Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 688

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 688 (NJ DDR 1970, S. 688); Inhalt gründung beschränkt sich auf den Hinweis, die von den Parteien abgeschlossene Einigung entspreche der Gesetzlichkeit. Damit wird die Pflicht zur Begründung der Entscheidungen, die sich sowohl auf Urteile als auch auf Beschlüsse bezieht (§ 36 Äbs. 2 AGO), nicht erfüllt. Die Begründung eines Beschlusses zur Bestätigung einer Einigung (§ 41 AGO) soll die Überzeugung der Parteien vertiefen, daß das im Wege der Vereinbarung erzielte Prozeßergebnis mit der sozialistischen Gesetzlichkeit übereinstimmt. Dazu ist es erforderlich, daß das Gericht den dem Streitfall zugrunde liegenden Sachverhalt1 ausreichend auf klärt und sich auf dieser Grundlage damit auseinandersetzt, welche Rechtsfolgen sich aus den in Betracht kommenden Gesetzen und Rechtsvorschriften für den Streitfall ergeben. Dabei sollen zugleich die Ursachen des Konflikts dargelegt und Hinweise gegeben werden, wie künftig solche Konflikte vermieden werden können. Eine den Forderungen des Gesetzes genügende Begründung der Entscheidung erhöht die Sicherheit, daß das Prozeßergebnis der Rechtslage wirklich entspricht. Sie macht es notwendig, daß sich das Gericht im einzelnen mit den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts befaßt. Das ist in dieser Sache nur ungenügend geschehen. Mangels der völlig unzureichenden Sachaufklärung dieser Arbeitsstreitsache, insbesondere zur Einhaltung der Frist zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit/ wird die Entscheidung des Kreisgerichts den Anforderungen des § 41 AGO nicht gerecht. Für die Entscheidung darüber, ob die Einigung der sozialistischen Gesetzlichkeit entspricht, fehlte die sachliche Grundlage. Daher konnte auch der Senat nicht abschließend entscheiden, so daß der Beschluß des Kreisgerichts aufzuheben und der Streitfall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückzuverweisen war (§ 9 Abs. 2 AGO). Dem Kt eisgericht obliegt nun in der erneuten Verhandlung die eingehende Prüfung, ob die Frist zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit von der Klägerin gewahrt ist. Sofern dies der Fall ist, hat das Kreisgericht die Ursachen und Umstände; die zum Auftreten des Inventurfehlbetrages führten, zu prüfen, d. h., ob und inwieweit die materielle Verant-, Wörtlichkeit des Verklagten gerechtfertigt ist. Würde sich demgegenüber herausstellen, daß die materielle Verantwortlichkeit des Verklagten nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist geltend gemacht wurde, so fehlt durch das Erlöschen des Anspruchs dem gestellten Klageantrag die tragende Grundlage. Die Klage wäre dann als unbegründet zurückzuweisen, sofern sie nicht von der Klägerin zurückgenommen wird. Schriftenreihe Aktuelle /litrdge der Staats- und Rechtswissenschaft“ In der von der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht” Informationszentrum Staat und Recht herausgegebenen Schriftenreihe erschien soeben als Heft 63 Probleme des sowjetischen sozialistischen Staates und Rechts in der gegenwärtigen Periode 2 Bände mit insges. 