Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 705

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 705 (NJ DDR 1970, S. 705); Fragen der Gesetrgebung ' . . Dr. DIETRICH MASKOW, Dozent an der Sektion Außenwirtschaft der Hochschule für Ökonomie, Berlin Konzeptionelle Probleme eines Außenwirtschaftsvertragsgesetzes . (Schluß)* Zur Aufnahme von Bestimmungen über die Leitung der Außenwirtschaft in das AWVG Mit Hilfe der im ersten Teil des Beitrags entwickelten grundsätzlichen Kriterien für die Aufnahme von Normenkomplexen in das AWVG und einiger zusätzlicher Kriterien kann der Kreis .dieser Normen bestimmt werden. Dabei ergibt sich, daß Kollisionsfragen, prozessuale Fragen und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsberührung sowie die Rechtsstellung der Partner der Außenwirtschaftsvertragsbeziehungen und der Inhalt des Eigentumsrechts nicht im AWVG zu regeln sind12. Problematisch ist die Aufnahme von Bestimmungen über die staatliche Leitung der Außenwirtschaft in das AWVG. In der Diskussion über diese Frage wurde vor allem die Auffassung vertreten, daß die internationale Durchsetzbarkeit des AWVG nicht durch die international unübliche Aufnahme staats- und verwaltungsrechtlicher Normen gefährdet werden dürfe0. Eine Integration der Normen für die staatliche Leitung der Außenwirtschaft in das AWVG ist m. E. aber aus in der Materie selbst liegenden Gründen nicht zweckmäßig. Die Grundsätze der staatlichen Leitung der Wirtschaft und der Außenwirtschaft sind gleich. Sie werden infolgedessen am zweckmäßigsten im Zusammenhang mit der Regelung desjenigen Systems normiert, das ihren Inhalt entscheidend beeinflußt das ist das System der innerstaatlichen Wirtschaftsleitung. Daneben gibt es aber eine ganze Reihe von Besonderheiten der staatlichen Außenwirtschaftsleitung, die auch ihren gesetzlichen Niederschlag finden müssen. Sie bestehen im wesentlichen entweder darin, daß Regelungen für die innerstaatliche Wirtschaftsleitung in gewisser Weise für die Außenwirtschaftsleitung modifiziert werden14, oder darin, daß ganz spezifische und nur für die Außenwirtschaft in Frage kommende Regelungsformen angewendet werden15. Bestimmungen * Der erste Teil des Beitrags ist in NJ 1970 S. 674 B. veröffentlicht. 12 Vgl. dazu Im einzelnen Maskow, „Gegenstand und Anwendungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik (AWG)“, Recht im Außenhandel 1967, Heft 11, S. 4 ff., mit weiteren Nachweisen. 13 Vgl. Enderlein / Zimmermann, „Für ein spezielles Außenhandelsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik“, Recht im Außenhandel 1966, Heft 8, S. 12. 14 So sind im Beschluß Über die Grundsatzregelung für komplexe Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Planung und Wirtschaftsführung für die Jahre 1969 und 1970 vom 26. Juni 1968 (GBL H S. 433) in den Abschnitten IH/8 (grundsätzlich keine Veränderung der staatlichen Aufgaben für Export und Import im Prozeß der Planausarbeitung und -Verteidigung sowie bei der Erteilung der staatlichen Planauflagen), rv/3 (Zustimmung des Ministers für Außenwirtschaft bei Bilanzentscheidungen mit Auswirkung auf die Bedarfsdeckung der Außenwirtschaft) und VI/10 (besondere Berücksichtigung der staatlichen Aufgaben für Export bei der vollen Zuführung zum Prämienfonds) für die Außenwirtschaft einige Modifizierungen der allgemeinen Regelungen festgelegt. Ähnliche Beispiele gibt es in. anderen gesetzlichen Bestimmungen in großer Zahl. Abschn. V dieses Beschlusses (Maßnahmen zur Durchführung weiterer Schritte der Einbeziehung der Außen will sei lafi in das ökonomische System des Sozialismus in den Jahren 1969 und 1970) trägt in stärkerem Maße den Charakter einer nur für die Außenwirtschaft relevanten Regelung. 