Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 66 (NJ DDR 1970, S. 66); Sichtbaren Ausdrude fanden die Leninschen Ideen der Wählbarkeit der Richter in den Wahlen der Volksrichter. Die Volksrichter werden von den Bürgern unmittelbar auf der Grundlage allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts bei geheimer Stimmenabgabe gewählt. Während der Wahlen der Volksrichter im Dezember 1965 z. B. nahmen mehr als 99 % der in den Wahllisten eingetragenen Wähler an der Abstimmung teil. Insgesamt wurden durch die Bevölkerung 7 591 Volksrichter gewählt; von ihnen waren 31,2 % Frauen. Für sehr bedeutsam hielt W. I. Lenin, daß möglichst viele Werktätige an der Ausübung der sozialistischen Rechtsprechung mitwirken. Er schrieb: „Wir müssen selbst Richter sein. Die Bürger müssen in ihrer Gesamtheit am Gerichtswesen und an der Verwaltung des Landes teilnehmen.“4 Diese Idee Lenins wird bei uns in vielfältigen Formen verwirklicht. Unter ihnen nimmt die Mitwirkung der Volksbeisitzer (Schöffen) den zentralen Platz ein. Die Volksbeisitzer werden ebenso gewählt wie die Richter. Die Verfassung der UdSSR und die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und der Autonomen Republiken legen fest, daß die Volksbeisitzer der Volksgerichte unmittelbar von der Bevölkerung gewählt werden. Die Volksbeisitzer der Gebiets-, Regions- und anderen Gerichte werden von den Sowjets der Deputierten der Werktätigen und die Volksbeisitzer der Obersten Gerichte werden von den entsprechenden Obersten Sowjets der Republiken gewählt. Die Breite der Teilnahme der Bevölkerung an der gerichtlichen Tätigkeit wird z. B. dadurch bestätigt, daß in den Kreisen und Städten im Verlaufe der Wahlen von Januar bis März 1969 mehr als 580 000 Volksbeisitzer für die Volksgerichte gewählt wurden. Stellt man dazu noch in Rechnung, daß die Volksbeisitzer alle zwei Jahre gewählt werden, dann wird die Zahl derjenigen Bürger, die während eines Zeitraumes von etwa acht bis zehn Jahren unmittelbar an der Rechtsprechung mitwirken, einige Millionen Menschen betragen. Durch Wahlen werden auch die richterlichen Funktionen bei den oberen Gerichten besetzt. Von den entsprechenden Gebiets-, Regions-, Bezirks- und Obersten Sowjets werden über 2 000 Richter zu Mitgliedern der Gebiets-, Regions-, Bezirks- und Obersten Gerichte gewählt. Das sind regelmäßig die erfahrensten Richter, die nicht nur eine gute Fachausbildung, sondern auch bereits eine solide Rechtsprechungspraxis aufzuweisen haben. Es genügt zu sagen, daß über 80 % dieser Richter eine Rechtsprechungspraxis von mehr als zehn Jahren besitzen. Unter diesen Richtern befindet sich ein Drittel Frauen. Die Rechenschaftspflicht der Richter gegenüber ihren Wählern Mit der Wählbarkeit der Richter ist ein anderes Leninsches Prinzip der sozialistischen Rechtsprechung untrennbar verbunden; ihre Rechenschaftspflicht. In den Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und der Autonomen Republiken wird ausgeführt, daß die Volksrichter über ihre Arbeit und die Tätigkeit des Gerichts vor den Wählern regelmäßig Rechenschaft zu legen haben. Die Gebiets-, Regions-, Bezirks- und Obersten Gerichte legen vor den entsprechenden Sowjets, die sie gewählt haben, Rechenschaft ab. Eine solche Ordnung über die Rechenschaftspflicht der 4 W. I. Lenin, Werke, Bd. 36, S. S3 (russ.); deutsch; Bd. 27, S. 122. 66 Richter gegenüber den Wählern oder Organen, die sie gewählt haben, ist gesetzmäßig und trägt dazu bei, die Arbeit der Gerichte zu vervollkommnen. Die Rechenschaftspflicht der Richter vor den Wählern ist eine Form der Kontrolle des Volkes über ihre Tätigkeit; eine solche Kontrolle muß nach und nach tiefgreifender und effektiver gestaltet werden. Die Richter legen wie die Praxis zeigt vor der Bevölkerung systematisch Rechenschaft über ihre Arbeit und die Tätigkeit des Volksgerichts insgesamt ab. Allein im Jahre 1968 wurden von ihnen 80 624 Rechenschaftsberichte in Betrieben, auf Baustellen, in Kolchosen, Sowchosen usw. gegeben. Der demokratische Charakter der Wahl erlaubt es den Wählern, alle fünf Jahre die Besetzung des Gerichts zu erneuern, falls dies notwendig ist. So wurden im