Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 69

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 69 (NJ DDR 1970, S. 69); die sozialistische gesellschaftliche Entwicklung und speziell für die DDR möchten wir die Annahme formulieren, daß die Ehezerrüttung als eine verbreitete Erscheinung in engem Zusammenhang mit dem Prozeß der Persönlichkeitsentwicklung, seinen Erfordernissen und Möglichkeiten, seinem Tempo und seinen Widersprüchen steht. Im einzelnen ist dieser Zusammenhang von qualitativ verschiedenem Inhalt. Zwei Richtungen sollen hier angedeutet werden: Es zeigen sich einerseits Mängel in der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, dabei insbesondere im Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung und in der Einordnung der Erziehung zur bewußten Gestaltung des familiären Lebensbereichs in den Gesamterziehungsprozeß. Andererseits spiegeln sich notwendige Prozesse und Fortschritte in der Persönlichkeitsentwicklung gleichzeitig auch in Ehezerrüttungen (nicht nur in der Stabilisierung ehelicher Beziehungen) wider. Sie gehen auf sich oft eben erst im Laufe der Ehe entwickelnde Erwartungen an das Leben, an den Partner, auf den wachsenden Willen und die allmählich gewonnene Fähigkeit zur bewußten Gestaltung auch des persönlichen Lebens und andere Probleme zurück. Beide Seiten des Zusammenhangs zwischen Ehezerrüttung und Gesamtentwicklung der Persönlichkeit können sowohl in der Person eines Ehegatten oder bei beiden zusammenfallen; die eine Seite kann bei dem einen, die zweite bei dem anderen überwiegen. Es kann aber auch die eine Seite für diese und die andere für jene Ehe entscheidend sein. Ziemlich sicher scheint es auch zu sein, daß die Kenntnisse der jungen Menschen auf sexuellem Gebiet und ihre Fähigkeit zur verantwortungsbewußten Gestaltung gerade dieser Seite ihrer Partnerbeziehungen nicht ausreichen. Im Ergebnis werden sie von den Tatsachen zu Entscheidungen gedrängt, und sie verlieren die Möglichkeit zur bewußten Partnerwahl und zur selbständigen Gestaltung ihres Lebens im persönlichen Bereich. Bei einem kleinen Teil der Ehen, der noch nicht genau zu bestimmen ist, sind die Zerrüttungserscheinungen Bestandteil bzw. Ausdruck einer asozialen Lebensweise eines oder beider Ehegatten. Bei einer weiteren, noch kleineren Gruppe von Ehen bestehen Probleme, die die Zerrüttung bewirken, die aber kaum beeinflußt werden können und deshalb auch nicht der gesellschaftlichen Wertung unterliegen. Das gilt z. B. für Kinderlosigkeit. Erhöhung der Effektivität des Eheverfahrens Untersuchungsergebnisse zur gerichtlichen Tätigkeit Die Untersuchung der gerichtlichen Reaktion auf die Scheidungsklagen hat insbesondere folgende Fakten ergeben: Die Gerichte bemühen sich in fast allen Fällen zu Beginn des Verfahrens, die Parteien von einer Aussöhnungsmöglichkeit zu überzeugen und ihnen eine Aussöhnung nahezulegen. Es gelingt allerdings nur selten, eine Aussöhnung der Parteien durch gerichtliche Ermahnung und ähnliches herbeizuführen oder sie ist nur von kurzer Dauer. Deshalb findet man recht verbreitet etwa die Vorstellung, daß diese Arbeit nicht sehr viel Sinn habe. Durch den Versuch, eine Aussöhnung zu erreichen, und die Pflicht, das Verfahren zugleich zügig zu Ende zu führen, ist das Gericht in einer komplizierten Situation: Entweder es behandelt die Ehe von vornherein als eine zerrüttete, die zu scheiden ist dann kommt es seiner Aussöhnungspflicht unzureichend nach und verhandelt praktisch von Anfang an streitig. Das geschieht außerordentlich häufig. Oder das Gericht sieht sich zu einem schnellen und für die Parteien kaum verständlichen Wandel in seiner Einschätzung der Ehe und in seiner Auseinandersetzung mit den Parteien genötigt. Es versucht nämlich zunächst, die Möglichkeit einer Aussöhnung zu