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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 68 (NJ DDR 1970, S. 68); füllung eines der Hauptanliegen der sozialistischen Gesellschaft überhaupt. Daraus ergibt sich das gemeinsame Interesse von Gesellschaft, Staat und Bürger an der Festigung der Familie in der sozialistischen Gesellschaft. Es ist jedoch offensichtlich, daß eine beträchtliche Anzahl von Familien ihrer Aufgabe nur zum Teil, nur mit erheblichen Störungen oder Einschränkungen nachkommt bzw. ihr sogar entgegenwirkt, weil ihr Kern, die Ehe, nicht stabil ist und im Wege der Scheidung aufgelöst oder die Auflösung beantragt wird. Seit Jahren werden jährlich mehr als 25 000 Ehen geschieden. 1968 lag die Zahl sogar bei über 28 000“. Bedenkt man, daß jährlich etwa 30 000 Kinder durch Scheidung das Elternhaus verlieren, dann wird offensichtlich, daß Ehezerrüttung und Ehescheidung eine gesellschaftliche Problematik darstellen. Es handelt sich um eine gesellschaftliche Erscheinung, die vom Standpunkt der Erfordernisse und Möglichkeiten des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus einer Einschätzung ebenso bedarf wie einer klaren Konzeption für die gesellschaftliche und staatliche Einflußnahme2 3. Sowohl die Einschätzung der gesellschaftlichen Erscheinung Ehezerrüttung und Scheidung als auch die Erarbeitung der Konzeption für die möglichen staatlichen und gesellschaftlichen Reaktionen auf diesem Gebiet stellen eine wissenschaftliche Aufgabe dar, die nur in Zusammenarbeit vieler Einzelwissenschaften und durch eine langfristige, planvolle Arbeit umfassend gelöst werden kann. Für den Juristen ist die staatliche und gesellschaftliche Reaktion in Gestalt der gerichtlichen Tätigkeit von besonderem Interesse. Ein Studentenzirkel an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität hat einen Anfang in dieser Richtung unternommen. Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchungen der Studenten und sollen als Anregung zur weiteren Bearbeitung der Problematik verstanden werden4. Zur Einschätzung der gesellschaftlichen Erscheinung Ehezerrfittung Aus den Untersuchungen lassen folgende Fakten Aussagen über das Problem „Ehezerrüttung“ zu: Etwa 16 % der an den untersuchten Scheidungsverfahren beteiligten Männer und Frauen waren bereits ein-oder zweimal geschieden. Außer den gemeinsamen Kindern waren hier noch fast ebensoviel nicht gemeinsame Kinder betroffen, die bei den jetzt geschiedenen Ehegatten lebten. 16% dieser Kinder haben schon ein zweites Mal die Probleme der Ehezerrüttung miterlebt. Auffällig war, daß sich die ehelichen Probleme, Auseinandersetzungen und auch deren unmittelbare Auswirkungen auf die Kinder vor allem in denjenigen Ehen am stärksten konzentrieren, in denen sowohl gemeinsame als auch nicht gemeinsame Kinder leben. Dieser Ehegruppe folgt dann diejenige, in der ausschließlich nicht gemeinsame Kinder vorhanden sind. In den Ehen, in denen nur gemeinsame Kinder leben, ist im Verhältnis zu den beiden anderen Grup- 2 Vgl. hierzu Statistisches Jahrbuch der DDR 1969, S. 444. 3 Vgl. hierzu Eberhardt/Weise, „Entwicklungstendenzen und Faktoren der Ehelösungen“, NJ 1968 S. 76 11.: Wünsche, „Die Aufgaben des Ministeriums der Justiz auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege“, NJ 1969 S. 65 ff. (68). * 4 Von den Studenten wurden in fünf Kreisen (Stadt und Land) insgesamt 404 Scheidungsverfahren nach einem einheitlichen Programm untersucht. Die Untersuchungen bezogen sich auf Ehen, die nicht länger als fünf Jahre bestanden. Vgl. hierzu auch den Bericht von G r u t z a über die wissenschaftliche Studentenkonferenz der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin zu familienrechtlichen Fragen ln: Staat und Recht 1969, Heft 6, S. 970 ff. pen die Häufung der Probleme und Auseinandersetzungen weitaus geringer. