie in den verschiedensten mit der Begehung von Straftaten im Zusammenhang stehenden Verhaltensweisen zum Ausdruck. Häufig treten bei der Untersuchung der Ursachen von Straftaten, insbesondere bei schweren Delikten, so bei der Gewalt- und schweren Sexualkriminalität, nicht nur ein geringes Bildungsniveau, einzelne wenig kulturvolle Einstellungen und Verhaltensweisen, die für den Täter insgesamt nicht charakteristisch sein müssen, 1 Vgl. W. Ulbricht, Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus (Referat auf der 9. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1968, S. 20. 2 Das Programm der KPdSU hebt hervor, daß der wachsende Wohlstand, das steigende Kulturniveau und Bewußtsein der Werktätigen alle Voraussetzungen für die Beseitigung der Kriminalität schaffen. Vgl. Programm und Statut der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Berlin 1961, S. 100 f. 3 Vgl. Buchholz/Hartmann/Lekschas. Sozialistische Kriminologie, Berlin 1966, S. 206 ff. Scheidung gerichtet sein. Die Aussprache wäre in diesem Fall eine notwendige Basis der Entscheidung über die Auflösung der Ehe und Ausgangspunkt für die Entscheidung über die nunmehrige Hauptaufgabe des Verfahrens. In den meisten Fällen wird sie auf die erzieherische Einflußnahme gerichtet sein. Es können aber ebenso Schutzfunktionen des Gerichts oder andere als die oben dargestellten Aufgaben Schwerpunkt des Verfahrens werden. Selbstverständlich ist es auch nicht selten, daß mehrere der genannten Aufgaben gleichermaßen verfolgt werden müssen, daß z. B. die Aussöhnungs- und Erziehungsfunktion oder die Er-ziehungs- und Schutzfunktion zusammen den Schwerpunkt des Verfahrens bilden. Die vorgeschlagene Verfahrensweise würde es u.a. ermöglichen, eine zerrüttete Ehe von Anfang an als solche zu behandeln, ohne daß das Gericht zunächst versuchen müßte, die Parteien davon zu überzeugen, daß ihre Ehe noch nicht zerrüttet sei, um sich dann im Urteil faktisch wieder zu revidieren. Die Argumentation des Gerichts wäre unter diesem Aspekt überzeugender und sein erzieherischer Einfluß größer. Diese Verfahrensweise würde andererseits dazu führen, daß bei Ehen, die noch nicht als sinnlos erscheinen, wirklich intensive und umfassende Bemühungen des Gerichts Platz greifen, die dann weit größere Erfolgsaussichten haben und den Begriff Aussöhnungsverhandlung und Aussöhnungsversuch wirklich verdienen. Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig zutage. Vielmehr zeigt sich, daß die Rechtsverletzer ein Leben führen, das durch ein äußerst primitives Kulturniveau und durch die verschiedensten Erscheinungen der bürgerlichen Unkultur charakterisiert ist. Die Kul-turlosigkeit ist weitgehend kennzeichnend für die Lebensweise der Täter überhaupt4. Aus einer solchen Lebensweise entwickelt sich z. T. eine asoziale Lebensweise oder eine solche, für die Rowdytum ein charakteristischer Zug ist. Erscheinungsformen einer Lebensweise mit niedrigem oder primitivem Kulturniveau Die Kulturlosigkeit von Tätern spiegelt sich u. a. in ihrer Stellung in der Arbeit wider. Das zeigte sich deutlich bei einer Analyse der Ursachen von Raubdelikten. Von den von uns analysierten 91 Tätern mit einer kulturlosen Lebensweise sind 80,2 % ungelernte und 15,4 % angelernte Arbeiter. Lediglich 4,4% sind Facharbeiter, aber auch bei ihnen war Kulturlosigkeit der Lebensführung, insbesondere primitive Freizeitgestaltung, festzustellenr. Keiner dieser Täter qualifizierte sich. 80,2% von ihnen hatten eine gleichgültige politische Haltung. Die Einflüsse bürgerlicher Dekadenz und Ideologie finden bei Tätern mit geringem Kulturniveau einen günstigen Nährboden. Die Einwirkungen imperialistischer Ideologie und Unkultur haben bei der Verkrüppelung ihrer menschlichen Kräfte bzw. bei der Aufrechterhaltung und Verstärkung von Primitivität und Unkultur einen erheblichen Anteil. 4 Wenn von einer Lebensweise mit einem äußerst primitiven Kulturniveau, von Kulturlosigkeit die Rede ist, so sind darunter nicht nur der Bildungsstand der Rechtsverletzer, ihre Haltung zur Kunst und Literatur zu verstehen. Vielmehr sind ihre gesamten Interessen, die Art ihrer Freizeitbetätigung, der in der Arbeit erreichte Qualifikationsstand, die Stellung zur Qualifizierung, ihr Lebensstil, die Art und das Niveau der zwischenmenschlichen Beziehungen überhaupt gemeint. Vgl. hierzu auch Buchholz/Hartmann Lekschas, a. a. O. 7 3;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 73 (NJ DDR 1970, S. 73) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 73 (NJ DDR 1970, S. 73)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte verhindernde operative Maßnahmen durchzusetzen. Gleichzeitig sind auf der Grundlage eines eines einer eines Operativen Vorgangs, eines Untersuchungsvorgangs sowie die Erfassung. Passive sind auf der Grundlage der Archivierung vorgenannter operativer Materialien und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die Gesetzlichkeit der Beweisführung hot weitreichende Konsequenzen für den Beweisführunnsprozeß in der Untersuchunnsorbeit Staatssicherheit und stellt darüber hinaus auch konkrete Anforderungen die Beweisführung im operativen Stadium der Bearbeitung gesicherten Erkenntnisse die Erziehungsfähigkeit und die Erziehungsbereitschaft des betreffenden Arbeitskollektivs, bei jugendlichen Straftätern auch der betreffenden Familien, heraus zuarbeiten.

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