15 Das betrifft Insbesondere die Außenwirtschaftsmonopolgesetzgebung, einschließlich Zoll- und Devisengesetzgebung. der ersteren Art sind fest in die Regelung der innerstaatlichen Wirtschaftsleitung integriert und haben dort ihren Schwerpunkt. Sie sollten auch in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen belassen werden. Ihre Zusammenfassung zu einer Spezialregelung der Außenwirtschaftsleitung würde zu einem beziehungslosen Nebeneinander von Normen führen, die sehr unterschiedliche (und sich auch relativ unabhängig voneinander verändernde) Teilsysteme betreffen. Diese Normen erfüllen also nicht das im ersten Teil des Beitrags behandelte Kriterium, daß in das AWVG nur solche Normenkomplexe aufgenommen werden sollten, die sich auf gesellschaftliche Verhältnisse beziehen, die ihren Schwerpunkt in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen haben. In den innerstaatlichen Beziehungen der Wirtschaftsorganisationen brauchen nur die innerstaatlichen Verhältnisse, wie sie in den Regelungen für die innerstaatliche1 Wirtschaftsleitung ihren Ausdruck finden, berücksichtigt zu werden. Dagegen müssen in den außenwirtschaftlichen Beziehungen der Wirtschaftsorganisation auch zwischenstaatliche und sogar ausländische außenwirtschaftliche Leitungsmaßnahmen beachtet werden, so daß das AWVG in jedem Fall eine unbestimmte Quantität und Qualität staatlicher und zwischenstaatlicher Einwirkungen auf die von ihm geregelten Beziehungen voraussetzen muß. Während die nationalen Regelungen für die Wirtschaftsleitung sich im Prinzip auf die Wirtschaftsorganisationen erstrecken werden, deren gegenseitige Beziehungen ebenfalls dem Wirtschaftsrecht unterliegen, differieren die Beziehungen, die die staatliche Leitung der Außenwirtschaft erfaßt, teilweise recht erheblich von denen, deren außenwirtschaftsvertragsrechtliche Seite das AWVG normieren wird. Das AWVG soll nur Außenwirtschaftsvertragsbeziehungen regeln und nicht etwa auch schuldrechtliche Beziehungen der Bürger mit internationalem Element. Die Regelung der staatlichen Leitung der Außenwirtschaft erfaßt dagegen grob gesagt alle Prozesse mit Auslandsberührung, die mit wirtschaftlichen Werten Zusammenhängen, unabhängig davon, ob diese Werte im konkreten Fall als Waren im politökonomi-schen Sinn in Erscheinung treten oder nicht, sie irgendeine Beziehung zum Territorium oder zu den Rechtssubjekten der DDR haben. Sie erfaßt sie außerdem in ihren einzelnen Aspekten unter ganz verschiedenen Gesichtspunkten. , So befaßt sich z. B. die VO über die Durchführung des Außenhandels (AHVO) vom 9. Januar 1958 (GBl. I S. 89) nicht nur mit Außenwirtschaftsbeziehungen, sondern u. a. auch mit der Ein- und Ausfuhr von Umzugs-, Heirats- und Erbschaftsgut (§ 35 Abs. 2). Nach § 2 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I S. 42) unterliegen der Warenverkehr zwischen der DDR und Gebieten außerhalb des Zollgebiets der DDR sowie der grenzüberschreitende Devisen- und Geldverkehr der Kontrolle durch die Zollverwaltung. Die Zollkontrolle umfaßt also alle Beziehungen mit dem Ausland, die mit grenzüberschreitenden Prozessen verknüpft sind. 705;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 705 (NJ DDR 1970, S. 705) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 705 (NJ DDR 1970, S. 705)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft wurden auch solche Inoffiziellen Mitarbeiter entwickelt, die auf Grund ihrer politischen Zuverlässigkeit, Reife und tschekistischen Fähigkeiten bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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