Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 699

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 699 (NJ DDR 1970, S. 699); in einer Gruppe Gleichaltriger) können die Begehung solcher Delikte hervorrufen. Die wechselseitige Bedingtheit des Verhaltens der an einer Körperverletzung Beteiligten führt aber auch zu solchen Fällen, in denen der spätere Geschädigte durch beleidigendes Verhalten die Reaktion des Täters auslöst. Hier ist die allseitige Analyse der Erscheinungen auch für die richtige Einschätzung von Notwehr und Notwehrüberschreitungen von Bedeutung. Bei der Aufklärung der Ursachen und Bedingungen der Straftat ist es deshalb wichtig, in die vielfältig gestalteten Wechselbeziehungen von objektiven und subjektiven Erscheinungen einzudringen, in deren Mittelpunkt die Persönlichkeit des Täters, insbesondere sein Entwicklungsprozeß, seine Auseinandersetzung mit den Lebens- und Umweltbedingungen zur Zeit der Tat, steht. Das gilt vor allem auch für die Erforschung der Ursachen wiederholter Straffälligkeit. Der Anteil der gerichtlich Vorbestraften betrug in den vergangenen Jahren bei Körperverletzungen etwa 16 bis 20 Prozent. Da sich die Schwere der Rückfallstraftaten u. a. aus der wiederholten Straffälligkeit und deren Verhältnis zu den Vortaten ergibt, muß die Beurteilung aller Umstände der Tat und der Person des Täters auch die festgestellten wesentlichen Ursachen und Bedingungen, die den vorangegangenen Straftaten zugrunde gelegen haben, umfässen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob und welche inneren Beziehungen und Zusammenhänge zwischen den Vortaten und der erneuten Straftat bestehen. Dies ist nicht nur für die Strafzumessung bedeutsam, sondern vor allem auch für die Festlegung geeigneter Maßnahmen der Erziehung und Selbsterziehung. Zur Beurteilung von Rauschtaten und zur Feststellung der Ursachen und Bedingungen wiederholter Straffälligkeit Aus dem hohen Anteil der alkoholbeeinflußten Täter ergibt sich in der Mehrzahl der Fälle die Notwendigkeit, die Voraussetzungen des die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden oder vermindernden Rauschzustandes (§§ 15 Abs. 3, 16 Abs. 2 StGB) zu prüfen. In einigen Fällen wird dies jedoch unterlassen. Nach der Einschätzung des Bezirksgerichts Halle liegt diesem Mangel die fehlerhafte Auffassung zugrunde, daß die Feststellung der Voraussetzungen der genannten Bestimmungen keinen Einfluß auf das Ergebnis des Strafverfahrens habe. Die Prüfung und Feststellung der Schuld hinsichtlich des Sich-in-den-Rauschzustand-Versetzens sowie die Charakterisierung des Ausmaßes dieser Schuld ist jedoch in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Ergibt die Prüfung, daß der Täter im Hinblick auf die Herbeiführung des Zustandes der Zurechnungsunfähigkeit nicht schuldhaft gehandelt hat, so kann er gemäß § 15 Abs. 3 StGB auch nicht nach dem verletzten Gesetz bestraft werden. Im Falle des nichtschuldhaften Herbeiführens eines die Zurechnungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Rauschzustandes i. S. des § 16 StGB könnte ggf. die Strafe nach den Grundsätzen über die ■ außergewöhnliche Strafmilderung herabgesetzt werden. Versetzt sich der Täter schuldhaft in einen Rauschzustand, so kann die Bewertung der damit zusammenhängenden Umstände sowohl in strafverschärfender als auch in strafmildernder Hinsicht bedeutsam sein4. Hinsichtlich der Feststellung der Ursachen und Bedingungen wiederholter Straffälligkeit bemühen sich die Gerichte um die allseitige Erforschung der Zusam- 4 Vgl. hierzu im einzelnen Wittenbeck, „Strafzumessung bei Zurechnungsunfähigkeit und verminderter Zurechnungsfähigkeit“, NJ 1969 S. 271 ff. menhänge zwischen