beweisen, während es kurze Zeit danach die völlige Sinnlosigkeit der Ehe im Urteil darlegen muß. Hinsichtlich der gerichtlichen Tätigkeit fiel in den untersuchten Verfahren auf, daß bestimmte Fakten, die auf Grund des Ehescheidungstatbestands (§ 24 FGB) unbedingt zu ermitteln wären, eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Angaben z. B. über die Entwicklung der Ehegatten während der Ehe (berufliche und gesellschaftliche), über ihre gemeinsamen Interessen bzw. die jedes einzelnen Ehegatten, über die Auswirkung der ehelichen Konfliktsituation auf die Ehegatten und die Kinder und nicht zuletzt über die Folgen der Ehescheidung für diese fanden sich außerordentlich wenig. Die Beweiserhebung erstreckt sich häufig auf schon bekannte und unstreitige Tatsachen, und zwar auf solche, die über Erscheinungsformen, eventuell über die Ursachen des Konflikts Auskunft geben. Die eigentliche Frage des § 24 FGB, ob nämlich die Erscheinungen dazu führten, daß die Ehe ihren Sinn für die Ehegatten und die Kinder verloren hat, steht nur selten im Mittelpunkt der Beweisaufnahme. Gesellschaftliche Kräfte wurden in fast keinem der untersuchten Verfahren einbezogen. Die Erforschung der Ursachen des Konflikts bzw. die Feststellung schuldhaften und kritikwürdigen Verhaltens und die tatsächliche Kritik wurden sehr unterschiedlich ge-handhabt. Beide Fragen haben ebenso wie die Sammlung von Informationen über die Persönlichkeit der Ehegatten und die Eheentwicklung keinen konzeptionell bestimmten Platz in den Verfahren. Die Unterschiede in den Scheidungsprozessen sind stark durch die Persönlichkeit des Richters und der Schöffen sowie ihre individuelle Einstellung zur Rolle und Notwendigkeit des Scheidungsverfahrens bestimmt. Das Hauptergebnis der Untersuchungen zur gerichtlichen Tätigkeit mündet in der Feststellung, daß die Theorie des Scheidungsverfahrens oder mit anderen Worten die Konzeption für die Notwendigkeit des Verfahrens und seine Hauptaufgaben einer weiteren Entwicklung bedürfen. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Theorie haben vor Jahren eine wesentliche Entwicklung des Scheidungsrechts und der Rechtspraxis bewirkt, indem sie sich von den bürgerlichen Anschauungen, insbesondere dem Verschuldensprinzip, und der ihnen entsprechenden Praxis lösten. Doch wie auf allen Gebieten, so muß auch für die Ehescheidung entsprechend der generellen Aufgabenstellung der Gestaltung des entwik-kelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus nach Wegen gesucht werden, die zu einer größeren gesellschaftlichen Effektivität der gerichtlichen Tätigkeit führen. Es ist der Platz des Gerichts bei den Bemühungen des Staates und der Gesellschaft um die Festigung der Familie im Sozialismus näher zu bestimmen. Zur Beantwortung dieser Frage sollen anschließend einige Gedanken zur Diskussion gestellt werden. Aufgaben des Scheidungsverfahrens Ausgangspunkte für die Klärung der Frage nach den grundsätzlichen Möglichkeiten für die Beendigung der Ehe sind die Spezifik der Ehe- und Familiengemeinschaft und ihre gesellschaftliche sowie persönliche Bedeutung. Sie bestimmen generell das Herangehen des sozialistischen Staates an die rechtliche Gestaltung dieses Lebensbereichs. Diese Ausgangspunkte haben die Konzipierung eines solchen Familienrechts bewirkt, das der Entfaltung der Individualität des einzelnen 69;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 69 (NJ DDR 1970, S. 69) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 69 (NJ DDR 1970, S. 69)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie besonders den Leitern der Paßkontrolleinheiten sowie der Hauptabteilung die zur Abwehr derartiger Verbrechen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und zu koordinieren.

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