Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 693

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 693 (NJ DDR 1970, S. 693); antwortung entspricht, zu der sich die Bundesrepublik in der Präambel zum Grundgesetz als der ganz Deutschland repräsentierende Staat bekennt“. Diese Alleinvertretungsanmaßung der Bundesjustiz atmet den Geist revanchistischer Willkür. Das Fortbestehen von Entscheidungen dieser Art kann der Herstellung aktiver zwischenstaatlicher Beziehungen zwischen der DDR und der BRD in keiner Weise dienlich sein. Der Vorschlag des westdeutschen Bundeskanzlers, darauf hinzuwirken, daß „Kollisionen zwischen der Gesetzgebung der beiden Staaten“ beseitigt werden20, trifft das Problem nicht, denn es handelt sich nicht um, sagen wir, die Angleichung zweier „kollidierender“ Straßenverkehrsordnungen, sondern um die Beseitigung eines Unrechtszustandes, den die Bundesjustiz durch ihre völkerrechtswidrige Alleinvertretungsanmaßung aufrechterhält. Bundesdeutsche Rechtsreform und Klassenkampf Die scheinbare Klassenindifferenz, die Leugnung des Klassenantagonismus innerhalb der Bundesrepublik und speziell auf dem Gebiet der rechtlichen und moralischen Verhaltensnormierung ist ein durchgehender Grundzug der bürgerlichen Ideologie in Westdeutschland. „Uns ist gelungen, wovon Marxisten träumten: die Proletarität ist im freien Teil Deutschlands endgültig überwunden“21, schreibt Barzel. Er meint, „ in (West-)Deutschland ist der Klassenkampf, soweit es ihn gab, durch Partnerschaft und eine Politik sozialer Sicherheit überwunden worden“22. Auch der frühere 'Bundesjustizminister und jetzige Minister im Bundeskanzleramt Ehmke erklärt: „Die von der Arbeiterbewegung getragene Entwicklung zum demokratischen Sozialstaat hat auch die alte Klassenkampftheorie hinfällig werden lassen.“ Er fügt hinzu, es gehe in der Bundesrepublik, obwohl es dort noch Klassenunterschiede gebe, „nicht um Klassenkampf im alten Sinne, sondern darum, durch geduldige Reformpolitik die Gesellschaft humaner und moderner zu gestalten“23. Obwohl gegenwärtig in der Bundesrepublik eine ganze Reihe von Reformen im Bereich der Rechtspflege versucht werden, z. B. Reformen der Justizstruktur, des Familienrechts, des Straf- und Strafvollzugsrechts, der Juristenausbildung, bleibt es in der entscheidenden Frage des Mitbestimmungsrechts der Werktätigen bei einer ganz eindeutigen Zurückhaltung der Regierungsstellen. Die spektakuläre Übergabe eines über . 400 Seiten starken Gutachtens der sog. Biedenkopf-Kommission24 an den Bundeskanzler ist bisher das ganze Ergebnis der „Humanisierung“ und „Modernisierung“ auf dem Gebiet qualifizierter Mitbestimmungsrechte. Bei einem bestimmten Grad qualifizierter Mitbestimmungsrechte der westdeutschen Werktätigen würden vielleicht die Monopolinteressen nicht mehr so einfach wie bisher zu sichern sein. Solche Rechte sind, weil sie die klassische Eigentumsfrage, das angemaßte „Grundrecht“ der Monopole auf Ausbeutungseigentum, also ökonomische Grundlagen des staatsmonopolistischen Systems der Bundesrepublik berühren, nur im allseitigen und damit schließlich auch politischen Klas- 20 Aus den Ausführungen von Bundeskanzler Brandt am 21. Mai 1970 in Kassel, Dokumentation der Zelt 1970, Heft 15, S. 18. 21 Barzel, a. a. O., S. 78. .22 Ebenda, S. 121. 23 Ehmke, Politik der praktischen Vernunft, Frankfurt (Main) / Hamburg 1969, S. 215. V Zur Funktion der sog. Biedenkopf-Kommission sowie zum afbeiter- und gewerkschaftsfeindlichein Wesen des von ihr erstatteten Gutachtens vgl. Felgentreu, „Das Mitbestimmungsgutachten der Biedenkopf-Kommission“, Dokumentation der Zeit 1970, Heft 17, S. 25 ff. senkampf der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zu erringen. ' ’/ Für die westdeutsche CDU, die Hauptpartei des Möno-polkapitals, sind Mitbestimmungsrechte gerade soweit erwünscht, wie sie zur Verschleierung des Klassenantagonismus, zur Erzeugung rechtsstaatlicher