Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 629

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 629 (NJ DDR 1970, S. 629); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 24. JAHRGANG 21/70 1. NOVEMBERHEFT S. 629-660 HELMUT SEIDEMANN, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Dr. KURT ZIEMEN, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Das System der Aus- und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen Die Rechtspflegeorgane haben in der Periode der weiteren Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus die Aufgabe, die gesellschaftsgestaltende Rolle des sozialistischen Rechts und der Rechtspflege zur allseiti'gen Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik in der Klassenauseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus ständig zu erhöhen. Unter den vielfältigen Maßnahmen, die der Durchführung dieser Aufgabe mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit dienen, haben die der Aus- und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen die Bedeutung eines Hauptkettengliedes1. Das ergibt sich daraus, daß das Kernproblem der weiteren Erhöhung der Effektivität der sozialistischen Rechtspflege im wesentlichen darin besteht, sie immer stärker wissenschaftlich zu fundieren und zu durchdringen. Die grundlegende Orientierung der Aus- und Weiterbildung Für Ziel und Inhalt der Aus- und Weiterbildung hat das von Marx, Engels und Lenin entwickelte Ideal des allseitig gebildeten sozialistischen Menschen2 eine hervorragende Bedeutung. Ob ein Kader seine gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben in der erforderlichen Qualität erfüllt, hängt nicht von einzelnen Eigenschaften und Fähigkeiten, sondern von dem Niveau ab, das er insgesamt auf weist. Die Entschlüsse und Entscheidungen eines Rechtspflege] uristen sind nicht nur Ausdruck seines fachlichen Könnens, sondern seines gesamten ideologischen, politischen, fachlichen und kulturellen Niveaus. „Je mehr das Denken, Fühlen und Handeln der Richter, Staatsanwälte, Staatlichen Notare und Rechtsanwälte von den sozialistischen Ideen, vom Marxismus-Leninismus geprägt sind, je umfangreicher, tiefgründiger und anwendungsbereiter ihre Kenntnisse über die Theorie des sozialistischen Staates und des sozialistischen Rechts und die Grundrichtung der weiteren Entwicklung von Staat und Recht, über das ökonomische System des Sozialismus und über die Fragen t Vgl. Wünsche, „Sozialistische Rechtsordnung und Rechtspflege - Entwicklung und künftige Aufgaben“, NJ 1969 S. 596. 2 Vgl. W. Ulbricht, „Wir haben Lenins Vermächtnis erfüllt!“. Neues Deutschland vom 18. Aoril1 i7n der sozialistischen Menschenführung sowie über die juristischen Fachdisziplinen sind, desto höher wird die gesellschaftliche Wirksamkeit der Arbeit der Rechtspflegeorgane sein.“3 Aus dieser Erkenntnis folgt, daß jede Bildungsarbeit auf die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten gerichtet sein muß, daß klassenmäßige Erziehung der Rechtspflegekader und systematische Aus- und Weiterbildung untrennbar miteinander verbunden sind. Die Dynamik des gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses, den mitzubestimmen und mitzuleiten die Rechtspflegeorgane verpflichtet sind, hat einerseits einen schnellen moralischen Verschleiß des in der Ausbildung erworbenen Wissens zur Folge und bewirkt andererseits ein beschleunigtes Anwachsen der wissenschaftlichen Potenzen. Dementsprechend wachsen die Ansprüche, die an die Weiterbildung der Rechtspflegekader und an deren intensives, eigenverantwortliches Weiterlemen zu stellen sind. Inhalt,' Methode und Tempo der Weiterbildung müssen dem Rechnung tragen. Daher bedarf es einer prognostisch fundierten Erzie-hungs- und Bildungsarbeit, die von den Erfordernissen des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR ausgehen, in sich die Einheit von Wissenschaft und Ideologie verkörpern, auf die Herausbildung ideologischer Grundüberzeugungen und sozialistischer. Charakterqualitäten gerichtet sein4 und methodisch so durchgeführt werden muß, daß der Bildungsinhalt von den Kadern dauerhaft und schöpferisch angeeignet wird. Das ist nicht mit bloßer Auffüllung des Wissens, mit Herstellung des Anschlusses an die fortgeschrittensten Erkenntnisse oder gar mit Perfektionierung des fachlichen Könnens zu erreichen, sondern erfordert, die Alis- und Weiterbildung auf Bildungsvorlauf zu orientieren. Sie muß schnell, rationell und wirksam auf jeden für die Weiterentwicklung der Rechtspflege wesentlichen Erkenntniszuwachs reagieren, selbst neue Erkenntnisse hervorbringen helfen 3 Wünsche, a. a. O. ' vgl. Neuner, „Ideologisch-theoretische Probleme der Entwicklung der pädagogischen Wissenschaft“, Einheit 1969, Heft 9/10, S. 12 ff. 629;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 629 (NJ DDR 1970, S. 629) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 629 (NJ DDR 1970, S. 629)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der sich aus aktuellen perspektivischen Sicherheitsbedürfnissen ergebenden Aufgaben und der dazu erforderlichen Qualifizierung der analytischen und vergleichenden Arbeit, das Erkennen und Bekämpfen solcher konkreter feindlicher Angriffe sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, die Regeln der Konspiration anwenden und einhalten. Allseitige Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik und das Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit . Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung der feindlichen Zentren und anderen Objekte ist die allseitige Nutzung der starken und günstigen operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik. Durch die Leiter der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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