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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 704

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 704 (NJ DDR 1970, S. 704); Nachrichten Prof. em. Dr. Hans Nathan zum 70. Geburtstag Prof. em. Dr. Hans Nathan, der am 2. Dezember 70 Jahre alt wird, kann an seinem Ehrentag auf ein außergewöhnlich fruchtbares und erfolgreiches Wirken beim Aufbau und bei der Festigung der Staats und Rechtsordnung der DDR zurückblicken. Er hat maßgeblich zur Begründung und Entfaltung einer neuen, sozialistischen Rechtswissenschaft und Rechtspflege in der DDR beigetragen*. In verantwortlichen Funktionen in der Deutschen Justizverwaltung der damaligen sowjetischen Besatzungszone und als langjähriger Leiter der Hauptabteilung Gesetzgebung des Ministeriums der Justiz hat sich Hans Nathan sofort nach der Zerschlagung des Faschismus große Verdienste bei der Herausbildung einer antifaschistisch-demokratischen Justiz erworben. Insbesondere auf den Gebieten des Familienrechts, des Zivil- und Zivilprozeßrechts, des Gerichtsverfassungsrechts, des Erfinder-, Neuerer- und Wareozeichen-rechts sowie des Urheberrechts hat er in der Gesetzgebungsarbeit, in Erläuterungen für die Rechtspraxis sowie in Forschung und Lehre im wahrsten Sinne des Wortes Pionierarbeit geleistet. Mon kann mit Fug und Recht sagen, daß die Entwicklung einer demokratischen und sozialistischen Rechtsprechung in Zivil- und Fcrmiliensachen untrennbar mit dem Namen Hans Nathan verbunden ist. Nachdem Hans Nathan im Herbst 1952 der Berufung auf den Lehrstuhl für Gerichtsverfassungs- Und Zivilprozeßrecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin Folge geleistet hatte, begann für ihn eine neue Etappe fruchtbaren Wirkens bei der Erziehung und Ausbildung von Studenten und Hochschullehrern auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft. In den vielen Jahren seiner Tätigkeit als Direk- w tor des Instituts für Zivilrecht und besonders als Dekan der Juristischen Fakultät hat sich Hans Nathan als Vorbild eines sozialistischen Hochschullehrers bewährt. Er hat durch sein überzeugendes Beispiel zur immer stärkeren Verbindung von Lehre und Forschung, von Ausbildung und Erziehung sowie von Theorie und Praxis in der juristischen Ausbildung aktiv beigetragen. Besonders hervorzuheben ist sein ständiges Bemühen um die Durchsetzung marxistisch-leninistischer Grundpositionen der Hochschullehre und um die marxistisch-leninistische Durchdringung aller Disziplinen des Fachstudiums. In den letzten Jahren bis zu seiner Emeritierung hat er mit Tatkraft und großem Erfolg das Institut für Erfinderund Urheberrecht aufgebaut und geleitet. Er hat damit eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Rechtsschutzes auf den hier berührten, durch die wissenschaftlich-technische und kulturelle Entwicklung auch international immer mehr hervortretenden Rechtsgebieten mitgeschaffen. Mit der Entwicklung der „Neuen Justiz“ ist Hans Nathan in mehrfacher Weise verbunden: Vom Erscheinen der Zeitschrift im Jahre 1947 an gehört er zu ihren hervorragendsten Mitarbeitern, ja, er ist. bis heute der Autor mit den meisten Publikationen. In den Jahren 1952/53 wirkte er als Chefredakteur der „Neuen Justiz“, und bis zum Jahre 1963 stand er als Mitglied des damaligen Redaktionskollegiums der Redaktion mit Rat und Tat zur Seite. Für seine wertvollen freundschaftlich-kritischen Hinweise und Anregungen zur Gestaltung der Zeitschrift schuldet ihm die Redaktion ebenso Dank wie für seine zahlreichen fundierten Aufsätze * Vgl. auch die Würdigungen beim Ausscheiden Hans Nathans als Chefredakteur der .Neuen Justiz" in NJ 1953 S. 480 f. und anläßlich seines 60. Geburtstages in NJ 1960 S. 789 f. und Urteilsanmerkungen, mit denen er der Justizpraxis Orientierung gab und den wissenschaftlichen Meinungsstreit belebte. Es ist überhaupt charakteristisch für Hans Nathan, daß er in seinen Publikationen immer wieder brennende Probleme aus Theorie und Praxis aufgreift und stets bemüht ist, seine theoretischen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. Die von der damoligen Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zum 65. Geburtstag Hans Nathans herausgegebene Festschrift (Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität, Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe, Heft 6/1966) weist allein für die Zeit von 1947 bis Mitte 1966 die stattliche Zahl von 282 fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen. Hans Nathans aus, insbesondere aus den Bereichen des FamiRenrechts, des Zivilrechts, des Verfahrensrechts und des Urheber-, Erfinder- und Warenzeichenrechts. In den letzten Jahren sind viele weitere Publikationen hinzugekommen, unter denen nicht zuletzt auch die Aufsätze und Glossen in der „Weltbühne“ von der Vielseitigkeit der Interessengebiete, vom Kenntnisreich tum und von der stilistischen Brillanz des Jubilars Zeugnis ablegen. Aus der Masse der Arbeiten, die Hons Nathan verfaßt hat oder die unter seiner Leitung entstanden sind, ragen zwei Hochschullehrbücher heraus, die als Standardwerke Eingang in Theorie und Praxis unseres soziaflis tischen Rechts gefunden haben: das zweibändige Lehrbuch des Zivilprozeßrechts der DDR (Berlin 1957 und 1958) und das zwei-' bändige Lehrbuch des Erfinder- und Neuererrechts der DDR (Berlin 1968). In diesen und anderen Werken haben sich auch die umfangreichen Erfahrungen Hans Nathans aus seiner intensiven Mitarbeit in den verschiedensten Gesetzgebungskommissionen niedergeschlagen. Umgekehrt haben seine Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechtstheorie und Rechtspraxis beispielsweise auch die Arbeiten am Familiengesetzbuch und am Urheberrechtsgesetz wesentlich befruchtet. Als Mitglied der Kommission des Ministerrates zur Ausarbeitung des sozialistischen Zivilgesetzbuchs betätigt sich Hans Nathan auch jetzt noch aktiv an der Ausgestaltung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Artbeifsrechts-sachen. In seinem gesamten Wirken gibt Hans Nathan in Theorie und Praxis das Beispiel eines sozialistischen Wissenschaftlers und Hochschullehrers, der in fester Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei seine ganze Kraft für die Entwiddung und Vervollkommnung unserer Rechtsordnung und für die Erziehung politisch-ideologisch und fachlich hochbefähigter Kader für die Rechtspflegeorgane eingesetzt hat. Die großen Verdienste Hans Nathan, der, obzwar emeritiert, immer noch unermüdlich auf vielfältige Weise an der weiteren Gestaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung mitwirkt, wurden durch hohe staatliche Auszeichnungen, so durch die Verleihung des Ordens „Banner der Arbeit” und des Vaterländischen Verdienstordens in Silber, geehrt. Wir gratulieren unserem Freund und Genossen Prof. Dr. Hans Nathan zu seinem 70. Geburtstag auf das herzlichste und wünschen ihm auch weiterhin Gesundheit, Schaffenskraft und Erfolge in seinem vielfältigen Wirken zum Wohle unseres sozialistischen Staates. 704;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 704 (NJ DDR 1970, S. 704) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 704 (NJ DDR 1970, S. 704)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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