den Vortaten und der erneuten Straffälligkeit. Teilweise wird jedoch dieser Frage noch nicht die genügende Aufmerksamkeit gewidmet. So ergaben Untersuchungen des Bezirksgerichts Suhl, daß in einigen Fällen die Vorstrafenakten und die Unterlagen der Abteilung Inneres über die Wiedereingliederung nicht beigezogen oder nicht zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden sind. Gelegentlich werden auch nur die Strafregisterauszüge oder bei mehreren Vorstrafen nur die letzte Vorstrafenakte in die Beweisaufnahme einbezogen. Diese Mängel haben ihre Ursache in routinehafter Arbeitsweise und in dem Verkennen der Tatsache, daß die exakte Feststellung der Ursachen und Bedingungen wiederholter Straffälligkeit für die allseitige Bewertung der Straftat gemäß § 61 StGB und die Festlegung wirksamer, tatbezogener Maßnahmen zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität unerläßliche Voraussetzung ist. Das Bezirksgericht Suhl schätzte ein, daß durch diese Mängel in der Sachaufklärung solche wichtigen Fragen unbeantwortet blieben wie: Welche Grundeinstellungen und Grundeigenschaften des Täters müssen anerzogen oder überwunden werden? Welche Beziehungen des Täters zu welchen Umweltbereichen müssen intensiviert, abgebrochen oder durch andere erneuert werden? Welche Störungen müssen dabei überwunden werden? Welche Änderung muß in der gesamten Entwicklung des Täters herbeigeführt werden? Auf welche Interessen und Bedürfnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters muß dabei Bezug genommen werden? Deshalb wird auch noch ungenügend die Notwendigkeit spezifischer Maßnahmen zur Wiedereingliederung Vorbestrafter gemäß § 47 StGB geprüft. Zur Mitwirkung der Werktätigen in Strafverfahren Für die Mitwirkung der Bevölkerung in Strafverfahren wegen Körperverletzungen ergibt sich ein besonderes Problem daraus, daß die Täter, auch wenn sie im Betrieb positiv in Erscheinung treten, im Wohngebiet auf Grund einer mehr oder weniger ausgeprägten negativen Verhaltens- und Lebensweise straffällig werden. Daraus folgt zwingend die Notwendigkeit, die Kollektive aus dem Wohngebiet in stärkerem Maße in die Verfahren einzubeziehen und ihre Kraft für den Erziehungs- und Selbsterziehungsprozeß des Täters zu nutzen. Zugleich ist es aber erforderlich, die Erziehungsarbeit der Betriebskollektive und die der gesellschaftlichen Kräfte in den Wohngebieten besser zu koordinieren. Es ist zu gewährleisten, daß sich die gesellschaftliche Erziehung von Rechtsverletzern nicht auf den Bereich des Betriebes beschränkt, sondern sich auch auf deren Leben im Wohngebiet erstredet. Gemäß Art. 2 StGB wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit durch die nachhaltige staatliche und gesellschaftliche Einwirkung auf den Gesetzesverletzer sowie durch seine Bewährung und Wiedereingliederung verwirklicht. Die Einheit von Bewährung und Erziehung mit dem Ziel, den Verurteilten zu einem bewußten, disziplinierten Verhalten zu veranlassen, das den sozialistischen Moralnormen entspricht und damit gleichzeitig den sozialistischen Staat, die Gesellschaft und ihre Bürger vor kriminellen Handlungen schützt, ist in der Regel nur dann zu erreichen, wenn gesellschaftliche Kräfte aus dem Betrieb und aus dem Wohngebiet ihre Bemühungen vereinen. Die Gerichte müssen deshalb sichern, daß auch Vertreter gesellschaftlicher Kollektive aus dem Wohngebiet (Hausgemeinschaften, Sport- und andere Interessengemeinschaften) an der Hauptverhandlung teil- 699;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 699 (NJ DDR 1970, S. 699) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 699 (NJ DDR 1970, S. 699)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X