Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 613

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 613 (NJ DDR 1970, S. 613); damaligen Bundesministers für Familie und Jugend über die Indizierung einer Ausgabe der Zeitschrift „stern“ zu entscheiden. Diese Ausgabe enthielt vier Fotos, die die Ermordung eines Angehörigen "der Befreiungsfront Südvietnams durch den Saigoner Polizeichef zeigen. Der Bundesminister bezeichnete in seinem Antrag diesen Mord als „Hinrichtung“ und stellte fest, die Fotos könnten auf Jugendliche schädigend wirken. Nach dieser Lesart wirkt die Aufklärung der Jugend über die imperialistischen Verbrechen in- Vietnam schädigend. Demgegenüber können zahlreiche westdeutsche Verlage unbeeinträchtigt antikommunistische „Propagandabücher“, Memoiren von Hitler-Generalen zur Glorifizierung von „Wehrmachts-Traditionen“ und andere neonazistische Literatur in Millionenauflagen verbreiten. Beispielsweise produzierten drei unter dem Pseudönym Konsalik schreibende neonazistische Autoren in den Jahren 1960 bis 1965 53 antikommunistische, chauvinistische und militaristische Bücher mit einer Gesamtauflage von rund 25 Millionen Exemplaren15 16. Es ist auch bisher nicht bekannt geworden, daß z. B. das in westdeutschen Berufsschulen verwendete „Lehrbuch“ von Nebelsiek „Der Gemeinde-, Staats- und Weltbürger“ als jugendgefährdend indiziert worden ist. In diesem Buch, das bis 1965 in 85 Auflagen mit 830 000 Exemplaren erschien, wircl die DDR auf infamste Weise als „unmenschliches Terrorsystem“ verleumdet und der Kommunismus als „abgründige Entartung“, als „arbeiterfeindlich, brutal und kriegshetzerisch“ bezeichnet16. Die Tatsache, daß in der westdeutschen Bundesrepublik Schund- und Schmutzliteratur gewissermaßen am Fließband produziert wird .-und den Buchmarkt beherrscht, ist nicht einfach Ausdruck des Mangels an Jugendschutzbemühungen. Dieser Zustand ist vielmehr ein notwendiges Element des staatsmonopolistischen Gesellschaftssystems. ; Die Praxis der Bundesprüfstelle bei der Anwendung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wird durch die westdeutsche Rechtsprechung gestützt. Das Bundesverwaltungsgericht legte in seinem Urteil vom 7. Dezember 1966 (VC 47.64) zum Begriff „unsittlich“ in § 1 Abs. 1 Satz 2 GjS’dar: „Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1966 (BVerw.GE 23.112 [114]) ausgeführt hat, ist in Satz 2 das Wort .unsittlich- nicht im allgemeinen ethischen, sondern im sexuellen Sinne zu verstehen.“17 Schilling bemerkte zu dieser Einschränkung sarkastisch: „Noch einige solcher Urteile und man wird feststellen müssen, daß es für die Gerichte keine jugendgefährdenden Schriften mehr gibt, während sie der Öffentlichkeit in die Augen fallen.“18 Auch das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit wird nicht den gesetzlichen Forderungen entsprechend gehandhabt. Das wird vor allem am Beispiel des § 6 Abs. 3 deutlich, wonach Filme, „die geeignet sind, die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zur leiblichen, seelischen oder gesellschaftlichen Tüchtigkeit zu beeinträchtigen“, nicht zur Vorführung vor diesen freigegeben werden dürfen. Tatsächlich vermittelt das Filmangebot in Westdeutschland ein Leitbild, „durch das Denken und Vernunft systematisch verdammt, Brutalität. Killen und Menschenverachtung in großem Aus- 15 Vgl. Ziermann, „Kultur lilr die psychologische Kriegführung“, Einheit 1969. Heit 1, S. 109. 16 Zitiert nach Ransch, „Jugend im Kampf gegen den westdeutschen Imperialismus“, .Einheit 1969, Heft 6, S. 699. 