Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 662

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 662 (NJ DDR 1970, S. 662); binaten, WBs, Kooperations- und Wirtschaftsverbänden der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie in den Gemeinden, Gemeindeverbänden, Städten, Kreisen und Bezirken unter aktiver Mitwirkung der Werktätigen. 2. Rolle und Aufgaben des einheitlichen Systems 'Mer sozialistischen Volksvertretungen bei der Planung und Leitung der gesellschaftlichen Prozesse. 3. Die theoretischen Voraussetzungen zur wissenschaftlichen Analyse, Prognose und Modellierung der Hauptprozesse der staatlichen Führung und die Mitwirkung bei der Ausarbeitung des Systems der wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit des Ministerrates und der Staatsorgane. 4. Die Ausarbeitung der Anforderungen, die sich aus der Durchsetzung einer hocheffektiven Strukturpolitik, der Konzentration und Kombination der Produktion in der Industrie und der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, der notwendigen rationellen Nutzung der territorialen Wachstumsfaktoren des Nationaleinkommens für die Gestaltung des Gesamtsystems der staatlichen Führungstätigkeit der zentralen Organe, Bezirke, Kreise, Städte und Gemeindeverbände ergeben. Zum dritten Forschungskomplex gehören die Rechtsfragen der Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft durch den sozialistischen Staat. Hierzu zählen insbesondere: 1. Charakter und Rolle des sozialistischen Rechts als Instrument der zentralen Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Gesamtfunktionsmodell der Leitung des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses durch den Ministerrat zur Erfüllung der gesamtgesellschaftlichen Erfordernisse, vor allem die Rechtsgestaltung und Gesetzgebungsmethödik. 2. Grundfragen der rechtlichen Gestaltung der Eigentums- und Bodennutzungsverhältnisse in Industrie und Landwirtschaft sowie in den Territorien. 3. Grundfragen der Gestaltung des sozialistischen Arbeitsrechts als staatliches Leitungsinstrument zur Festigung der politischen Macht der Arbeiterklasse, zur vollen Nutzung der ökonomischen Gesetze, Triebkräfte und Vorzüge unserer Gesellschaftsordnung bei der Organisierung und Leitung sozialistischer Arbeitsverhältnisse in Industrie und Landwirtschaft. Einen vierten Forschungskomplex bilden die Probleme des Wesens und der Gestaltung sozialistischer Rechtspflege sowie der weiteren Vervollkommnung des Systems der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung, die im folgenden ausführlicher erläutert werden sollen. Hauptaufgaben der Forschung auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege Die Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Rechtspflege sind in das einheitliche und komplexe Forschungsprogramm der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR eingeordnet. Das entspricht der Stellung und der Rolle der sozialistischen Rechtspflege, die ein integrierender Bestandteil der politischen Organisation der Werktätigen ist. Die Forschungsarbeit auf diesem Gebiet wird in engem Zusammenwirken mit anderen Forschungsvorhaben durchgeführt. Sie stützt sich auf diese und bereichert sie wiederum durch eigene Forschungsergebnisse und Erkenntnisse. Eine geschlossene marxistisch-leninistische Theorie der sozialistischen Rechtspflege kann nur ausgearbeitet werden und das ist eine wesentliche Hauptaufgabe der Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Rechtspflege wenn sie sich stützt auf die marxistisch-leninistische Grundposition vom Wesen des sozialistischen Staates und seines Rechts und deren Aufgaben bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus und zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse und der Rechte und Interessen der Bürger. Die Forschungskapazitäten werden auf folgende Hauptaufgaben konzentriert: 1. Sozialistische Gesellschaftsverfassung und Rechtspflege als integrierender Bestandteil des Systems der politischen Organisation der Gesellschaft; die Einheit von Volk, Staatsmacht und Rechtspflege; die Gesetzmäßigkeiten der weiteren Gestaltung der sozialistischen Rechtspflege. 2. Probleme der Entwicklung des Gesamtsystems der Leitung der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung und ihrer Effektivität; Analyse und Modellierung der Determinationsstrukturen der Hauptgruppen der Kriminalität; Stellung und Verantwortung der Volksvertretungen, der Massenorganisationen, der Betriebe und der Rechtspflegeorgane im System der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung. Insbesondere kommt es darauf an, das System der Bekämpfung und Vorbeugung der Jugendkriminalität und der sozialen und kriminellen Gefährdung junger Bürger vor allem in Großstädten auszuarbeiten. 3. Stellung und Verantwortung der sozialistischen Betriebe im System der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in ihrer Verflechtung mit den örtlichen Teilsystemen unter besonderer Berücksichtigung der Eigentums- und Wirtschaftskriminalität. 4. Probleme der Entwicklung und der Sicherung einer hohen Effektivität des Straf-, Familien-, Zivil- und Arbeitsrechts. - 5. Auseinandersetzung mit der Theorie und der Praxis der Kriminalitätsbekämpfung und des Strafrechts in der westdeutschen Bundesrepublik, insbesondere mit der Strafrechtsreform und ihren ideologischen Grundlagen. Hauptanliegen der Forschungsvorhaben ist es, das Wesen der sozialistischen Rechtspflege und der Krimi-nalitätsvorbeugüng und -bekämpfung als Bestandteile des Gesamtsystems der Leitung der sozialistischen Gesellschaft herauszuarbeiten. Es ist zu untersuchen, wie die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft bei der Gestaltung eines Systems der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung, bei der Bekämpfung von Kriminalität und anderen Rechtsverletzungen sowie bei der Ausräumung von Rechtskonflikten voll zur Geltung gebracht werden können und welche Anforderungen sich daraus für die Anwendung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts und für die wissenschaftliche Leitung der Rechtspflege ergeben. Die Forschungsaufgaben umfassen alle Seiten der sozialistischen Rechtspflege. Ihre Lösung erfordert daher das Zusammenwirken der mannigfaltigen mit den Problemen der Rechtspflege verbundenen wissenschaftlichen Disziplinen (Staats-, Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht, Kriminologie, marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft). Die noch weit verbreitete Behandlung der Rechtspflege nach Rechtszweigen und die noch oft anzutreffende einseitig strafrechtliche Betrachtungsweise sind durch eine komplexe Untersuchung und Darstellung der Probleme der sozialistischen Rechtspflege zu überwinden. Das bedeutet keineswegs, die einzelnen Wissenschaftsdisziplinen zu liquidieren oder die einzelnen Rechtszweige zu negieren. Die bisherigen Erfahrungen bei der Realisierung dieses Forschungsschwerpunktes zeigen vielmehr, daß gerade das komplexe Herangehen, das Zusammenwirken der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen allen beteiligten Wissenschaftszweigen neue Impulse gibt und ihre Entwicklung vorantreiben wird. So ergeben sich bereits 662;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 662 (NJ DDR 1970, S. 662) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 662 (NJ DDR 1970, S. 662)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der ist spürbar gewachsen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, bei einem Teil der Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden.

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