246 S.; Gesamtpreis: 6,50 Mark Es handelt sich hier um die Übersetzung von vier wesentlichen Kapiteln des 1969 in der Sowjetunion unter der Redaktion von Prof. Dr. W. M. Tschchikwadse veröffentlichten gleichnamigen Werkes, mit dem eine Lücke in der wissenschaftlichen Literatur zum sozialistischen Recht geschlossen wird. A. A. Piontkowski beschäftigt sich mit dem sozialistischen Rechtsbegriff, der dialektischen Einheit der Rechtsnormen und Rechtsverhältnisse, mit der Kategorie des subjektiven Rechts, mit Form und Inhalt im Recht, mit der Rolle des Rechts bei der Regelung der gesellschaftlichen Beziehungen und mit den Mitteln zur Gewährleistung der Einhaltung sozialistischer Rechtsnormen. Zwei Kapitel von E. A. Lukoschew behandeln .Das sozialistische Recht und die kommunistische Erziehung der Werktätigen" sowie .Die sozialistische Gesetzlichkeit in der Periode des kommunistischen Aufbaus“. In einem weiteren Abschnitt untersucht M. S. Strogowitsch u. a. die Rechte der Persönlichkeit, das Wesen der subjektiven Rechte, den Zusammenhang von Rechten und Pflichten sowie das System und die Garantien der Rechte der Bürger. Prof. Dr. habil. Günter L e h m a n n / Prof. Dr. habil. Hans Weber: Schwerpunkte der staats- urd rechtswissenschaftli- chen Forschung 661 Edgar Prüfer: Haftung und Schadensousgleichung bei Beteiligung mehrerer Straßenverkehrsteilnehmer an einem Unfall . 666 Zur Diskussion Dr. Hans Neuma.nn/Dr. Ralf Schröder: Zur Teilnahme an Vergehen nach § 200 StGB . . ■ . 672 Fragen der Gesetzgebung Dr. Dietrich M a s k o w Konzeptionelle Probleme eines Außenwirtschaftsver- tragsgesetzes 674 Informationen der zentralen Rechtspfiegeorgane . . 678 Aus der Praxis - für die Praxis Dr. Horst Beim/ Dr. Dietmar Seidel : Mittäterschaft bei mehraktigen Delikten und bei besonderen Subjektvoraussetzungen 678 Günter Hildebrandt: Zur Anrechenbarkeit von Blinden- und Sonderpflegegeld auf Schadenersatzleistungen , . 679 Gerd Jonke : Hat ein zu Unrecht als Vater *‘nes außerhalb der Ehe geborenen Kindes festgestellter Mann wegen des geleisteten Unterhalts Schadenersatzansprüche gegen die Mutter? 680 Prof. Dr. habil. Horst Kellner: Realisierung eines Schadenersatzanspruchs wegen Nichterfüllung nach Verurteilung auf Herausgabe einer Sache 681 Rechtsprechung . Zivilrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Haftung für Schäden, die ein LPG-Mitglied in Ausführung genossenschaftlicher Arbeit' schuldhaft einem Dritten zufügt. 2. Zur Überprüfung eines angefochtenen Strafurteils hinsichtlich der Verurteilung zum Schadenersatz 681 Oberstes Gericht: 1. Zur HaftCing für Schäden, die ein Werktätiger einem Dritten nicht im Ausführung von Arbeitspflichten, sondern nur gelegentlich dieser Ausführung zufügt. 2. Zur Bindung des Zivilgerichts an Feststellungen des Strafurteils '. 683 BG Schwerin: Unmittelbarer Schaden bei unerlaubter Handlung (hier: Verdienstausfall einer Mutter, die wegen des schädigenden Ereignisses ihr Kind pflegen muß) 684 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: * . - Zur Gewährung der Jahresendprämie, wenn der Betrieb Kennziffern nicht für das gesamte Planjahr, sondern quartalsweise vorgibt und der Werktätige im Planjahr unterschiedliche, teilweise nicht befriedigende Leistungen vollbringt 685 Oberstes Gericht: Zu den Pflichten des Gerichts, die Voraussetzungen für eine Entscheidung über die materielle Verantwortlichkeit von Werktätigen, Insbesondere die Frist zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit, zu prüfen 687 NJ-Beilage 6/70 Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Anwendung des § 142 StGB vom 21. Oktober 1970. 688;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 688 (NJ DDR 1970, S. 688) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 688 (NJ DDR 1970, S. 688)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Die Bewältigung der von uns herausgearbeiteten und begründeten politisch-operativen und Leitungsaufgaben der zur Erhöhung ihrer operativen Wirksamkeit im Kampf gegen den Feind stellen insgesamt hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . dargelegten Erkenntnisse den Angehörigen der Linie Staatssicherheit zu vermitteln.

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