Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 688

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 688 (NJ DDR 1970, S. 688); Inhalt gründung beschränkt sich auf den Hinweis, die von den Parteien abgeschlossene Einigung entspreche der Gesetzlichkeit. Damit wird die Pflicht zur Begründung der Entscheidungen, die sich sowohl auf Urteile als auch auf Beschlüsse bezieht (§ 36 Äbs. 2 AGO), nicht erfüllt. Die Begründung eines Beschlusses zur Bestätigung einer Einigung (§ 41 AGO) soll die Überzeugung der Parteien vertiefen, daß das im Wege der Vereinbarung erzielte Prozeßergebnis mit der sozialistischen Gesetzlichkeit übereinstimmt. Dazu ist es erforderlich, daß das Gericht den dem Streitfall zugrunde liegenden Sachverhalt1 ausreichend auf klärt und sich auf dieser Grundlage damit auseinandersetzt, welche Rechtsfolgen sich aus den in Betracht kommenden Gesetzen und Rechtsvorschriften für den Streitfall ergeben. Dabei sollen zugleich die Ursachen des Konflikts dargelegt und Hinweise gegeben werden, wie künftig solche Konflikte vermieden werden können. Eine den Forderungen des Gesetzes genügende Begründung der Entscheidung erhöht die Sicherheit, daß das Prozeßergebnis der Rechtslage wirklich entspricht. Sie macht es notwendig, daß sich das Gericht im einzelnen mit den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts befaßt. Das ist in dieser Sache nur ungenügend geschehen. Mangels der völlig unzureichenden Sachaufklärung dieser Arbeitsstreitsache, insbesondere zur Einhaltung der Frist zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit/ wird die Entscheidung des Kreisgerichts den Anforderungen des § 41 AGO nicht gerecht. Für die Entscheidung darüber, ob die Einigung der sozialistischen Gesetzlichkeit entspricht, fehlte die sachliche Grundlage. Daher konnte auch der Senat nicht abschließend entscheiden, so daß der Beschluß des Kreisgerichts aufzuheben und der Streitfall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückzuverweisen war (§ 9 Abs. 2 AGO). Dem Kt eisgericht obliegt nun in der erneuten Verhandlung die eingehende Prüfung, ob die Frist zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit von der Klägerin gewahrt ist. Sofern dies der Fall ist, hat das Kreisgericht die Ursachen und Umstände; die zum Auftreten des Inventurfehlbetrages führten, zu prüfen, d. h., ob und inwieweit die materielle Verant-, Wörtlichkeit des Verklagten gerechtfertigt ist. Würde sich demgegenüber herausstellen, daß die materielle Verantwortlichkeit des Verklagten nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist geltend gemacht wurde, so fehlt durch das Erlöschen des Anspruchs dem gestellten Klageantrag die tragende Grundlage. Die Klage wäre dann als unbegründet zurückzuweisen, sofern sie nicht von der Klägerin zurückgenommen wird. Schriftenreihe Aktuelle /litrdge der Staats- und Rechtswissenschaft“ In der von der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht” Informationszentrum Staat und Recht herausgegebenen Schriftenreihe erschien soeben als Heft 63 Probleme des sowjetischen sozialistischen Staates und Rechts in der gegenwärtigen Periode 2 Bände mit insges. 246 S.; Gesamtpreis: 6,50 Mark Es handelt sich hier um die Übersetzung von vier wesentlichen Kapiteln des 1969 in der Sowjetunion unter der Redaktion von Prof. Dr. W. M. Tschchikwadse veröffentlichten gleichnamigen Werkes, mit dem eine Lücke in der wissenschaftlichen Literatur zum sozialistischen Recht geschlossen wird. A. A. Piontkowski beschäftigt sich mit dem sozialistischen Rechtsbegriff, der dialektischen Einheit der Rechtsnormen und Rechtsverhältnisse, mit der Kategorie des subjektiven Rechts, mit Form und Inhalt im Recht, mit der Rolle des Rechts bei der Regelung der gesellschaftlichen Beziehungen und mit den Mitteln zur Gewährleistung der Einhaltung sozialistischer Rechtsnormen. Zwei Kapitel von E. A. Lukoschew behandeln .Das sozialistische Recht und die kommunistische Erziehung der Werktätigen" sowie .Die sozialistische Gesetzlichkeit in der Periode des kommunistischen Aufbaus“. In einem weiteren Abschnitt untersucht M. S. Strogowitsch u. a. die Rechte der Persönlichkeit, das Wesen der subjektiven Rechte, den Zusammenhang von Rechten und Pflichten sowie das System und die Garantien der Rechte der Bürger. Prof. Dr. habil. Günter L e h m a n n / Prof. Dr. habil. Hans Weber: Schwerpunkte der staats- urd rechtswissenschaftli- chen Forschung 661 Edgar Prüfer: Haftung und Schadensousgleichung bei Beteiligung mehrerer Straßenverkehrsteilnehmer an einem Unfall . 666 Zur Diskussion Dr. Hans Neuma.nn/Dr. Ralf Schröder: Zur Teilnahme an Vergehen nach § 200 StGB . . ■ . 672 Fragen der Gesetzgebung Dr. Dietrich M a s k o w Konzeptionelle Probleme eines Außenwirtschaftsver- tragsgesetzes 674 Informationen der zentralen Rechtspfiegeorgane . . 678 Aus der Praxis - für die Praxis Dr. Horst Beim/ Dr. Dietmar Seidel : Mittäterschaft bei mehraktigen Delikten und bei besonderen Subjektvoraussetzungen 678 Günter Hildebrandt: Zur Anrechenbarkeit von Blinden- und Sonderpflegegeld auf Schadenersatzleistungen , . 679 Gerd Jonke : Hat ein zu Unrecht als Vater *‘nes außerhalb der Ehe geborenen Kindes festgestellter Mann wegen des geleisteten Unterhalts Schadenersatzansprüche gegen die Mutter? 680 Prof. Dr. habil. Horst Kellner: Realisierung eines Schadenersatzanspruchs wegen Nichterfüllung nach Verurteilung auf Herausgabe einer Sache 681 Rechtsprechung . Zivilrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Haftung für Schäden, die ein LPG-Mitglied in Ausführung genossenschaftlicher Arbeit' schuldhaft einem Dritten zufügt. 2. Zur Überprüfung eines angefochtenen Strafurteils hinsichtlich der Verurteilung zum Schadenersatz 681 Oberstes Gericht: 1. Zur HaftCing für Schäden, die ein Werktätiger einem Dritten nicht im Ausführung von Arbeitspflichten, sondern nur gelegentlich dieser Ausführung zufügt. 2. Zur Bindung des Zivilgerichts an Feststellungen des Strafurteils '. 683 BG Schwerin: Unmittelbarer Schaden bei unerlaubter Handlung (hier: Verdienstausfall einer Mutter, die wegen des schädigenden Ereignisses ihr Kind pflegen muß) 684 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: * . - Zur Gewährung der Jahresendprämie, wenn der Betrieb Kennziffern nicht für das gesamte Planjahr, sondern quartalsweise vorgibt und der Werktätige im Planjahr unterschiedliche, teilweise nicht befriedigende Leistungen vollbringt 685 Oberstes Gericht: Zu den Pflichten des Gerichts, die Voraussetzungen für eine Entscheidung über die materielle Verantwortlichkeit von Werktätigen, Insbesondere die Frist zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit, zu prüfen 687 NJ-Beilage 6/70 Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Anwendung des § 142 StGB vom 21. Oktober 1970. 688;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 688 (NJ DDR 1970, S. 688) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 688 (NJ DDR 1970, S. 688)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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