Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 665

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 665 (NJ DDR 1970, S. 665); dungsfindung und Organisation der Durchführung. Sie soll am Beispiel der Vorbereitung von Plenarentscheidungen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte vorgenommen werden. Ferner sollen die bisherigen Leitungs- und Informationsmodelle ausgewertet und theoretisch verallgemeinert werden. Zum Gegenstand des Kapitels gehören weiter Fragen der Statistik und Analyse, der Rationalisierung, der Gemeinschaftsarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen und der Kontrolle der Durchführung. Forschungsvorhaben der Sektion „Sozialistische Rechtspflege“ für die Jahre 1970/71 In dem vom Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung bestätigten Forschungsplan der Sektion „Sozialistische Rechtspflege“ der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ für die Jahre 1970/71 werden alle Kräfte auf ein einheitliches Forschungsvorhaben konzentriert, das unter dem Thema steht: „Die mit dem Gesamtsystem der Planung und Leitung von Produktion, Wissenschaft, Bildung und Arbeits- und Lebensbedingungen in Zentren der Strukturpolitik und des gesellschaftlichen Lebens entstehenden neuen Bedingungen für die Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie für die Verhütung und Lösung von Rechtskonflikten und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die wissenschaftliche Führungstätigkeit der Volksvertretungen, Betriebe und Rechtspflegeorgane.“ Ziel des Forschungsvorhabens ist es, das in seiner Grundstruktur und in seindn Hauptelementen gegebene Gesamtsystem der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung und seine zentrale Planung und Leitung durch die Ausarbeitung konkreter sachlicher und territorialer Teilsysteme zu Schwerpunkten gesellschaftlichen Fehlverhaltens zu vervollkommnen. Das Forschungsvorhaben erstreckt sich nicht nur auf die Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität, sondern schließt auch die Lösung und Vorbeugung von Rechtskonflikten zivil-, familien- und arbeitsrechtlicher Natur ein. Hauptanliegen des Forschungsvorhabens ist es, die neuen Bedingungen und Möglichkeiten, die mit der Verwirklichung der Strukturpolitik der Partei- und Staatsführung geschaffen werden, für die Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, für die Ausräumung von Konfliktstoffen und für die Entfaltung der erzieherischen Potenzen der sozialistischen Gesellschaft zu untersuchen und Wege zu ihrer vollen Nutzbarmachung auszuarbeiten. Aus dem Beschluß des Staatsrates zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik vom 16. April 1970 (GBl. I S. 39) sollen Schlußfolgerungen für das Gebiet der Rechtspflege und die Gestaltung des Systems der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung und für die Bekämpfung anderer Rechtsverletzungen bzw. die Lösung von Rechtskonflikten gezogen werden. Mit diesem wissenschaftlichen Vorhaben soll der Nachweis erbracht werden, daß mit der Verwirklichung der Strukturpolitik und der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution unter sozialistischen Verhältnissen günstigere Bedingungen für die Ausräumung von Kc -iflikten der verschiedensten Art geschaffen werden. Das Vorhaben richtet sich deshalb gegen alle bürgerlich-revisionistischen Behauptungen, nach denen die wissenschaftlich-technische Revolution, die „Urbanisierung“ und ähnliche Prozesse mit Notwendigkeit zu einem Anwachsen der Kriminalität und anderer gesellschaftswidriger Verhaltensweisen führen. Auch auf diesem Gebiet läßt sich die historische Überlegenheit des Sozialismus über den Kapitalismus nach-weisen. Im Rahmen des generellen Forschungsthemas sind folgende Schwerpunkte zu bearbeiten: 1. Die Wirkung der neuen gesellschaftlichen Bedingungen und Prozesse auf die Zurückdrängung der Einflüsse der ideologischen Diversion, gestörter Beziehungen zur Arbeit, rückständigen Bildungs- und Erziehungsniveaus, defekter Familienbeziehungen und niveauloser Freizeitgestaltung als Determinanten der Kriminalität junger Menschen, der Rückfallkriminalität und der sozialen und kriminellen Gefährdung unter gleichzeitiger Präzisierung ihrer Rolle und Wertigkeit im Determinationsgefüge dieser Erscheinungen. 2. Die Entfaltung der gesellschaftlich-erzieherischen Potenzen der sozialistischen Demokratie im Territorium und im Betrieb für die Gestaltung eines effektiven, durchgängigen, einheitlichen Erziehungsprozesses von Rechtsverletzern in Realisierung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ohne Freiheitsentzug und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Effektivität der Rechtsprechung und ihrer Leitung. 3. Das Modell einer Systemlösung des Zusammenwirkens der staatlich-gesellschaftlichen Organisationsformen der sozialistischen Demokratie unter Leitung der Volksvertretung bei der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität junger Menschen und der kriminellen Gefährdung in Zentren der Strukturpolitik und des gesellschaftlichen Lebens. 4. Der Einfluß neuer Versorgungs-, Betreuungs- und Konsumtionsbeziehungen zwischen Betrieben, Einrichtungen und Bürgern in strukturbestimmenden Zentren auf den Charakter und die Ursachen zivilrechtlicher Konflikte und die sich daraus ergebenden Aufgaben der vollen Integration der Zivilrechtspflege in die Leitung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung durch die Volksvertretungen im Territorium. 5. Die neuen Bedingungen für die Erhöhung der erzieherischen Wirksamkeit des Arbeitsrechts, die Erforschung der Ursachen von Arbeitsrechtsverletzungen und Arbeitsstreitigkeiten und die Anforderungen an die Effektivität der Arbeitsrechtsprechung und ihrer Leitung. Das sind im Prinzip auch die Schwerpunkte der Forschungsarbeit der rechtswissenschaftlichen Sektionen an den Universitäten auf dem Gebiet der Rechtspflege. / Verwirklichung der sozialistischen Wissenschaftsorganisation Eine derart komplexe und konzentrierte Forschungsarbeit, wie sie mit der Ausarbeitung des Lehrbuchs Sozialistische Rechtspflege in der DDR“ und der in den Forschungsplänen festgelegten Aufgaben zu leisten ist, setzt natürlich neue Maßstäbe für die Organisierung und Leitung der wissenschaftlichen Arbeit. Vom Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der DDR wurde ein Arbeitskreis für die Beratung der theoretischen und wissenschaftsorganisatorischen Probleme der Forschungsarbeit auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege gebildet. Er wird vom Direktor der Sektion „Sozialistische Rechtspflege“ der Akademie geleitet. Im Arbeitskreis wurden die Entscheidungen des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung vorbereitet. Er leistete eine umfangreiche Arbeit zur Ausarbeitung der Konzeption des Lehrbuchs und zur Festlegung der Forschungsaufgaben. Die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ übt die Leitfunktion für die gesamte Forschungsarbeit auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege aus. In Wahrnehmung dieser Leitfunktion wurden zur Realisierung der Fo.rschungs- 665;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 665 (NJ DDR 1970, S. 665) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 665 (NJ DDR 1970, S. 665)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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