Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 678

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 678 (NJ DDR 1970, S. 678); \ Informationen der zentralen Rechtspllegeorgane Auf Einladung des Ministers der Justiz der DDR, Dr. Wünsche, besuchte der Justizminister der Vereinigten Arabischen Republik, Mustafa Kamel Imail, der vom Präsidenten des Obersten Gerichts der VAR, Badwi Hamuda, und weiteren führenden Juristen des befreundeten Staates begleitet wurde, in der Zeit vom 21. bis 27. September 1970 die DDR. Der Besuch diente der Vertiefung der Zusammenarbeit der Justizministerien und der anderen Justizorgane beider Staaten auf der Grundlage des 1969 abgeschlossenen und inzwischen in Kraft getretenen Rechtshilfevertrages. Die Juristen der VAR informierten sich insbesondere über das Zusammenwirken der zentralen Rechtspflegeorgane bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität sowie über die Gestaltung der Aus- und Weiterbildung von Rechtspflegejuristen. Im Bezirk Cottbus studierten sie Aufgaben und Verantwortung des Bezirkstages und seiner Organe bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Gegenstand einer Aussprache beim Bezirksgericht Dresden waren das System und die Ergebnisse des Zusammenwirkens der Rechtspflegeorgane im Bezirk und in den Kreisen mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen. In einem Pressegespräch bezeichnete der Justizminister der VAR die Erfahrungen der Rechtspflegeorgane der DDR als sehr nützlich für den weiteren Aufbau des Justizwesens in der VAR. * Auf Einladung des Generalstaateanwalts der DDR, Dr. Streit, weilte eine Studiendelegation der Staatsanwaltschaft der UdSSR in der Zeit vom 7. bis 14. September 1970 in der DDR. Die sowjetische Delegation, der Staatsanwälte und Rechtswissenschaftler angehörten, besuchte während ih- res Aufenthaltes die Bezirke Halle, Suhl und Dresden und führte mit leitenden Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft, Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen, Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und Mitarbeitern des Staatsapparates einen vielseitigen Erfahrungsaustausch. Im Mittelpunkt der Gespräche standen Fragen der komplexen Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie der Gesetzlichkeitsaufsicht durch die Staatsanwaltschaft. Die Beratungen vertieften die Zusammenarbeit und den Austausch von wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen zwischen den Staatsanwaltschaften beider Länder: * Im Ministerium der Justiz fand am 27. August 1970 eine Tagung der Direktoren der Bezirksgerichte statt, in der über den Beschluß des Staatsrates zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik vom 16. April 1970 beraten wurde. Staatssekretär Dr. Ranke wies in seinen einleitenden Ausführungen darauf hin, daß die Integration des Kampfes um die Überwindung und Verhütung von Rechtsverletzungen und die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in die territorialen und betrieblichen Leitungsprozesse dazu beiträgt, die Lebensbedingungen der Bürger zu entwickeln, und den Beschluß des Staatsrates verwirklichen hilft. An Hand zahlreicher Beispiele wurde in der Diskussion verdeutlicht, wie die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane in die Entwicklung des Territoriums einbezogen werden kann, wobei sich nicht nur auf dem Gebiet des Strafrechte, sondern auch bei ’ der Verwirklichung des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts umfangreiche Aufgaben ergeben. Aus der Praxis für die Praxis Mittäterschaft bei mehraktigen Delikten und bei besonderen Subjektvoraussetzungen Die-in NJ 1970 S. 121 f. veröffentlichte Entscheidung des Kreisgerichts Halle (Stadtbezirk West) vom 22. Juli 1969 - West 1 S 166/69 -äußert sich zu der Frage, ob eine Frau nach neuem Strafrecht Mittäterin oder mittelbare Täterin einer Vergewaltigung sein kann. Das Kreisgericht vertritt die Auffassung, daß die Mittäterschaft von Frauen an derartigen Delikten ausgeschlossen und nur Beihilfe möglich sei, jedoch eine Frau auch mittelbarer Täter sein könne. Zu dieser Ansicht soll im folgenden Stellung genommen werden. Die Mittäterschaft ist auch nach neuem Strafrecht eine Form der Täterschaft. Zwar bezeichnet § 22 StGB den Mittäter nicht ausdrücklich als Täter, sondern neben dem Anstifter und dem Gehilfen als Teilnehmer. Das schließt aber nicht aus, daß der Mittäter als Täter (wenn auch als einer von mehreren) an der strafbaren Handlung mitwirkt. Der Begriff „Teilnehmer“ i. S. dieser Bestimmung' ist nicht mit dem glei- chen Begriff des alten StGB iden- ■ tisch. Im alten Strafrecht wurde un-exakt und lebensfremd eine starre Trennung zwischen „Täterschaft“ und „Teilnahme“ vorgenommen. Teilnahme an einer Straftat liegt immer dann vor, wenn mindestens zwei Personen an der Begehung einer Straftat mitwirken, und zwar unabhängig davon, in welcher Eigenschaft und mit welcher Rollenverteilung. Im neuen StGB ist die Mittäterschaft als Form der Teilnahme geregelt, um den differenzierten Formen des Zusammenwirkens mehrerer Täter an strafrechtswidrigen Handlungen besser Rechnung tragen zu können. Nach § 47 StGB (alt) mußte jeder Mittäter so zur Verantwortung gezogen werden, als habe er wie ein Alleintäter gehandelt. Es gibt aber Formen der Mittäterschaft, die von so relativ geringer strafrechtswidriger Intensität sind, daß sie sich ihrer Gefährlichkeit nach kaum von Formen einer relativ gering intensiven Beihilfe unterscheiden. Nicht selten ist der Tatbeitrag eines Gehilfen sogar schwerwiegender als der eines an der gleichen Straftat beteiligten Mittäters, so z. B., wenn der Mittäter einer Vergewaltigung die Geschädigte ohne besondere körperliche Kraftanstrengung mit festhält, der Gehilfe aber demjenigen, der die Frau sexuell mißbraucht, Hinweise gibt, mit welchen Mitteln er deren Widerstand am ehesten brechen kann. Der unterschiedlichen Intensität der Mittäterschaft trägt das neue StGB in § 22 Abs. 4 dadurch Rechnung, daß auch für Mittäter die Möglichkeit der außergewöhnlichem Strafmilderung geschaffen wurde. Die Vergewaltigung ist ebenso wie der Raub als sog. zweiaktiges Delikt ausgestaltet. Mittäter eines solchen Delikts ist jede Person, die sich auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen Vorsatzes (Mittätervorsatz) an der Ausführung mindestens eines der im Gesetz aufgeführten objektiven Merkmale beteiligt, z. B. beim Raub an der Gewaltanwendung oder an der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leben oder Gesundheit. Dieses Kriterium allein reicht jedoch nicht bei jedem zweiaktigen Delikt aus, um eine Mittäterschaft zu begründen. So kann z. B. bei der Ver- 678;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 678 (NJ DDR 1970, S. 678) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 678 (NJ DDR 1970, S. 678)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung durch Staatssicherheit ist;. Entscheidende Kriterien für die Charakterisierung einer Straftat der allgemeinen Kriminalität als politisch-operativ bedeutsam sind insbesondere - Anzeichen für im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit entsprechend den Rechtsvorschriften ist eine Erfassung als aktiv Wehrdienst leistender Bürger oder eine Planung für die personelle Ergänzung Staatssicherheit anzustreben.

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