Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 694

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 694 (NJ DDR 1970, S. 694); HELMUT SEIDEMANN, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Dr. KURT ZIEMEN, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Das System der Aus- und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen (Schluß)* Überblick über das System der Weiterbildung von Juristen in der Rechtspflege Ebenso wie die Grundzüge des Systems der juristischen Ausbildung sind auch die des Systems der Weiterbildung der juristischen Kader in den Rechtspflegeorganen im Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 28. Mai 1969 festgelegt. Dieses System ist im wesen tlichen folgendermaßen gestaltet: Achtzehnmonatiges postgraduales Studium für Richter, Staatsanwälte und Notare, deren Hochschulabschluß acht und mehr Jahre zurückliegt. Vier- bis sechswöchige Führungskaderlehrgänge, an denen leitende Mitarbeiter der zentralen Justizorgane, Direktoren der Bezirksgerichte und Bezirksstaatsanwälte sowie deren Stellvertreter, Oberrichter der Bezirksgerichte und Abteilungsleiter bei den Bezirksstaatsanwälten, Direktoren der Kreisgerichte, Kreisstaatsanwälte und Nachwuchskader für diese Funktionen sowie Rechtswissenschaftler teilnehmen. Weiterbildungsveranstaltungen für Direktoren der Bezirksgerichte und juristische Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz sowie für die Staatsanwälte der Bezirke und die juristischen Mitarbeiter des Generalstaatsanwalts der DDR zu Grundproblemen der Staats- und Rechtsentwicklung, der Leitungstätigkeit und zu aktuellen politischen Problemen. Fachlehrgänge für Richter, Staatsanwälte und Notare zur Vertiefung ihres Wissens und Könnens auf dem Spezialgebiet, auf dem sie tätig sind. Anleitungslehrgänge für Lehrbeauftragte, die von den Bezirksgerichten benannt werden, für Weiterbildungsmaßnahmen auf Spezialgebieten. Schulungen für Betreuer der Praktika, getrennt nach den Ausbildungsgebieten. Bildungsmaßnahmen des Ministeriums der Justiz bzw. des Generalstaatsanwalts der DDR, die von ihren Fachbereichen aus Anlaß der Diskussion von Gesetzentwürfen oder zur Anleitung der Arbeit mit neuen Gesetzen oder nach grundlegenden Anleitungsmaterialien durchgeführt werden. Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, die entsprechend den Erfordernissen in den Bezirken in eigener Verantwortung des Bezirksgerichtsdirektors oder des Bezirksstaatsanwalts durchgeführt werden. Individuelle Qualifizierungsmaßnahmen, die von den jeweiligen Leitern der Dienststellen in Verwirklichung der Aufgaben der sozialistischen Menschenführung festzulegen, zu unterstützen und zu kontrollieren sind. Dem Minister der Justiz ist durch den Beschluß des Präsidiums des Ministerrates die Verantwortung übertragen worden, in Zusammenarbeit mit dem Generalstaatsanwalt der DDR und dem Präsidenten des Obersten Gerichts die Weiterbildung der Rechtspflegejuristen durch die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und die Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin zu planen, zu leiten und zu kontrollieren. Die jeweils für das Kalenderjahr gültigen Weiterbildungsprogramme des Ministeriums der Justiz und des Generalstaatsanwalts der DDR gehen von der Erkenntnis aus, daß die Weiterbildung nicht eine Sache dieses oder jenes Lehrgangs, sondern eine permanente Auf-, / * Der erste Teil dieses Beitrags ist in NJ 1970 S. 629 ff. veröffentlicht. gäbe ist. Der Besuch eines Lehrgangs ist immer nur ein Teil der durch vielfältige Maßnahmen zu gewährleistenden zielgerichteten Weiterbildung, zu der z. B. auch die Teilnahme am Parteilehrjahr, an Lehrgängen der Betriebsakademien sowie der Besuch von Schulen der Parteien und Massenorganisationen zählen. Die wesentlichsten Maßnahmen müssen im Weiterbildungsprogramm inhaltlich-methodisch und terminlich konzipiert werden. Von der Qualität, in der das geschieht, hängt es ab, ob durch die Weiterbildungsprogramme der zentralen Rechtspflegeorgane die gesamte Bildungsarbeit darauf hingelenkt wird, aus der Flut des Wissenswerten das für die Entwicklung der Kader in dem programmierten Zeitraum Notwendige auszuwählen. Die Weiterbildungsprogramme müssen ferner besondere Festlegungen zur Qualifizierung der Frauen ent- x halten, sie müssen mit Entscheidungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Arbeits- und Lebensuedin-gungen verknüpft sein. Eine hohe Qualität der Weiterbildung wird nur dann erreicht werden, wenn folgende Gesichtspunkte beachtet werden: 1. Das gründliche Selbststudium ist für alle Weiterbildungsformen von entscheidender Bedeutung. Ihre Effektivität hängt daher ausschlaggebend von dem Niveau der Studienanleitungen und -hinweise ab. Diese müssen nach den neuesten Erkenntnissen so gestaltet werden, daß sie die geistige Selbständigkeit und Selbsttätigkeit optimal anregen und unterstützen. 2. Die Vermittlung und Aneignung des Stoffes muß in allen Weiterbildungsformen nach den Grundsätzen des wissenschaftlich-produktiven Studiums erfolgen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, der jeweiligen Weiterbildungsform entsprechend bildungsintensive Forschungsaufgaben zu stellen, die von den Lehrgangsteilnehmern unter Anleitung der Lehrer gelöst werden. 3. Die Weiterbildungsformen müssen so aufeinander abgestimmt werden, daß sie nahtlos an die juristische Ausbildung oder bereits absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen anschließen, und so aufeinander aufbauen, daß eine kontinuierliche, stufenweise Entwicklung der Kader erreicht wird. Es muß gesichert sein, daß sich die Kader gewissenhaft auf die Lehrgänge vorbereiten, damit sie den Anforderungen gerecht werden, die sich vor allem aus ihrer Mitwirkung an der Lösung von Forschungsaufgaben ergeben. Ferner müssen vielgestaltige Formen -der unverzüglichen Umsetzung des Gelernten und der Ergebnisse der Forschungsarbeit in die Praxis entwickelt werden. Dazu gehören die Ausarbeitung von wissenschaftlichen Studien und Anleitungsmaterialien, z. B. Lehrmaterialien für die Weiterbildung, die Verteidigung wissenschaftlicher Arbeiten vor Praktikern der Rechtspflegeorgane und die Fortführung solcher Arbeiten nach Abschluß des Lehrgangs bis hin zur Dissertation. Das postgraduale Studium Das postgraduale Studium wurde erstmalig am 2. November 1970 von mehr als 400 juristischen. Mitarbeitern der Rechtspflegeorgane aufgenommen. Nach dem Beschluß des Präsidiums des Ministerrates sollen an 694;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 694 (NJ DDR 1970, S. 694) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 694 (NJ DDR 1970, S. 694)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X