Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 724

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 724 (NJ DDR 1970, S. 724);  t sammenwirken. Das Selbststudium als Hauptform des Studiums ist in das System der Weiterbildungsveranstaltungen voll integriert, indem sowohl das Studienmaterial und die Studienanleitungen als auch die Einführungsvorlesungen auf bestimmte Problemkomplexe orientieren. Aufträge bzw. Kontrollaufgaben, die durch die Lehrbeauftragten für Kollektive oder einzelne Teilnehmer konkretisiert werden können, werden sich in diese Problemkomplexe einordnen. Die Weiterbildungsveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen und Vorträgen, Foren, Seminaren und Exkursionen durchgeführt, wobei angestrebt wird, sie mit dem Besuch anderer Veranstaltungen politischen oder kulturellen Inhalts zu verbinden. Es ist vorgesehen, die Teilnehmer am postgradualen Studium bei zentralen Unterrichtstagungen durch Vorträge und Vorlesungen leitender Partei- und Staatsfunktionäre sowie führender Wissenschaftler mit Problemen und Schwerpunkten der gesellschaftlichen Entwicklung in hoher Qualität und praxisnaher Form vertraut zu machen. Die dezentralen Unterrichtstage dienen vor allem den Vorlesungen zu einzelnen Komplexen oder Themen sowie der Durchführung von Foren. An den Unterrichtstagen in den jeweiligen Außenstellen werden die Seminare und Exkursionen stattfinden. Zur Sicherung eines hohen Niveaus werden die Seminare von Professoren, Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern der Lehrbereiche der Humboldt-Universität oder anderer Universitäten und Hochschulen sowie der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und von befähigten Praktikern als Lehrbeauftragten durchgeführt. Weiterhin wird angestrebt, bei der Behandlung bestimmter Seminarthesen Praktiker oder Wissenschaftler anderer Fachgebiete mit heranzuziehen. Bei geeigneten Themen und entsprechenden Voraussetzungen werden die Seminare mit Exkursionen zum Studium der fortgeschrittensten Praxis verbunden. Von großer Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung des postgradualen Studiums als wissenschaftlichproduktives Studium ist es, alle Teilnehmer unter Berücksichtigung ihrer Praxiserfahrungen und spezifischen Kenntnisse auf bestimmten Gebieten an der Gestaltung und Durchführung der Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere der Seminare, zu beteiligen. Zu diesem Zweck werden Kollektive oder auch einzelne Teilnehmer mit der Ausarbeitung von Kurzvorträgen, Studien, Anleitungsmaterialien oder wissenschaftlich-produktiven Beiträgen anderer Art betraut werden. Die Zusammenarbeit der Teilnehmer vollzieht sich vor allem in flexiblen Arbeitsgruppen, die entsprechend den Auf- trägen zur Erarbeitung wissenschaftlich-produktiver Beiträge gebildet werden. Außerdem wird angestrebt, Teilnehmer des Lehrgangs in die Lösung zentraler Forschungsaufgaben einzubeziehen. Ein derartiger Forschungsbeitrag gilt als Abschlußarbeit im postgradualen Studium. Bei hervorragenden Beiträgen wird geprüft werden, ob eine Weiterführung der Arbeit bis zur . Dissertation in Betracht zu ziehen ist. Die Bewertung der Leistungen der einzelnen Teilnehmer am postgradualen Studium muß den spezifischen Bedingungen dieser Weiterbildungsform Rechnung tragen und auf die Erzielung effektiver Ergebnisse gerichtet sein. Als entscheidende Kriterien der Bewertung gelten die Aktivität und die Ergebnisse bei der Mitgestaltung der Weiterbildung; die Qualität der wissenschaftlich-produktiven Beiträge, wovon jeder Teilnehmer während des Lehrgangs mindestens zwei erbringen soll; die Mitarbeit und die Leistungen in den Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere in den Seminaren; das Ergebnis der AbschluBarbeit. Der erfolgreiche Abschluß des Weiterbildungslehrgangs wird den Teilnehmern in einer Urkunde bestätigt. Soweit sehr gute und gute Leistungen vorliegen, wird dies in der Urkunde ausgewiesen. Die resile Leistungsbewertung erfordert, daß die Leistungen der einzelnen Teilnehmer nach Abschluß jedes Studienkomplexes im Kollektiv eingeschätzt werden. * Die Teilnahme am postgradualen Weiterbildungslehrgang wird hohe Anforderungen stellen, zumal es nicht zuletzt darum geht, die im Studium neu gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in die tägliche Praxis umzusetzen. Ein optimales Ergebnis im Studium wird nur zu erreichen sein, wenn jeder Teilnehmer die daraus erwachsenden Aufgaben mit dem gleichen politischen Verantwortungsbewußtsein, der gleichen Einsatzbereitschaft und hohen Disziplin in Angriff nimmt, mit der er in bewährter Weise seine tägliche berufliche und gesellschaftliche Arbeit bewältigt. Das Ministerium der Justiz, die anderen zentralen Rechtspflegeorgane und die Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität werden ebenso alle Anstrengungen unternehmen, um die Voraussetzungen und Bedingungen zu gewährleisten, die für eine fruchtbringende Durchführung des Lehrgangs notwendig sind. Dozent Dr. WALTER HENNIG, komm. Direktor des Instituts für Strafrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Zur Differenzierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Gruppentäter Die Diskussion über den Gruppenbegriff in den Tatbeständen des StGB hat vielfältige Aspekte der rechtlichen Beurteilung von Gruppenstraftaten sichtbar gemacht und dazu beigetragen, die entsprechenden Strafbestimmungen nach einheitlichen Maßstäben anzuwen-den1. Im folgenden soll aus jugendkriminologisch-strafrechtlicher Sicht auf einige Probleme der Differenzie- 1 Vgl. SeidelLupke, „Zum Begriff .Gruppe“ im neuen StGB“, NJ 1968 S. 496 ff.; Welzel, „Gemeinschaftliche Tatbegehung beim schweren Fall des Raubes oder der Erpressung“, NJ 1968 S. 2711.: Roehl, Anmerkung zum OG-Urteil vom 4. September 1968 - 5 Zst 14'68 - (NJ 1969 S. 30 f.): LischkeKeil, „Zur recht- rung strafrechtlicher Verantwortlichkeit jugendlicher Gruppentäter eingegangen werden. Im neuen StGB gibt es weder eine Legaldefinition der kriminellen Gruppe noch eine besondere Regelung für die Differenzierung strafrechtlicher Verantwortlichkeit jugendlicher Gruppentäter. Für diese Differenzierung gelten vielmehr im Prinzip die für das Zusammen- lichen Beurteilung von Gruppenstraftaten gegen die.-staaUiche Ordnung“, NJ 1969 S. 177 ff.; LjschkeTCeilSeidel Dettenbom. „Zum Gruppenbegriff im StGB und zu seiner Anwendung in speziellen Tatbeständen“, NJ 1970 S. 15 H. - : ■ 724;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 724 (NJ DDR 1970, S. 724) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 724 (NJ DDR 1970, S. 724)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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