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß die meisten geschiedenen Eheleute wieder heiraten und ihre Kinder dann die nicht gemeinsamen in der neuen Ehe sein werden. Unter unseren gesellschaftlichen Verhältnissen sind im Prinzip die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Ehe allein aus Liebe und gegenseitiger Zuneigung geschlossen wird. Tatsächlich war das aber uneingeschränkt nur bei 55 % der Ehen der Fall. Bei den übrigen Eheschließungen hatte die bereits eingetretene Schwangerschaft einen mehr oder weniger großen Einfluß auf den Eheschließungswillen bzw. auf den Zeitpunkt der Eheschließung und damit aber auch auf die Möglichkeiten der Ehegatten, ihre Beziehungen und Bindungen zueinander gewissenhaft zu prüfen. In etwa 30 % der Fälle waren die Probleme, die zur Zerrüttung führten, schon ganz oder zum Teil vor der Eheschließung bekannt. Bei weiteren 30 % der Ehen bestanden die Probleme zwischen den Ehegatten vom ersten Tag der Ehe an. Ein Vergleich der Zerrüttungsbilder derjenigen Ehen, die geschieden wurden, mit denen bei Klagerücknahme ergab, daß bestimmte, die Grundlagen der ehelichen Gemeinschaft zerstörende Tatsachen, z. B. dauerhafte, feste Beziehungen zu einem anderen Partner, nur bei den Scheidungen, dagegen nicht bei den Klagrück nahmen gegeben waren. Bei letzteren spielten einmalige, kurzfristige oder gelegentliche Beziehungen zu einem anderen Partner eine Rolle. Die Erscheinungsformen der Zerrüttungssituation deuten auf schwerwiegende Probleme und Auseinandersetzungen zwischen den Ehegatten hin, die in weit größerem Maße die Lebens- und Arbeitsfreude und auch die Gesundheit der Ehegatten beeinträchtigt haben dürften, als das aus den gerichtlichen Akten ersichtlich ist. Angaben zu den Auswirkungen der Konfliktsituation auf die Parteien und die Kinder wurden fast nur in den Klagschriften gefunden. Solche Fragen sind äußerst selten Gegenstand der Verhandlung oder gar der Beweisaufnahme. Unter den als Ursachen für die Zerrüttung genannten und angenommenen Gründen stehen solche wie Untreue, Alkohol, fehlende Anpassungsbereitschaft und fehlende Anpassungsfähigkeit an der Spitze. Sehr auffällig ist, daß materielle Fragen (z. B. die Höhe des Einkommens oder Wohnungsfragen), Getrenntleben und auch die Aufgabensituation im Alltag (berufliche, gesellschaftliche und familiäre Verpflichtungen) keine bzw. eine völlig untergeordnete Rolle bei den von den Parteien vorgetragenen und den vom Gericht festgestellten Ursachen spielen. Bestimmte Probleme bezüglich der Entwicklung der Frauen sind jedoch insofern mittelbar abzuleiten, als sie trotz Berufstätigkeit die Hausarbeit und Kindererziehung im allgemeinen vornehmlich allein bewältigen. Frauen treten auch überwiegend als Kläger auf. Schließlich ist beachtlich, daß wie aus den Akten zu schließen ist die Scheidungsursachen weitaus mehr von den Männern gesetzt werden als von den Frauen. Diese Fakten gestatten selbstverständlich noch keine umfassende Einschätzung der generellen Ursachen von Ehezerrüttungen. Sie führen jedoch sehr wohl zu einer k :itischen Haltung ihnen gegenüber und lassen keinen Raum für die Annahme, daß wir es hier mit einem schlechthin notwendigen Entwicklungsprozeß zu tun haben. Beim jetzigen Stand der Erkenntnis kann man zur generellen Einschätzung des Problems Ehezerrüttung vornehmlich bei jungen Bürgern etwa folgende Arbeitshypothese aufstellen: Die Zerrüttung von Ehen ist in mehr oder weniger großem Umfang in allen Ländern zu beobachten, Für 68;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 68 (NJ DDR 1970, S. 68) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 68 (NJ DDR 1970, S. 68)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister zur zielstrebigen, konzentrierten und schwerpunktmäßigen vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher Peindtätigkeit spezifischer Torrn, entsprechend den Aufgaben- der Linie Rechnung getragen.

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