Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 709

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 709 (NJ DDR 1970, S. 709); Aus der Praxis für die Praxis Zusammenwirken von Staatsanwalt und Gericht bei der Einschätzung der Arbeitsrechtsprechung durchgesetzt und eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen jeder Art erzeugt Wer- der Konfliktkommissionen Seit der 7. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 15. September 1965, die sich mit der Tätigkeit der Gerichte bei der Entscheidung von Arbeitsrechtssachen, besonders auf dem Gebiet des Arbeitslohns, befaßt hat (vgl. NJ 1965 S. 625 fl.) sind Konfliktkommissionen und staatliche Gerichte im Bezirk Gera bemüht, einen noch wirkungsvolleren Beitrag zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Arbeitslohn zu leisten. Nachdem die Materialien dieser Plenartagung in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksgericht, dem Staatsanwalt des Bezirks und dem FDGB-Bezirksvorstand ausgewertet worden waren, wurde eine zielgerichtete und koordinierte Anleitung und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Das hat nicht nur zu einer besseren Tätigkeit der Organe der Rechtsprechung und der Gewerkschaftsleitungen sowie ihrer Vorstände auf dem Gebiet des Arbeitslohns geführt, sondern auch die Leitungstätigkeit in den Betrieben zur richtigen Anwendung der gesetzlichen und rahmenkollektivvertraglichen Bestimmungen über den Arbeitslohn positiv beeinflußt. So wurde z. B. in den letzten drei Jahren in 38 Betrieben des Bezirks für mittlere und leitende Kader ein Arbeitsrechtslehrgang durchgeführt. Die Auswirkungen zeigen sich u. a. darin, daß in diesen Betrieben Arbeitsrechtskonflikte mit rechtlich unkomplizierten Sachverhalten seitdem stark zurückgegangen sind. Die Arbeitsrechtskonflikte, die dennoch in diesen Betrieben auftraten, konnten durch die Konfliktkommissionen richtig gelöst werden. Zur weiteren Verbesserung der Arbeitsrechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf Probleme des Arbeitslohns und der Jahresendprämie, hat das Bezirksgericht Gera am 3. September 1970 eine Plenartagung durchgeführt. Dazu war es erforderlich, auch die Rechtsprechung der Konfliktkommissionen auf diesem Gebiet zu analysieren. Dabei hat sich erneut die schon seit Jahren bestehende enge Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksgericht und dem Bezirksstaatsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bewährt. Der Staatsanwalt des Bezirks wurde rechtzeitig über die Zielstellung der Plenartagung informiert, und es wurde vereinbart, daß die Staatsanwaltschaft die Beschlüsse der Konfliktkommissionen auf dem Gebiet von Lohn und Prämie überprüft und einschätzt. Diese Einschätzung wurde dem Bezirksgericht zur Verfügung gestellt. An Hand der Ergebnisse dieser Überprüfung konnte der Staatsanwalt des Bezirks zugleich beurteilen, wie die Staatsanwälte die Gesetzlichkeitsaufsicht gegenüber den Konfliktkommissionen ausüben. Die Analyse' der im 1. Halbjahr 1970 bei den Kreisstaatsanwälten eingegangenen Beschlüsse der Konfliktkommissionen zu Lohn- und Prämienfragen ergab, daß Staatsanwälte in einigen Fällen Ungesetzlichkeiten in Beschlüssen nicht erkannt und diese Beschlüsse daher auch nicht angefochten hatten. In den Fällen, in denen noch fristgemäß Einspruch eingelegt werden konnte, wurden die Staatsanwälte dazu veranlaßt. Von den im 1. Halbjahr 1970 ergangenen 476 Beschlüssen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts betrafen 14,3 % Lohnforderungen, einschließlich Prämien. Die Konfliktkommissionen hatten sich insbesondere mit Lohnforderungen auf § 42 GBA und mit Ansprüchen auf Zahlung der anteiligen Jahresendprämie zu befassen. Bei den Lohnstreitigkeiten entstanden die Konflikte überwiegend deshalb, weil die Betriebe ungesetzlich Rück--Stufungen in niedrigere Lohn- oder Gehaltsgruppen vorgenommen oder Werktätige nach erreichter Qualifikation nicht in die höhere Lohnoder Gehaltsgruppe eingestuft hatten. Bei den Konflikten wegen Zahlung einer