Dezember 1965 ungefähr ein Viertel der Volksrichter zum ersten Mal in diese Funktion gewählt. Die überwiegende Mehrheit der ausscheidenden Richter beendete die richterliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Eintritt ins Rentenalter, aus gesundheitlichen Gründen, wegen Arbeitsplatzwechsels usw. Mit der Rechenschaftspflicht eng verbunden ist das Recht der Wähler, einen Richter vorzeitig abzuberufen, falls er das in ihn gesetzte Vertrauen nicht rechtfertigte. Das Recht der Wähler, einen Richter vorzeitig abzuberufen, ist einer der wichtigsten Grundsätze, die den demokratischen Gehalt des sowjetischen Gerichts charakterisieren. W. I. Lenin schrieb: „Eine gewählte Körperschaft oder Vertreterversammlung kann als wirklich demokratisch und wirkliche Vertretung des Willens des Volkes nur dann gelten, wenn das Recht der Wähler, ihre Abgeordneten abzuberufen, anerkannt wird und dieses Recht Anwendung findet.“5 Die sowjetischen Wähler nutzen in einzelnen Fällen dieses ihr Recht und stellen, sobald es erforderlich wird, die Frage nach der vorzeitigen Abberufung dieses oder jenes Richters. Damit sich das Recht der Wähler, Richter abzuberufen, nicht in ein Mittel verwandelt, auf einen Richter Druck auszuüben, ist das Verfahren vom Gesetz genau bestimmt. Es wird nach solchen Regeln durchgeführt, die die Möglichkeit ausschließen, daß ein Richter abberufen wird, dessen Tätigkeit den Forderungen der Gesetze entspricht. Die Unabhängigkeit der Richter und ihrer Rechtsprechung In den Arbeiten W. I. Lenins wird auch dem Prinzip der Unabhängigkeit der Richter und dem Grundsatz, daß sie bei der Ausübung der Rechtsprechung nur dem Gesetz unterworfen sind, große Bedeutung zuerkannt. Gerade das Gericht betrachtete er als eines der wichtigsten Organe des sozialistischen Staates und als eine der Garantien, um die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Dieses Leninsche Prinzip wurde in Art. 112 der Verfassung der UdSSR fixiert, wo es heißt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Auch in den kapitalistischen Staaten wird die Unabhängigkeit des Gerichts deklariert. Dabei wird dieses Prinzip im Sinne einer Unabhängigkeit des Gerichts von der staatlichen Politik offeriert. Das Gericht stelle gewissermaßen eine über den Klassen stehende Einrichtung dar und ließe sich von irgendwelchen abstrakten, „rein juristischen“ Normen über Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit leiten. Das Problem so darzulegen, ist heuchlerisch, denn das Gericht verwirklicht in den kapitalistischen Staaten die Politik, die in den Gesetzen ihren Ausdrude findet, welche den Willen der herr- 5 W. I. Lenin, Werke. Bd. 35. S. 106 (russ.); deutsch: Bd. 26, S. 332.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 66 (NJ DDR 1970, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 66 (NJ DDR 1970, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politischoperativen Arbeit und durch spezielle politische und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen zu erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit ist der tschekistischen Erziehung und Befähigung der jungen, in der operativen Arbeit voraus. Divergierende reak ionä Überzeugungen und Interessen. Die Erweiterung des Netzes im Operationsgebiet macht es erforderlich, auch divergierende reaktionäre Überzeugungen und Interessen zu nutzen, die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft vor jeglichen feindlichen Anschlägen,kriminellen Handlungen und sonstigen aus Rechtsverletzungen resultierenden Schäden und Gefahren unter Nutzung aller Potenzen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unmittelbar einordnet. Unter den gegenwärtigen und für den nächsten Zeitraum überschaubaren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen kann es nur darum gehen, feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen wird folgende Grundpostion vertreten;. Ausgehend von den wesensmäßigen, qualitativen Unterschieden zwischen den Bedingungen gehen die Verfasser davon aus, daß im Komplex der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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