Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 634

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 634 (NJ DDR 1970, S. 634); gelungen16 gibt das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit den anderen zentralen Rechtspflegeorganen und der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Anleitungsmaterialien heraus, die spezielle Informationen und Hinweise für die Gestaltung der Praktika enthalten. In Beratungen mit den Ausbildungsleitern und Betreuern werden die im Praktikum speziell zu lösenden Aufgaben eingehend erörtert. Erstmalig in Vorbereitung auf das Strafrechtspraktikum im Januar/Februar 1971 wird im Dezember 1970 eine mehrtägige Schulung mit den für das Praktikum verantwortlichen Funktionären durchgeführt werden, um dem Bedürfnis nach einer intensiven inhaltlichen und methodischen Einweisung in die Aufgaben und einem gründlichen Erfahrungsaustausch Rechnung zu tragen. Entsprechende Maßnahmen sind auch für die anderen Praktika im Jahre 1971 vorgesehen. Solche Schulungen sollen in mehrjährigen Abständen erfolgen. Die einjährige, in Ausnahmefällen zu verkürzende oder bis auf 18 Monate zu verlängernde Assistentenzeit ist vom Ministerium der Justiz und vom Generalstaatsanwalt der DDR getrennt geregelt worden17. Die Regelungen weisen in den Grundzügen Übereinstimmung auf, ermöglichen aber zugleich, den Besonderheiten der Ausbildung von Assistenten zum Richter oder zum Staatsanwalt besser Rechnung zu tragen. Die Assistentenzeit hat das Ziel, die Hochschulabsolventen auf die Übernahme der Aufgaben eines Richters oder Staatsanwalts vor allem dadurch vorzuberei- ten, daß ihre Entwicklung zur sozialistischen Persönlichkeit fortgeführt wird und daß ihnen unter Vertiefung des im Studium erworbenen Wissens und Könnens funktionsbezogene praktische Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten vermittelt werden. Dazu ist für die Ausbildung der Richterassistenten zu Funktionären, die dhne wesentliche Übergangsschwierigkeiten auf allen Rechtsgebieten arbeiten können, der Zeitfonds wie folgt auf gegliedert: Einweisung und sonstige Maßnahmen Absolventenlehrgang Zivilprozeß, LPG- und Bodenrecht Familienrechtsprozeß Arbeitsrechtsprozeß Strafprozeß Einsatz beim Rat des Kreises Weitere Ausbildung auf dem künftigen Einsatzgebiet 1 Woche 2 Wochen 10 Wochen 7 Wochen 5 Wochen 10 Wochen 4 Wochen 9 Wochen Nach ähnlichen Gesichtspunkten ist die Ausbildung der Staatsanwaltsassistenten gestaltet worden. Die Assistentenausbildung muß auf sachlich fundierten Ausbildungsplänen aufbauen und kontinuierlich kontrolliert werden. In dieser Ausbildungsstufe muß das Problemverständnis, die Entscheidungsbereitschaft und -fähigkeit und das Systemdenken der Assistenten weiterentwickelt werden. Sie müssen lernen, wie sie ihre künftigen Aufgaben als Richter oder Staatsanwalt 16 Vgl. AO zur Durchführung der Praktika von Studenten der Universitäten und Hochschulen ln sozialistischen Betrieben, staatlichen Einrichtungen und wissenschaftUchen Institutionen vom 1. März 1970 (GBl. II S. 243), Gemeinsame Anweisung des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts der DDR zur Durchführung von Praktika für die Studenten der Fachrichtung Rechtspflege vom 7. April 1970 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1970, Heft 4/5, S. 9), Gemeinsame Richtlinie des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts der DDR für die Schaffung von Ausbildungsstätten zur Durchführung der Praktika der Studenten der Sektion Rechtswissenschaft der Universitäten vom 24. Juni 1969 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1969, Heft 12, S. 45). 