17 Veröffentlicht in: Recht der Jugend und des Bildungswesens 196B, Heft 5, S. 147 ff. 1 Schilling „Kritische Anmerkungen zur Auslegung einiger Begriffe des § 1 GjS durch das Bundesverwaltungsgericht“. Recht der Jugend und des Bildungswesens 1968, Heft S. S. 135. maß erzeugt und das Menschliche letztlich auf das Animalische reduziert wird“19. * - Das westdeutsche „Handwörterbuch der Kriminologie“ wagt in Kenntnis der Jugendschutzsituation in der Bundesrepublik die Feststellung: ' „Man kann geradezu den ethischen Wert eines Staates daran messen, Ob er den Schutz seiner schwächeren Glieder in der rechten Weise zu garantieren vermag.“20 ' . Legt man allein diesen Maßstab an die westdeutsche Realität an, so zeigt sich der Charakter dieser Gesellschaft. Nicht „das Jahrhundert“ ist „außerordentlich jugendfeindlich“21, sondern die imperialistische Gesellschaftsordnung. Nicht „die Jugend in der modernen Gesellschaft“ ist Opfer dieser Jugendfeindlichkeit, sondern die junge Generation im staatsmonopolistischen System. Und die Frage: „Was nützt uns die freiheitlichdemokratische Lebensordnung, wenn die Menschen schon in jungen Jahren geistig und seelisch versklaven“22 enthält tiefe Resignation, die die naheliegende Erkenntnis verhindert, daß eine solche „Lebensordnung“ nicht frei und demokratisch, sondern unfrei, .Un-demokratisch und unmenschlich ist. In der Bundesrepublik ist die Jugendpolitik nach wie vor der kontinuierlich weiterverfolgten imperialistischen Innen- und Außenpolitik untergeordnet. Projekte der SPD-FDP-Regierung für eine Bildungsreform führten bisher nicht zu einer Verbesserung des Jugendschutzes. „Bei der Bildungsreform helfen nicht formale Änderungen. Es ist vielmehr notwendig, von der Demokratisierung des Bildungswesens auszugehen. Das heißt Säuberung des Bildungsinhalts von jeglichem nazistischem und reaktionärem Gedankengut “23. Eine wahre demokratische Alternative in der Jugendpolitik setzt die Verwirklichung der Grundrechte der Jugend voraus. Mit dem Grundrecht auf Bildung und Erziehung aber ist untrennbar auch das Recht auf Schutz vor imperialistischer Manipulierung verbunden. 19 ziermann, a. a. O., S. 105. 20 Handwörterbuch der Kriminologie, a. a. O,, S. 437. 21 Ebenda, S. 438. 22 Ebenda, S. 440. . ' 23 w. Ulbricht, Grundlegende Aufgaben im Jahre 1970 (Referat auf der 12. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1969, S. 66. Im Staatsverlag der DDR erschien unlängst: Dr. Erika Oehmke/Dieter Sander: Schutz der Kinder und Jugendlichen (Erläuterung der Verordnung vom 26. März 1969). 94 Seiten; Preis 1,50 Mark. In ihrem kleinen Kommentar zur KJSchVO machen die Autoren sichtbar, daß diese wichtige Rechtsvorschrift auf dem Grundsatz sozialistischer Jugendpolitik, die Förderung und den Schutz der Jugend als efnheitliches System zu begreifen, beruht. Kinder- und Jugendschutz ist in der sozialistischen Gesellschaft keine Ressortangelegnheit einzelner staatlicher Organe, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, wobei den Eltern, Pädagogen, Leitern, in deren Leitungs-bereich Jugendliche tätig sind, sowie den Mitarbeitern von Handelsorganen und Kultureinrichtungen eine besondere Verantwortung übertragen ist. Die Erläuterungen zu den Bestimmungen über die Bekämpfung von Schund-, Schmutz- und jugendgefährdenden Erzeugnissen, über die Beschränkung des Verkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sowie über die Beschränkung des Aufenthalts in öffentlichen Einrichtungen einschließlich der entsprechenden Ordnungsstrafbestimmungen sind informativ und eine gute Anleitung für die Praxis. 613;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 613 (NJ DDR 1970, S. 613) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 613 (NJ DDR 1970, S. 613)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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