Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 708

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 708 (NJ DDR 1970, S. 708); 2. Durch die Außenwirtschaftsvertragsbeziehungen wird unterschiedlidies Eigentum miteinander verbünden: in den sozialistischen intrasystemaren Beziehungen Eigentum verschiedener sozialistischer Staaten, in den intersystemaren Beziehungen sozialistisches staatliches Eigentum und kapitalistisches Privateigentum. Das ist einmal die Grundlage der vorstehend (unter 1) behandelten Besonderheiten, wirkt sich zum anderen aber auch direkt auf die Regelung der vertraglichen Beziehungen aus. So muß z. B. die erzieherische Funktion der Sanktionen im Prinzip im Rahmen des Schadensausgleichs bleiben. 3. Die Außenwirtschaftsvertragsbeziehungen haben ferner eine ganze Reihe weiterer Besonderheiten, die überwiegend darauf beruhen, daß sie verschiedene'Staa-ten, Währungs-, Rechts- und Sprachsysteme miteinander verbinden, daß bei ihrer Realisierung in der Re- gel größere geographische Entfernungen überwunden werden müssen usw. * Es ergibt sich also, daß zum System des Wirtschaftsrechts und Internationalen Wirtschaftsrechts der DDR ein Außenwirtschaftsvertragsgesetz gehört, das einen Beitrag zur Durchsetzung der Prinzipien der Außenwirtschaftspolitik der DDR, zur Erhöhung der Rechts-- Sicherheit in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen und zur Rationalisierung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit leistet und damit die Entwicklung des internationalen Wirtschaftslebens fördert. Dieses Gesetz soll im Schwerpunkt die außenwirtschaftsvertraglichen Beziehungen zwischen Partnern der .DDR und Partnern außerhalb der DDR erfassen und dafür adäquate Lösungen bereitstellen. Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane Auf Einladung des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Toeplitz, besuchte eine Delegation des Obersten Gerichts der CSSR unter Leitung von Präsident Dr. Pfichystal in der Zeit vom 12. bis 20. Oktober 1970 die DDR. Der Besuch diente dem Erfahrungsaustausch und der weiteren Festigung der Zusammenarbeit zwischen den Obersten Gerichten der beiden befreundeten Länder. In mehreren Fachgesprächen mit den Mitgliedern des Präsidiums des Obersten Gerichts sowie den Leitungen des Stadtgerichts von Groß-Berlin und des Bezirksgerichts Gera wurden insbesondere Fragen der Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte, des Zusammenwirkens der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, der Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte, der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im gerichtlichen Verfahren sowie der Aus- und Weiterbildung der Rechtspflegejuristen erörtert. In der Maxhütte Unterwellenbom informierten sich die Gäste bei Vertretern der Werkleitung, der Betriebsgewerkschaftsleitung, Mitgliedern der Konfliktkommission und Schöffen über die Erfahrungen, die bei der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Betrieb, bei der Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie bei der Erziehung von entlassenen Strafgefangenen und auf Bewährung Verurteilten gemacht worden waren. Die Mitglieder der Delegation des ©bersten Gerichts der CSSR wurden vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates Dr. Homann sowie vom Minister der Justiz und vom Generalstaatsanwalt der DDR zu freundschaftlichen Gesprächen empfangen. Vom 15. bis 21. Oktober 1970 weilte auf Einladung des Ministers der Justiz der DDR, Dr. Wünsche, der Justizminister der Volksrepublik Polen, Prof. Dr. Walczak, in Begleitung führender Juristen des befreundeten Landes zu einem Erfahrungsaustausch in der DDR. Im Verlaufe ihres Aufenthaltes, der der weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik Polen und der DDR auf der Grundlage des bestehenden Rechtshilfevertrages diente, machten sich die polnischen Juristen mit Problemen der Gestaltung des Systems der sozialistischen Rechtspflege und der Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der DDR sowie mit Ergebnissen und Methoden bei der komplexen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen vertraut. Beim Stadt- gericht von Groß-Berlin und beim Kreisgericht Senf-tenberg informierten sich die Gäste über Fragen der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und über Methoden rationeller Arbeitsorganisation. Die polnische Juristendelegation wurde auch vom Präsidenten des Obersten Gerichts und vom Generalstaatsanwalt der DDR zu freundschaftlichen Gesprächen empfangen. In einem abschließenden Pressegespräch hob Prof. Dr. Walczak die enge Zusammenarbeit zwischen den Justizorganen der DDR und der Volksrepublik Polen besonders auf dem Gebiet der Verfolgung von Nazi-und Kriegsverbrechen hervor und dankte den staatlichen Organen der DDR für die Hilfe, die sie der polnischen Hauptkommission zur Untersuchung der Naziverbrechen, deren Vorsitzender er ist, bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit leisteten. * Die Rechtskommission des Bundesvorstandes des FDGB und die Zentrale Arbeitsgruppe Schiedskommissionen beim Ministerium der Justiz berieten am 29. Oktober 1970 über die Einbeziehung der gesellschaftlichen Gerichte in die komplexe Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen. Die damit verbundenen Fragen hatteeine gemeinsame Arbeitsgruppe des Ministeriums der Justiz, des Obersten Gerichts, des. Bundesvorstandes des FDGB und des Nationalrates der Nationalen Front in den Monaten August/September 1970 im Bezirk Erfurt untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen waren in einem Bericht zusammengefaßt, der in der Beratung vorlag. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches der beiden Gremien, an dem Mitglieder von Konflikt- und Schiedskommissionen, Staats- und Gewerkschaftsfunktionäre sowie Mitarbeiter von Rechtspflegeorganen und wissenschaftlichen Einrichtungen teilnahmen, standen insbesondere die Auswertung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte durch die Volksvertretungen und ihre Organe sowie Inhalt und Methoden einer effektiven Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Kräften im jeweiligen Territorium. Auch der Einbeziehung der Arbeitsergebnisse der gesellschaftlichen Gerichte in die analytische Tätigkeit der staatlichen Rechtspflegeorgane und den notwendigen Informationsbeziehungen wurde große Bedeutung beigemessen. Die im Bericht enthaltenen Feststellungen aus dem Bezirk Erfurt wurden von den Vertretern aus den anderen Bezirken der DDR bestätigt. 708;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 708 (NJ DDR 1970, S. 708) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 708 (NJ DDR 1970, S. 708)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung der untersteht dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X