Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 691

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 691 (NJ DDR 1970, S. 691); der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei verbündeten Klassen und Schichten, durch das einheitliche Klassenwesen Von sozialistischem Recht und sozialistischer Moral, durch ihre prinzipiell übereinstimmenden gesellschaftlichen Funktionen und Verhaltensnormen, welche die schöpferische Aktivität der Werktätigen zur Gestaltung und Sicherung ihrer eigenen sozialistischen Lebensverhältnisse ermöglichen und erfordern. Die Erkenntnis dieser prinzipiellen Übereinstimmung Von Recht und Moral durch die Werktätigen, das Bewußtsein der politisch-moralischen Einheit von Staat und Volk ist eine ideologische Triebkraft der sozialistischen Entwicklung in der DDR. Hierbei handelt es sich um einen spezifischen Ausdrude der Tatsache, daß die Übereinstimmung von persönlichen und Gruppeninteressen mit den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen des Sozialismus zu einer Haupttriebkraft der Entwicklung 'geworden ist. Ip der westdeutschen Bundesrepublik liegt jedoch das bestimmende Moment der Dialektik von Recht und Moral in dem Antagonismus zwischen den Rechtsforderungen des imperialistischen Staates und den durch die fortschrittlichen Kräfte formulierten eigenen Moralforderungen der Werktätigen. Es gehört zu den Aufgaben der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie die übrigens ihrer polemischen Traditionen nicht ent* raten darf , diesen Widerspruch in seiner ganzen Unerträglichkeit bewußt zu machen. Darin liegt nicht nur eine humanistische Aufklärungspflicht gegenüber den Irreführungs- und Manipulierungsversuchen des staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und seiner bürgerlichen Rechtstheorien, sondern auch eine Methode, den genannten antagonistischen Widerspruch zwischen Recht und Moral als ideologische Triebkraft für den sozialen Fortschritt in Westdeutschland praktisch nutzbar zu machen. Die reformerische Absicht, in der sich einige führende Juristen der Bundesrepublik auf den beiden rechtspolitischen Kongressen der SPD 1965 in Heidelberg und 1969 in Mainz zu Gehör brachten, verfolgt däs erklärte Ziel, den „Verfall des Vertrauens des Bürgers in Recht und Justiz zu bremsen“7 bzw. „das verletzte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen und neues Vertrauen sicher zu begründen“8. Die durchgängige „Rechtsfremdheit“ des Bundesbürgers erklärt Bundesjustizminister Jahn „auch (als) mangelndes Vertrauen in die Organe unserer Rechtsprechung“9 *. Eine wissenschaftliche, auf das Wesen des Betrachtungsgegenstandes zielende Fragestellung muß jedoch zunächst ausloten, welche Klasseninteressen in Frage stehen, eben wessen Recht, wessen Vertrauen und welche Moral. Nur so läßt sich beurteilen, ob es denn überhaupt im Interesse der Werktätigen liegt, einem Recht zu vertrauen, das die ökonomischen und politischen Existenzbedingungen des Monopolkapitals schützt mag die einzelne Rechtsnorm zufolge ihrer Abstraktheit dieses Klässenwesen des Rechtssystems insgesamt auch nicht unmittelbar erkennen lassen und mag sie sogar als Reform einer schlechteren Regelung gelten. Es gibt in Westdeutschland nicht „das“ Recht und „die“ Moral. Vielmehr stehen sich die Verhaltensforderungen feindlicher Klassen gegenüber. Um die Durchsetzung dieser Forderungen ist ein Klassenkampf im Gange, den die Monopolbourgeoisie an seiner ideo- 7 Wiemers, „Die Justiz: Das Aschenbrödel der Nation?“, Vorwärts vom 27. Februar 1969. 8 Brandt, „Vertrauen zwischen den Bürgern und der Justiz", Vorwärts vom 31. März 1965. 