17 Vgl. AO über die Assistentenzeit für Hochschulabsolventen bei den Gerichten der DDR Assistentenordnung vom 20. Mai 1970 (GBl. n S. 447), Anweisung Nr. 5/70 über die Assistentenzeit für Hochschulabsolventen in der Staatsanwaltschaft der DDR vom 5. Juni 1970 (Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR 1/2 ■ 5/70). Ergänzend dazu Grundsätze für die Ausbildung der Assistenten durch die Bezirksgerichte und Kreisgerichte der DDR vom 27. Juli 1970 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1970, Heft 10, S. 43). eigenverantwortlich mit den geeigneten Methoden und Mitteln lösen können. Die Assistentenzeit muß auch sichern, daß disponibel einsetzbare Kader entwickelt werden, die sich den ständig wachsenden Anforderungen und Aufgaben schnell anpassen und sie selbständig schöpferisch zu lösen vermögen. Eine besondere Stellung in der Assistentenzeit nimmt der zentrale Absolventenlehrgang ein. Er soll der Berufung zum Assistenten möglichst bald folgen und gewährleisten, daß die Assistenten im Grundsätzlichen ideologisch, politisch und fachlich einheitlich in die Assistentenzeit eingeführt werden. Die Assistentenzeit wird erstmalig für die Absolventen des Jahres 1970 eingeführt, in deren Ausbildung die Verkürzung des rechtswissenschaftlichen Studiums von fünf auf vier Jahre fiel. Nach den Erfahrungen, die mit der Assistentenzeit gemacht werden, wird u. a. zu entscheiden sein, ob künftig besondere Weiterbildungsmaßnahmen für die Ausbildungsleiter und Betreuer zur Gewährleistung einer einheitlichen Ausbildung der Assistenten erforderlich sind. Die Verantwortung der zentralen Rechtspflegeorgane für die Ausbildung und Erziehung der Studenten Die zentralen Rechtspflegeorgane tragen als Praxispartner der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität eine große Verantwortung für die politischinhaltliche Gestaltung der Ausbildung und Erziehung der Studenten. Dazu dienen die Vereinbarungen, die von den Leitern der zentralen Rechtspflegeorgane in den „Grundsätzen für die Mitwirkung leitender Funktionäre der zentralen Rechtspflegeorgane an der Ausbildung und Erziehung der Studenten der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin“ getroffen wurden. Sie enthalten die wesentlichsten Regeln, nach denen leitende Funktionäre Lehrveranstaltungen und Hospitationen durchführen und dazu beitragen werden, daß die Studenten hohe Ergebnisse im Studium, in Wettbewerben, bei Forschungen und in der gesellschaftlichen Arbeit erreichen. Eine engere Gestaltung der Beziehungen zwischen den zentralen Rechtspflegeorganen und der Sektion Rechtswissenschaft soll auch dadurch erreicht werden; daß künftig in jeder Studienjahresleitung Funktionäre der zentralen Rechtspflegeorgane mitarbeiten werden. Eine Ordnung für ihre Tätigkeit hat das Ministerium der Justiz ausgearbeitet und den anderen beteiligten Organen zur Abstimmung vorgelegt. Die Zusammenarbeit stützt sich ferner auf die Tätigkeit der auf den verschiedenen Ebenen geschaffenen Leitungsgremien. Als wichtigstes Führungsinstrument ist * der auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 28. Mai 1969 geschaffene und nach der Ordnung vom 2. Dezember 1969 arbeitende Beirat für Aus- und Weiterbildung zu nennen, der ein beratendes Organ des Ministers der Justiz ist und von ihm geleitet wird18. Weitere beratend und unterstützend an der Entwicklung des Hochschulstudiums teilnehmende gesellschaftliche Organe sind der jeweils beim Rektor der Humboldt-Universität gebildete Gesellschaftliche Rat und der Wissenschaftliche Rat19 sowie die Erziehungs- und Ausbildungskommission, die 18 Vgl. die Information über die Konstituierung des Beirats ln NJ 1970 S. 82; dort sind Zusammensetzung und Hauptaufgaben des Beirats dargelegt. 19 Vgl. hierzu §§18 und 19 der VO über die Aufgaben der Universitäten, wissenschaftUchen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit HoChschulcharakter vom 25. Februar 1970 (GBl. H S. 189) sowie spezieU AO über die Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise der WissenschaftUchen Räte der Universitäten und Hochschulen vom 15. März 1970 (GBl. H S. 224) und AO über die Aufgaben, Stellung und Arbeitsweise der Gesellschaftlichen Räte an den Hochschulen der DDR vom 1. August 1069 (GBl. n S. 465). 634;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 634 (NJ DDR 1970, S. 634) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 634 (NJ DDR 1970, S. 634)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X