Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 636

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 636 (NJ DDR 1970, S. 636); Bürger, Straftaten konsequent zu bekämpfen und der Kriminalität wirksam vorzubeugen. Das erfordert die kompromißlose Bloßlegung ihrer Wurzeln, die exakte Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Persönlichkeit des Angeklagten sowie der Ursachen und Bedingungen seines Handelns. Die Feststellung der Wahrheit ist nicht bloß für die Beantwortung der Frage, ob der Angeklagte schuldhaft oder nicht schuldhaft handelte, von Bedeutung. Unser sozialistisches Strafrecht verlangt neben der exakten Schuldfeststellung zugleich die Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen der Straftat, die Einschätzung der Persönlichkeit des Angeklagten und die Feststellung der Folgen der Tat. Das ist zur wirksamen Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität nicht nur im Einzelfall, sondern auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe notwendig. Das Gebot der Wahrheitserforschung gilt daher für alle im Strafverfahren zu treffenden Feststellungen. Die Gewähr für die Lösung der gerichtlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im Strafprozeß liegt einmal in den sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnissen selbst, in denen der Klassenantagonismus und die diesem eigene Beschränkung der Erkenntnis der Wahrheit, insbesondere im gesellschaftlichen Bereich, beseitigt sind. Sie ist zum anderen in der sozialistischen Parteilichkeit begründet, die der wissenschaftlichen Beweisführung immanent ist, mit der die Gerichte an die Erforschung und Feststellung der Wahrheit ,im Strafverfahren her-angehen. Hierin wird auch der grundlegende Unterschied zur Rechtsprechung in der westdeutschen Bundesrepublik sichtbar. Die Eingliederung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung in das staatsmonopolistische Herrschaftssystem wird dort auch auf dem Gebiet des Beweisrechts sichtbar. Es kann daher nicht verwundern, daß sich reaktionäre Strafprozeßtheoretiker und -prak-tiker bemühen, auf dem Gebiet der gerichtlichen Beweisführung das Problem der Wahrheit zu entstellen, und nur solche Erkenntnisse als wahr anerkennen, die für die Realisierung der reaktionären Klasseninteressen nützlich sind. Es ist aufschlußreich, wie sich in der kapitalistischen und imperialistischen Rechtstheorie und -praxis die Auffassungen von dem, was als „Wahrheit“ im Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen ist, gewandelt haben. Während in der Mitte des 19. Jahrhunderts noch gefordert wurde: „Es genügt als Zustand, der die Verurteilung rechtfertigen kann, nur der Zustand der Gewißheit“1, hieß es in den achtziger Jahren schon, daß diese Gewißheit „von der Wahrscheinlichkeit nur dem Grade, nicht aber der Art nach verschieden, äußerlich nicht meßbar“ sei2. Noch weiter ging das ehemalige Reichsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1927: „Der Richter muß sich mit einem so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit begnügen, wie er bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht. Ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit gilt als Wahrheit.“3 Die Krönung dieses Subjektivismus lieferte der westdeutsche Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahre 1953, das auch heute noch für die Rechtsprechung richtungweisend ist. Dort heißt es: „ . das Wesen der freien Beweiswürdiguag besteht nicht nur in der Freiheit von gesetzlichen Beweisregeln, sondern 1 Mlttermeyer, Das deutsche Strafverfahren, 1. TeU, Heidelberg 1845, S. 526. 2 Glaser, Handbuch des Strafprozesses, Bd. 1, Leipzig 1883, S. 347. 3 RGSt Bd. 61, S. 206. 636 auch in der Freiheit der Entschließung bei der Beantwortung der Schuldfrage gegenüber objektiv an sich möglichen Zweifeln. Der Begriff der Überzeugung schließt die Möglichkeit eines anderen, auch gegenteiligen Sachverhalts nicht aus.“'4 Es bedarf keiner weiteren Begründung, daß eine solche Wahrheitsauffassung mit sozialistischen Grundsätzen unvereinbar ist, da sie unwissenschaftlich ist und nicht der Arbeiterklasse und den mit ihr verbündeten Klassen und Schichten dient. Das sozialistische Strafverfahren kann seine Funktion nur dann erfüllen, wenn in ihm die Wahrheit über die Strafsache zweifelsfrei festgestellt wird. Die Feststellung der Wahrheit ist in der sozialistischen Ordnung generell und im Strafverfahren im besonderen eine notwendige Bedingung wirksamer wissenschaftlicher staatlicher Leitungstätigkeit. Das unterstrich auch der Vorsitzende des Staatsrates, Walter Ulbricht, als er in seiner Programmatischen Erklärung vom Oktober 1960 unter der Thematik „Grundfragen unserer Staatspolitik“ ausführte: „Das Wichtigste sind: Wahrheit und Klarheit.“5 Zu einigen Ergebnissen von Untersuchungen über die gerichtliche Beweisführung Untersuchungen der gerichtlichen Praxis haben ergeben, daß in der überwiegenden Mehrheit aller Strafverfahren die Schuld der Angeklagten zweifelsfrei festgestellt wird. Darin spiegelt sich das große Verantwortungsbewußtsein der Richter bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit wider. Diese positive Gesamteinschätzung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß teilweise, insbesondere bei komplizierten Sachverhalten, in der gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung noch Mängel auftreten. Sie zeigen sich in folgendem: 1. Das Wesen des Verhaltens des Angeklagten wird noch nicht überall in seinen gesellschaftlichen Zusammenhängen erforscht. Manche Gerichte begnügen sich mit der Feststellung des äußeren Tatgeschehens. 2. Teilweise werden die wirklichen Ursachen und Bedingungen des Verhaltens des Angeklagten nicht exakt nachgewiesen. 3. Es mangelt an einer umfassenden Aufklärung und Charakterisierung der Schwere der Straftat. 4. Bei Delikten, die von mehreren Tätern begangen wurden, wird zuweilen der Tatbeitrag der einzelnen Täter nicht gründlich genug erforscht. 5. Bei mehrfachen Eigentumsdelikten und bei Rückfalldelikten wird aus dem zweifelsfreien Nachweis einer oder mehrerer Handlungen teilweise unzulässig ohne exakten Nachweis auf das Vorliegen weiterer Handlungen geschlossen. Die Ursachen für diese Mängel liegen in unzureichenden Kenntnissen über die theoretischen Grundfragen der Beweisführung und Wahrheitsfindung, . insbesondere über die Maßstäbe, die das sozialistische Strafrecht dafür gesetzt hat; nicht genügender Beherrschung der praktischen Anforderungen an Inhalt und Umfang der gerichtlichen Beweisaufnahme, wie sie sich aus entsprechenden Leitungsdokumenten des Obersten Gerichts und seiner Rechtsprechung ergeben; noch ungenügender Fähigkeit, festgestellte Fakten richtig in die gesellschaftlichen Zusammenhänge und die jeweilige Situation einzuordnen und zu bewerten; 4 Goltdammers Archiv für Strafrecht 19/54, Heft 5, S. 152. 5 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960, Berlin 1960, S. 34.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 636 (NJ DDR 1970, S. 636) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 636 (NJ DDR 1970, S. 636)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit auszurichten und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte Beschuldigter ein. Diese Faktoren dürfen nicht voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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