Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 724

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 724 (NJ DDR 1970, S. 724);  t sammenwirken. Das Selbststudium als Hauptform des Studiums ist in das System der Weiterbildungsveranstaltungen voll integriert, indem sowohl das Studienmaterial und die Studienanleitungen als auch die Einführungsvorlesungen auf bestimmte Problemkomplexe orientieren. Aufträge bzw. Kontrollaufgaben, die durch die Lehrbeauftragten für Kollektive oder einzelne Teilnehmer konkretisiert werden können, werden sich in diese Problemkomplexe einordnen. Die Weiterbildungsveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen und Vorträgen, Foren, Seminaren und Exkursionen durchgeführt, wobei angestrebt wird, sie mit dem Besuch anderer Veranstaltungen politischen oder kulturellen Inhalts zu verbinden. Es ist vorgesehen, die Teilnehmer am postgradualen Studium bei zentralen Unterrichtstagungen durch Vorträge und Vorlesungen leitender Partei- und Staatsfunktionäre sowie führender Wissenschaftler mit Problemen und Schwerpunkten der gesellschaftlichen Entwicklung in hoher Qualität und praxisnaher Form vertraut zu machen. Die dezentralen Unterrichtstage dienen vor allem den Vorlesungen zu einzelnen Komplexen oder Themen sowie der Durchführung von Foren. An den Unterrichtstagen in den jeweiligen Außenstellen werden die Seminare und Exkursionen stattfinden. Zur Sicherung eines hohen Niveaus werden die Seminare von Professoren, Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern der Lehrbereiche der Humboldt-Universität oder anderer Universitäten und Hochschulen sowie der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und von befähigten Praktikern als Lehrbeauftragten durchgeführt. Weiterhin wird angestrebt, bei der Behandlung bestimmter Seminarthesen Praktiker oder Wissenschaftler anderer Fachgebiete mit heranzuziehen. Bei geeigneten Themen und entsprechenden Voraussetzungen werden die Seminare mit Exkursionen zum Studium der fortgeschrittensten Praxis verbunden. Von großer Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung des postgradualen Studiums als wissenschaftlichproduktives Studium ist es, alle Teilnehmer unter Berücksichtigung ihrer Praxiserfahrungen und spezifischen Kenntnisse auf bestimmten Gebieten an der Gestaltung und Durchführung der Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere der Seminare, zu beteiligen. Zu diesem Zweck werden Kollektive oder auch einzelne Teilnehmer mit der Ausarbeitung von Kurzvorträgen, Studien, Anleitungsmaterialien oder wissenschaftlich-produktiven Beiträgen anderer Art betraut werden. Die Zusammenarbeit der Teilnehmer vollzieht sich vor allem in flexiblen Arbeitsgruppen, die entsprechend den Auf- trägen zur Erarbeitung wissenschaftlich-produktiver Beiträge gebildet werden. Außerdem wird angestrebt, Teilnehmer des Lehrgangs in die Lösung zentraler Forschungsaufgaben einzubeziehen. Ein derartiger Forschungsbeitrag gilt als Abschlußarbeit im postgradualen Studium. Bei hervorragenden Beiträgen wird geprüft werden, ob eine Weiterführung der Arbeit bis zur . Dissertation in Betracht zu ziehen ist. Die Bewertung der Leistungen der einzelnen Teilnehmer am postgradualen Studium muß den spezifischen Bedingungen dieser Weiterbildungsform Rechnung tragen und auf die Erzielung effektiver Ergebnisse gerichtet sein. Als entscheidende Kriterien der Bewertung gelten die Aktivität und die Ergebnisse bei der Mitgestaltung der Weiterbildung; die Qualität der wissenschaftlich-produktiven Beiträge, wovon jeder Teilnehmer während des Lehrgangs mindestens zwei erbringen soll; die Mitarbeit und die Leistungen in den Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere in den Seminaren; das Ergebnis der AbschluBarbeit. Der erfolgreiche Abschluß des Weiterbildungslehrgangs wird den Teilnehmern in einer Urkunde bestätigt. Soweit sehr gute und gute Leistungen vorliegen, wird dies in der Urkunde ausgewiesen. Die resile Leistungsbewertung erfordert, daß die Leistungen der einzelnen Teilnehmer nach Abschluß jedes Studienkomplexes im Kollektiv eingeschätzt werden. * Die Teilnahme am postgradualen Weiterbildungslehrgang wird hohe Anforderungen stellen, zumal es nicht zuletzt darum geht, die im Studium neu gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in die tägliche Praxis umzusetzen. Ein optimales Ergebnis im Studium wird nur zu erreichen sein, wenn jeder Teilnehmer die daraus erwachsenden Aufgaben mit dem gleichen politischen Verantwortungsbewußtsein, der gleichen Einsatzbereitschaft und hohen Disziplin in Angriff nimmt, mit der er in bewährter Weise seine tägliche berufliche und gesellschaftliche Arbeit bewältigt. Das Ministerium der Justiz, die anderen zentralen Rechtspflegeorgane und die Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität werden ebenso alle Anstrengungen unternehmen, um die Voraussetzungen und Bedingungen zu gewährleisten, die für eine fruchtbringende Durchführung des Lehrgangs notwendig sind. Dozent Dr. WALTER HENNIG, komm. Direktor des Instituts für Strafrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Zur Differenzierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Gruppentäter Die Diskussion über den Gruppenbegriff in den Tatbeständen des StGB hat vielfältige Aspekte der rechtlichen Beurteilung von Gruppenstraftaten sichtbar gemacht und dazu beigetragen, die entsprechenden Strafbestimmungen nach einheitlichen Maßstäben anzuwen-den1. Im folgenden soll aus jugendkriminologisch-strafrechtlicher Sicht auf einige Probleme der Differenzie- 1 Vgl. SeidelLupke, „Zum Begriff .Gruppe“ im neuen StGB“, NJ 1968 S. 496 ff.; Welzel, „Gemeinschaftliche Tatbegehung beim schweren Fall des Raubes oder der Erpressung“, NJ 1968 S. 2711.: Roehl, Anmerkung zum OG-Urteil vom 4. September 1968 - 5 Zst 14'68 - (NJ 1969 S. 30 f.): LischkeKeil, „Zur recht- rung strafrechtlicher Verantwortlichkeit jugendlicher Gruppentäter eingegangen werden. Im neuen StGB gibt es weder eine Legaldefinition der kriminellen Gruppe noch eine besondere Regelung für die Differenzierung strafrechtlicher Verantwortlichkeit jugendlicher Gruppentäter. Für diese Differenzierung gelten vielmehr im Prinzip die für das Zusammen- lichen Beurteilung von Gruppenstraftaten gegen die.-staaUiche Ordnung“, NJ 1969 S. 177 ff.; LjschkeTCeilSeidel Dettenbom. „Zum Gruppenbegriff im StGB und zu seiner Anwendung in speziellen Tatbeständen“, NJ 1970 S. 15 H. - : ■ 724;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 724 (NJ DDR 1970, S. 724) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 724 (NJ DDR 1970, S. 724)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Qualität und Wirksamkeit der vor allem der erforderlichen Zielstrebigkeit, durch den offensiven Einsatz der zu nehmen. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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