anteiligen Jahresendprämie nach Ausscheiden des Werktätigen während des Planjahres bereitet den Konfliktkommissionen die Beurteilung, ob der Betriebswechsel im gesellschaftlichen Interesse lag oder nicht, im allgemeinen noch Schwierigkeiten. Insgesamt kann jedoch eingeschätzt werden, daß die Konfliktkommissionen auf diesem, oftmals rechtlich sehr komplizierten Gebiet mit viel Fleiß und Sachkenntnis den größten Teil aller Konflikte richtig gelöst haben. Sie nutzen immer besser alle Möglichkeiten, die sich aus der Beratung ergeben, um sachbezogene Empfehlungen zu erteilen. So waren von den 476 Beschlüssen ,130 gleichzeitig mit Empfehlungen verbunden. Dadurch tragen die Konfliktkommissionen erfolgreich dazu bei, daß die Ursachen und Bedingungen für Arbeitsrechtskonflikte beseitigt, Ordnung und Sicherheit in den Betrieben den. Die Einbeziehung der Erfahrungen der Konfliktkommissionen aus ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitslohns und der Jahresendprämie in die Beratung des Plenums des Bezirksgerichts trug wesentlich zur einheitlichen Rechtsanwendung im Bezirk auf diesem Gebiet bei. Als Ergebnis der Beratung ist u. a. folgendes festgehalten worden: 1. Dem FDGB-Bezirksvorstand wurde empfohlen, die Materialien der Plenartagung des Bezirksgerichts auszuwerten. Das ist inzwischen in einer Beratung der Rechtskommission des Bezirksvorstandes geschehen und wird auf einem Lehrgang im Dezember 1970 fortgesetzt. In gleicher Weise werden die FDGB-Kreis-vorstände verfahren und dabei Maßnahmen zur zielgerichteten Anleitung der Konfliktkommissionen treffen. 2. Der Vorsitzende des Arbeitsrechtssenats des Bezirksgerichts und die Kreisgerichtsdirektoren worden beauftragt, die Rechtskommissionen des FDGB in ihren Bereichen ständig über die Rechtsprechung und Rechtsauskunftstätigkeit, besonders auf dem Gebiet des Arbeitslohns und der Prämie, zu informieren. 3. In die analytische Einschätzung der Arbeitsrechtsprechung, die entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Bezirksgericht, dem Staatsanwalt des Bezirks und dem FDGB-Bezirksvorstand halbjährlich vorgenommen wird, ist auch die Durchsetzung der Materialien der Plenartagung mit einzubeziehen. 4. Um die Qualität der Anleitung der Konfliktkommissionen durch den FDGB weiter zu verbessern, sind alle Entscheidungen der Gerichte in Arbeitsrechtssachen nach ihrer Rechtskraft an den jeweiligen FDGB-Kreis-vorstand zu übersenden. Abschließend kann noch vermerkt werden, daß der Staatsanwalt des Bezirks die Materialien der Plenartagung mit den Kreisstaatsanwälten ausgewertet hat, um die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen (§ 69 KKO) noch effektiver zu gestalten. WENZEL MACHO, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Gera WERNER WINDHAUSEN, Oberrichter am Bezirksgericht Gera Zum Charakter der Fristen in Ubergangsregelungen der Arbeitsschutzanordnungen Nach § 6 der 2. DB zur AsehVO Gestaltung und Erlaß von Arbeitsschutzanordnungen einschließlich Ar-beits- und Brandschutzanordnungen - vom 23. Juli 1964 (GBl. H S. 689)* sollen Arbeitsschutzanordnungen auch Übergangsbestimmungen enthalten. Regelungen in solchen Übergangsbestimmungen werfen die Frage auf, von welchem Zeitpunkt an die Arbeitsschutzverantwortlichen zur Durchführung und Durchsetzung Die Anlage zu dieser DB, in der die Zuständigkeit der Leiter der zentralen Organe des Staatsapparates für den Erlaß von Arbeitsschutzanordnungen geregelt ist, ist durch die 4. DB zur ASchVO vom 3. Juli 1969 (GBl. II S. 409) neu gefaßt worden. 709;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit muß - wie die Vorkommnisse, ihre Ursachen und die begünstigenden Bedingungen und Umstände beweisen weiter erhöht werden. Dazu ist vor allem erforderlich, Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von auf frischer Tat festgestellten strafrechtlich relevanten Handlungen in Form des ungesetzlichen Grenzübertritts und bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit.

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