Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 632

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 632 (NJ DDR 1970, S. 632);  nehmend in sie einzubeziehen und andere fachübergreifende Wissenschaftsgebiete wie Psychologie, Pädagogik, Soziologie u. a. im erforderlichen Umfang funktionsbezogen zu integrieren. 0ie Ausbildung juristischer Kader für die Rechtspflegeorgane ist gegenwärtig wie folgt gestaltet: Vierjähriges rechtswissenschaftliches Direktstudium in der Fachstudienrichtung Rechtswissenschaft/ Rechtspflege, in das drei Praktika bei den Gerichten oder bei der Staatsanwaltschaft einbezogen sind, Einjährige an das Direktstudium anschließende Assistentenzeit bei den Gerichten bzw. bei der Staatsanwaltschaft unter Einschluß eines mehrwöchigen Absolventenlehrgangs des Ministeriums der Justiz bzw. des Generalstaatsanwalts der DDR oder Einarbeitungszeit in die Tätigkeit des Notars. Sechsjähriges Studium an der Sektion Rechtswissenschaft, das vom IV. Studienjahr an als Forschungsstudium zur Entwicklung hochqualifizierter Kader für Wissenschaft und Praxis weitergeführt wird. Dreijährige Notarausbildung an den Staatlichen No-1 tariaten nach einem Ausbildungsplan des Ministeriums der Justiz, die durch sechs zentrale Inter-, natslehrgänge von je vier Wochen Dauer ergänzt wird. Vierjähriges rechtswissenschaftliches Fernstudium, das in der Regel von Notaren und Notaranwärtern aufgenommen wird. Dieses Ausbildungssystem wird durch studienvorbereitende bzw. -begleitende Maßnahmen ergänzt, die entweder von den Rechtspflegeorganen eigenverantwortlich oder unter ihrer Mitwirkung durchgeführt werden. Studienvorbereitende Maßnahmen sind: Werbung, Gewinnung und Förderung der Studienbewerber durch die Kreisgerichte und die Staatsanwälte der Kreise; Auswahl der Bewerber und Vorbereitung der Zulassungen durch den Direktor der Sektion Rechtswissenschaft unter Mitwirkung von Vertretern des Ministeriums der Justiz und des Generalstaatsanwalts der DDR; Bestätigung der Zulassungen durch den Minister der Justiz. Studienbegleitende Maßnahmen sind: Mitwirkung von Mitarbeitern der zentralen Rechtspflegeorgane an der .Leitung und Kontrolle des Erziehungs- und Ausbildungsprozesses durch die Studienjahresleitungen; Unterstützung und Kontrolle der Erziehungs- und Ausbildungsprozesse in den Studienjahren, Seminaren, Forschungsgruppen, Zirkeln usw.; Auswahl der Forschungsstudenten der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität; Einsatzlenkung der Studenten im III. Studienjahr und der Forschungsstudenten im V. Studienjahr. Das juristische Direktstudium und die Gewinnung von Studienbewerbern Im Mittelpunkt der Ausbildung juristischer Kader für die Rechtspflegeorgane steht das juristische Direktstudium9 an der Sektion Rechtswissenschaft der Hum- Das juristische Fernstudium hat insbesondere in den fünfziger Jahren und Anfang der sechziger Jahre eine wichtige Rolle gespielt, als es galt, den auf Richterschulen und in Lehrgängen an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ausgebildeten Kadern zu ermöglichen, eine Hochschulausbildung zu absolvieren. Dieser Prozeß ist seit Jahren abgeschlossen. Eine ähnliche Bedeutung gewann etwa im Anschluß daran das juristische Fernstudium für den Erwerb des Hochschulabschlusses durch Notare und Notaranwärter. Die letzte Delegation von Notaren und Notaranwärtern in das vierjährige Fernstudium erfolgte im Jahre 1969. Mit dem Auslaufen dieses Lehrgangs wird diese Form des Erwerbs des juristischen Hochschulabschlusses für die juristischen Kader der Rechtspflegeorgane wahrscheinlich gänzlich entfallen. boldt-Universität zu Berlin. Diese Sektion ist ab 1972 alleinige Stätte zur Ausbildung der juristischen Kader für die Rechtspflegeorgane10. Bis dahin läuft die gleichgerichtete Ausbildung an der