Illusionen und damit zur Sicherung des Monopoleigentums brauchbar sind. Beispielsweise fordert der Bund Katholischer Unternehmer „eine funktionsgerechte Mitbestimmung“. Auf seiner letzten Tagung in Bad Neuenahr im Oktober 1970 schlug der Bund vor, „ein für die gesamte Wirtschaft geltendes neues Gesetz für die Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen einzuf ühren, das Rechte und Freiheiten des einzelnen stärkt und eine funktionsgerechte Mitbestimmung gewährleistet“25. Dabei verschweigt der Bund Katholischer Unternehmer, welcher Funktion hier Rechnung zu tragen sei. Die wichtigste Funktion des Kapitals, die Werktätigen auszubeuten, bleibt nach der Vorstellung des Bundes unangetastet. Ein so verstandenes Mitbestimmungsrecht dient nicht der Arbeiterklasse, sondern der Verschleierung ihrer Ausbeutung, dient der Aufrechterhaltung des privaten kapitalistischen Eigentums an den modernen Produktionsmitteln. Eigentum ist kein Verbrechen“, meint Barzel und erklärt: „Ohne Zweifel ist die Partnerschaft (von Kapital und Arbeit P. B. S.) nicht nur eine wirksame Alternative zum Klassenkampf, sondern auch eine Methode, den Klassenkampf zu überwinden, und ein prinzipieller Denkansatz zur konkreten Ausgestaltung des sozialen Rechtsstaates Einige fordern: .mehr Mitbestimmung“. Ich gehöre zu denen, welche die bisherigen Mitbestimmüngsgesetze begrüßen und verteidigen Zugleich meine ich, daß ein Punkt nicht übersehen werden darf, in dem Partnerschaft durch Einseitigkeit ersetzt würde: Er liegt da, wo der Unternehmer nicht mehr frei ist zu entscheiden.“26 Ob es wohl ein Zufall -ist, auch bei Bundesminister Ehmke zu lesen: „Nicht in der alten Eigentumsfrage, sondern in der Frage der Kontrolle von privater wie öffentlicher Planungs- und Verfügungsgewalt in der Wirtschaft liegt daher heute das eigentliche Problem.“27 Hier offenbart sich deutlich, daß dem Bekenntnis zu dem von den Monopolen beherrschten Staat das Bekenntnis zum privatkapitalistischen Eigentum an den Produktionsmitteln folgt28. Sehr alt und monoton sind die bürgerlichen und revisionistischen Theorien, die den Klassencharakter des Staates, des Rechts und der Moral bestreiten. Wo immer diese Theorien Einfluß hatten, trugen sie zur Konservierung des Klassenantagonismus und der alten Machtverhältnisse bei. Neu hingegen ist die Macht der Arbeiter und Bauern, sind Staat, Recht und Moral des Sozialismus. Neu ist die moralisdiTpolitische Einheit von Staat und Volk in der DDR, die sich in der praktischen Teilnahme der Werktätigen an der staatlichen und rechtlichen Gestaltung ihrer eigenen Lebensverhältnisse alltäglich äußert. Dieses Neue wurde nur möglich, weil die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei mit einer Theorie ausgerüstet sind, die die gesellschaftliche Wirklichkeit, die den Klassenkampf als gesetzmäßige Erscheinung im Verhältnis von Kapital und Arbeit bzw. im Verhältnis von Imperialismus und Sozialismus erkennt und anerkennt. 25 Handelsblatt (Düsseldorf) vom 12. Olrtober 1970. 28 Barzel, a. a. O., S. 89 f. 27 Ehmke, a. a. O., S. 216. 28 VgL Hager, a. a. O., S. 26.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 693 (NJ DDR 1970, S. 693) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 693 (NJ DDR 1970, S. 693)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - demonstrative Verweigerung von Aussagen zur Person permanente Bekundung der feindlichen Grundposition gegenüber Mitarbeitern der Untersuchungshaftanstalten, weiterer am Strafverfahren Beteiligter und gegenüber anderen Verhafteten, bewußte Nichteinhaltung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien und der Freihöfe, untensivkontrollen der Verwahrraume und Leibesvisitation der Inhaftierten. Wichtig für die Verhinderung von:eis.elhaMien ist, auf der Grundlage der UntersuchunhaftvööugsOrdnung, Dissiplifr. narmaßnahmen konsecjufhalnanenden.

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