9 BuUetin des Presse- und Informationsamtes der Bundes- regierung vom 23. April 1970, S. 522. logischen Front durch Irreführungs- und Manipulierungsversuche verschärft. Zu den Aufgaben der Sozialisten in diesem Ringen gehört es, die historisch begründeten Moralforderungen der Werktätigen zu unterstützen und den Klasseninhalt dieser Forderungen theoretisch zu begründen. Auch darin zeigt sich die Offensive des Leninismus, deren Notwendigkeit auf der Moskauer Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien vom Juni 1969 erneut und ausdrücklich bestätigt wurde. Die reaktionäre Fiktion der „deutschen Rechtseinheit“ Das sozialistische Recht der DDR ist, wenn man den Klassenkampf in seinem weltweiten Zusammenhang sieht, eine politische und soziale Errungenschaft der internationalen Arbeiterklasse. Es reflektiert objektiv auch die eigenen moralischen Forderungen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen 'Westdeutschlands. Ohne diesen objektiven Sachverhalt des Klassenkampfes in Rechnung zu stellen, kann man nicht über die heutige „Rechtsentwicklung in Deutschland“ oder über „deutsche Rechtseinheit“ sprechen, wie das bei einigen westdeutschen Rechtswissenschaftlem in Mode ist. So beklagt z. B. der Verfasser eines Artikels über die Rechtsentwicklung in der DDR, daß „durch neue Kodifikationen die letzten Elemente der Rechtseinheit in Deutschland abgebaut wurden“19. , Auch hier zeigt sich die Methode der Verwendung abstrakter, klassenindifferenter Begriffe, die in der offiziellen Politik der BRD in solchen Formulierungen wie „besondere innerdeutsche Beziehungen“ zum Ausdruck kommt. Den Standpunkt der Regierung der DDR hierzu hat der Vorsitzende des Ministerrates anläßlich des 21. Jahrestages der Gründung der DDR folgendermaßen dargelegt: „Bei der DDR und der BRD handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Staaten. Das allein schon schließt die Formel innerdeutsch“ aus. Es handelt sich darüber hinaus um Staaten mit unterschiedlicher, ja gegensätzlicher Ordnung, zwischen denen es kein .inneres“ Verhältnis geben kann.“11 Demgemäß schließt auch die klassenmäßig gegensätzliche Rechtsordnung der beiden Staaten die irreführende Formel von der „deutschen Rechtseinheit“ aus. Aber auch in der westdeutschen Bundesrepublik , selbst kann man nicht von „Rechtseinheit“, von „Gemeinsamkeiten im Rechtsbereich“ sprechen, ohne die klassenmäßige Uneinheitlichkeit der Verhaltensforderungen, nämlich den Antagonismus zwischen dem bürgerlichen Recht und den eigenen Moralartschauungen der Werktätigen, zu ignorieren. Das Recht der Bundesrepublik wird von Millionen Werktätigen zunehmend als Unrecht empfunden und erkannt. In einem Staat, der einer neonazistischen Partei Rechtsschutz gewährt, aber Demokraten mit Vorbeugehaft bedroht, ist der Begriff der Rechtseinheit formalisiert uhd darum, verabsolutiert benutzt, hinsichtlich der Dialektik des wirklichen Lebens irreführend. Reale Rechtseinheit im umfassendsten Sinne des Wortes ist überhaupt nur in einem sozialistischen Staat denkbar, denn sie setzt die politisch-moralische Einheit von Staat und Volk voraus. Orientiert sich die Rechtstheorie an wissenschaftlichen Kriterien, stellt sie die Klassenfrage, so zeigt sich, daß jedes einzelne der neuen, sozialistischen Gesetze der DDR durch die dem oben genannten Artikel zufolge die „Rechtseinheit in Deutschland abgebaut“ worden sein soll 10 Haack, „Der andere Weg“, Die Neue Gesellschaft, Sonderheft Mai 1969, S. 84. 11 Stoph, „Jedes Jahr beweist neu die Richtigkeit unseres sozialistischen Weges“, Neues Deutschland vom 7. Oktober 1970, S. 4. 691;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 691 (NJ DDR 1970, S. 691) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 691 (NJ DDR 1970, S. 691)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß der die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Einzelheiten des Verbindungswesens jederzeit beherrscht, damit Störungen in der Verbindung vermieden werden.

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