Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 689

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 689 (NJ DDR 1970, S. 689); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 24. JAHRGANG 23/70 1. DEZEMBERHEFT S. 689-720 Prof. Dr. habil. PETER-BERND SCHULZ, Sektion Marxismus-Leninismus der Humboldt-Universität Berlin Zu aktuellen Fragen der Rechtstheorie und des Klassenkampfes Der Klassenkampf zwischen Imperialismus und Sozialismus verschärft sich gegenwärtig besonders an der ideologischen Front. Davon ist nicht zuletzt auch die Entwicklung auf dem Gebiet des Rechts und der Moral ergriffen. Zum Erscheinungsbild des gegenwärtigen ideologischen Klassenkampfes gehört, daß zahlreiche westdeutsche Rechtswissenschaftler ihre Ansichten über die Staatsund Rechtsordnung der DDR in Formeln und Formulierungen kleiden, die „vernünftiger“, „objektiver“, „verständnisvoller“, „menschlicher“ klingen sollen als etwa die während der Adenauer-Ära üblichen. Ein Beispiel hierfür bietet eine unlängst in der Tübinger „Juristenzeitung“ erschienene Arbeit, in der die Entwicklung der Strafgesetzgebungen in der DDR und in der BRD untersucht wird1.;. Der Autor behandelt dort Errungenschaften der sozialistischen Rechtsordnung der DDR, indem er von den ökonomischen Und politischen Verhältnissen, von der wirklichen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR abstrahiert. Über die Bürgschaft des Arbeitsköllektivs für einen Straftäter und über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen sagt er z. B.: „Es handelt sich hier zweifellos um sehr interessante Formen der Kriminalitätsbekämpfung, wobei die Übergabe in die Bürgschaft durchaus mit dem Bewährunghelfer des westdeutschen Rechts vergleichbar ist, gewissermaßen einen .kollektiven Bewäh-rungsheKer“ darstallt. Die Übernahme dieser Institute in den Westen würde allerdings erhebliche Schwierigkeiten bereiten, weil die Kollektive hier viel selbständiger und lockerer sind. Außerdem sehen wir hier eine gewisse Gefahr der Verwischung der Grenzen von Recht und Moral.“ 2 Wurde noch vor einigen Jahren die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte an der sozialistischen Rechtspflege, insbesondere die Tätigkeit der Konfliktkommissionen in der DDR, als von der „Einheitsgewerkschaft“ betriebene „Arbeiter-Überwachung in der 1 2 1 F.-C. Schroeder, „Die neuere Entwicklung der Strafgesetzgebung in Deutschland“, Juristenzeitung 1970, Heft 13, S. 393 ff. Schon der Titel dieser Arbeit ist wissenschaftlich unkorrekt und politisch irreführend, denn es gibt heute nicht „die“ Strafgesetzgebung in Deutschland, sondern nur zwei ihrem Klasseninhalt nach grundverschiedene Strafgesetzgebungen in zwei deutschen Staaten mit gegensätzlichen Gesellschaften Ordnungen. 2 a. a. O., S. 395. Zone“ abgetan, die „in den Statistiken der Zone in den letzten Jahren die Kriminalität verschleiert“ hätten3, so ist heute also die Rede von „sehr interessanten Formen der Kriminalitätsbekämpfung“. Die Klassenfunktion der bürgerlichen Rechtswissenschaft kommt jedoch auch so zur Geltung, wenn nämlich der Autor die Bürgschaft des sozialistischen Strafrechts mit der Bewährungshilfe des bürgerlichen Strafrechts konvergent auf eine Stufe stellt. Durch die Bürgschaft des sozialistischen Arbeitskollektivs bewähren und festigen sich die Beziehungen zwischen den Arbeitskollegen, nicht zuletzt zwischen den Bürgenden selbst; sie wachsen als verantwortliche sozialistische Persönlichkeiten, als Gestalter ihrer eigenen gesellschaftlichen Beziehungen. Das setzt aber eine zu politischer Herrschaft gelangte Arbeiterklasse voraus, die Eigentümer der Produktionsmittel ist. Die „Übernahme“ von Bürgschaft und gesellschaftlichen Gerichten „in den Westen“ ist auch nicht etwa durch die „Selbständigkeit“ oder „Lockerheit“ der dortigen Kollektive behindert, sondern durch die kapitalistische Gesellschaftsordnung selbst, durch das kapitalistische Eigentum und das Kommando des Kapitals über die Produktion und die Produzenten. Die sog. Betriebsjustiz in zahlreichen westdeutschen Betrieben ist bekanntlich ein Unterdrückungsinstrument der Betriebsleitungen gegen die Arbeiter. Und was die „Verwischung der Grenzen von Recht und Moral“ angeht, so ist in erster Linie die Frage zu stellen, um wessen Moral und um wessen Recht es sich handelt. Die klassenindifferente Beschreibung „der“ Moral und „des“ Rechts trägt wesentlich zur Leugnung und Unterdrückung der eigenen moralischen Forderungen und des eigenen Rechtsbewußtseins der westdeutschen Arbeiterklasse bei. Sie ist eine Form der Manipulierung des Bewußtseins der Arbeiter im Interesse der herrschenden Monopolbourgeoisie. Die Aufgabe der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie, den Klassencharakter von Recht und Moral aufzudecken, der bürgerlichen Manipulierung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen streitbar entgegenzutreten sowie gegen bürgerlich-illusionäre Rechtsvergleichungen zwischen der DDR und der BRD klassen- 3 vgl. Süddeutsche Zeitung vom 22. Mai 1964. 689;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 689 (NJ DDR 1970, S. 689) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 689 (NJ DDR 1970, S. 689)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und feindlichen Kontaktpolitik Kon-takttätigkeit gegen Angehörige Staatssicherheit im allgemeinen und gegen Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges des Ministeriums Staatssicherheit im besonderen sei ten Personen rSinhaftier- BeauftragiigdrivÄge Muren mit dem Ziel, die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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