Karl-Marx-Universität in Leipzig aus. Diese Konzentration des rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Ausbildungsstätte schafft bessere Voraussetzungen für eine hocheffektive Ausbildung sowie für die einheitliche Verwirklichung der Grundsätze des wissenschaftlich-produktiven Studiums und seine Gestaltung zu einem geschlossenen System der Ausbildung und Erziehung von Rechtspflegejuristen. Zugleich wird die Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zur zentralen Einrichtung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für die Entwicklung moderner Lehrmittel. Damit sollen bisherige Schwierigkeiten beim Übergang zu aktiven Lehr- und Lern-formen und -methoden überwunden werden, die, wie beispielsweise der programmierte Unterricht, die Aneignung und Verarbeitung des Lehrstoffes erheblich fördern können. Die Konzentration des Studiums an einer Ausbildungs-stätte hat sich besonders günstig auf die Neugestaltung der Grund- und Fachstudienprogramme und ihre durchgängige Einführung in den Lehrbetrieb ausgewirkt. Sie bedürfen jedoch der ständigen inhaltlichen Weiterführung entsprechend den Erfahrungen, die insbesondere bei der Durchsetzung der Prinzipien des wissenschaftlich-produktiven Studiums gewonnen werden. Die Hauptaufgaben der Weiterentwicklung des juristischen Studiums sind die noch stärkere marxistisch-leninistische Fundierung und Durchdringung der gesamten Ausbildung, die schrittweise Entwicklung einer system- und pro-zeßorientierten Ausbildung, die stärkere Nutzung des Forschungspotentials der Studenten für praxisbezogene, in die Vorhaben der Sektion eingegliederte und mit den Rechtspflegeorganen koordinierte Forschungen, die Erhöhung der erzieherischen Wirkung der Ausbildung entsprechend dem. prognostisch orientierten Anforderungsbild an den sozialistischen Rechtspflegejuristen. Der Erziehungs- und Ausbildungserfolg wird wesentlich davon beeinflußt, ob für das juristische Studium Kader mit hochentwickelter Berufseignung und -neigung gewonnen und ausgewählt wurden. „Die Bewerber müssen sich durch hohes sozialistisches Bewußtsein, gesellschaftliche Aktivität, politisch-moralisch untadeliges Verhalten, Lebensreife, gefestigtes marxistisch-leninistisches Wissen und gute Allgemeinbildung auszeichnen.“ 11 Deshalb muß die Studienaufklärung zielgerichtet durchgeführt werden und die Gewinnung und Auswahl der Studienbewerber sehr verantwortungsbewußt erfolgen. Um ihr Niveau weiter zu heben, wurde auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 28. Mai 1969 und der Gemeinsamen Anweisung des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts der DDR vom 13. April 197012 ein Merkblatt ausgearbeitet, das den nachgeordneten Dienststellen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und Rechtsanwaltskolle- 10 Die Ausbildung der übrigen juristischen Kader (für die Wirtschaftspraxis usw.) erfolgt an den Universitäten Leipzig, Halle und Jena. 11 Wünsche, „Die Aufgaben des Ministeriums der Justiz auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege“, NJ 1969 S. 69. 12 Gemeinsame Anweisung über die Gewinnung, Auswahl, Zulassung und Betreuung sowie die Einsatzlenkung juristischer Kader für die Tätigkeit in den Rechtspflegeorganen vom 13. April 1970 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1970, Heft 7/8, S. 19). 632;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 632 (NJ DDR 1970, S. 632) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 632 (NJ DDR 1970, S. 632)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage sind die Kontrollziele rechtzeitig zu präzisieren zu aktualisieren. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu entscheiden, bei welchen als Grundlage dafür Zwischenberichte zu erarbeiten sind.

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