Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 720

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 720 (NJ DDR 1970, S. 720); Inhalt (vgl. hierzu die bereits angeführte Entscheidung vom 31. Juli 1969 und die dort angeführten weiteren Urteile! . Auf diese Weise wird die in Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft und auf Festsetzung des Unterhalts erforderlidie Begrenzung des Streitwertes erreicht. Das wurde vom Bezirksgericht nicht beachtet. Es ist, ohne auf die Spezifik der Wertberechnung in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft in Verbindung mit der Klage auf Zahlung von Unterhalt einzugehen, so verfahren, als handele es sich, im vorliegenden Fall um ein bloßes Unterhaltsverfahren. Aus diesem Grunde hat es sich auch nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob überhaupt die Möglichkeit einer entsprechenden Berücksichtigung der im Urteil des Obersten Gerichts vom 30. Januar 1969 für bestimmte Unterhaltsverfahren entwickelten Gesichtspunkte zur weitergehenden Begrenzung des Streitwertes auch in Verfahren vorliegender Art besteht. Es hat vielmehr, ohne diese Prüfung vorgenommen zu haben, unter Außerachtlassung des auf die Feststellung der Vaterschaft gerichteten Klagantrags die Berechnung des Betrages des einjährigen Bezuges auf der Grundlage des Differenzbetrages zwischen dem mit der Klage begehrten Unterhaltsanspruches und dem bis zur Klageinrei-chung freiwillig gezahlten Teilbetrages vorgenommen. Wäre die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung erörtert worden, hätte das Bezirksgericht unter Beachtung der Bestimmung des § 46 Abs. 2 FVerfO feststellen müssen, daß dies nicht so ohne weiteres geht. Das Bezirksgericht hat aber darüber hinaus nicht beachtet, daß weitere in der besagten Entscheidung des Obersten Gerichts geforderte Voraussetzungen nicht vorliegen. War im besagten Unterhaltsverfahren lediglich die Höhe des Unterhaltsbetrages streitig, so bedurfte es im vorliegenden Fall überhaupt erst der Feststellung des Bestehens einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung. Es unterscheiden sich beide Fälle bereits insoweit erheblich voneinander. Des weiteren wurde in der Unterhaltsentscheidung des Obersten Gerichts die Begrenzung des Streitwertes auf den Differenzbetrag zwischen erbrachter und geforderter Leistung nur für zulässig gehalten, weil der Verpflichtete bereit war, seiner Unterhaltsverpflichtung auch künftig teilweise freiwillig nachzukommen. Diese Bereitschaft des Verpflichteten war aber im vorliegenden Verfahren nicht vorhanden. Der Verklagte hatte sich nicht nur geweigert, vor dem Referat Jugendhilfe die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen und sich zur Unterhaltszahlung zu verpflichten, sondern er beantragte auch im Gerichtsverfahren, die Klage abzuweisen. Der für die Wertermittlung maßgebliche Streitgegenstand war im vorliegenden Fall unschwer auf der Grundlage des Klagantrages zu ermitteln. Für die Berücksichtigung der Begründung des Klagantrages, wie dies im besagten Unterhaltsverfahren des Obersten Gerichts geböten war, ist im vorliegenden Verfahren kein Raum gewesen. Nach allem war es unzulässig, zur Errechnung des Betrages des einjährigen Bezuges von dem Differenzbetrag zwischen beantragtem und freiwillig entrichtetem Unterhalt auszugehen und den Streitwert bei lediglich 660 M, wie er vom Kreisgericht festgesetzt worden war, zu belassen. Unter Beachtung des Klagantrages, deri Verklagten für die erste Altersstufe des Kindes zur Unterhaltszahlung von monatlich 115 M zu verurteilen, wäre der Beschwerde des Prozeßvertreters der Klägerin stattzugeben und unter Änderung des Beschlusses des Kreisgerichts vom 20. Oktober 1969 der Streitwert auf 1 380 M festzusetzen gewesen. Seite Prof. D.r. hobil. Peter-Bernd-S c h u I z : Zu oktueflen Fragen der Rechtstheorie und des Klassenkampfes . . . 689 Helmut Seidemonn / Dr. Kort Ziemen : Das System der Aus- und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen (Schluß) 694 Dr. Siegfried Wittenbeck : Die Bekämpfung vorsätzlicher Körperverletzungen . . 697 Helmut L a t k a / Dr. Wolfgang Seifert: Gerichtskritik in Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts-Verfahren 701 Nachrichten Prof. em. Dr. Hans Nathan zum 70. Geburtstag . . 704 Fragen der Gesetzgebung Dr. Dietrich Maskow: Konzeptionelle Probleme eines Außenwirtschaftsvertragsgesetzes (Schluß) . , 705 Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane . 708 Aus der Praxis für die Praxis Wenrl Macho/ Werner Windhausen: Zusammenwirken von Staatsanwalt und Gericht bei der Einschätzung der Arbeitsrechtsprechung der Kon- fliktkommissionen 709 Rudi Sander: Zum Charakter der Fristen in öbergangsregelungen der Arbeitsschutzanordnungen 709 Dr. Franz Schneider: Zum Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherungsschutz für Schäden, die ein polnischer Staatsbürger in der DDR verursacht 710 Heinz Lassmann : Zur „Veräußerung“ von Gebäuden, die auf Pachtland errichtet worden sind 711 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Begründung von Rechtspflichten in der Alternative des § 9 StGB, daß der Täter durch sein Verhalten für ondere .Personen oder die Gesellschaft besondere Gefahren heraufbeschwört 711 Oberstes Gericht: Zur Bedeutung des Protokolls über die Houptver-bancHung erster Instanz und zur Verfahrensweise des Rechtsmittelgerichts bei Unleserlichkeit des Protokolls 712 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Anwendung des § 62 Abs. 3 StGB in schweren Fällen nach .§ 196 Abs. 3 StGB, wenn der durch die Straftat Geschädigte den Verkehrsunfall mitverursacht hat 713 Zivil - und Familienrecht Oberstes Gericht: Zur Zulässigkeit des Rechtswegs für Ansprüche aus Frachtverträgen, die nach den Bestimmungen des SMGS abgeschlossen werden, und zu den Voraussetzungen, unter denen die Deutsche Reichsbahn in derartigen Fällen für Tronsportverluste haftet . . . . ' 714 Oberstes Gericht: Zur gegenseitigen Vertretung der Ehegatten bei der Aufnahme eines Darlehens 718 Oberstes Gericht: Zur Festsetzung der Höhe des Streitwertes im Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft in Verbindung mit der Klage auf Zahlung von Unterhalt für das Kind . 720 719;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 720 (NJ DDR 1970, S. 720) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 720 (NJ DDR 1970, S. 720)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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