Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 606

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 606 (NJ DDR 1970, S. 606); Der Geld- und Devisenverkehr im System des staatlichen Monopols der Valutawirtschaft Die planmäßige Leitung der Valuta Wirtschaft und des Geldumlaufs erfordert, den Geld- und Devisenverkehr so zu gestalten, daß er nicht durch äußere und innere Störungen beeinträchtigt wird. Das betrifft nicht nur den kommerziellen, sondern auch den nichtkommerziellen Bereich, so z. B. Leistungen im internationalen Reiseverkehr und Tourismus oder auf Grund vielfältiger Zahlungsmöglichkeiten, die bei Rechtsgeschäften oder anderen Beziehungen zwischen Devisenausländern und -inländern entstehen können2. Das System der Valutawirtschaft umfaßt alle gesellschaftlichen Bereiche, in denen Devisenbeziehungen . bestehen oder Vorkommen. Sein umfassender Charakter ergibt sich aus dem staatlichen Monopol der Valutawirtschaft in der DDR (Art. 9 Abs. 5 der Verfassung). Das aus dem Außenhandelsmonopol resultierende Valutamonopol ist das alleinige Recht des sozialistischen Staates, alle Geld- und Wertbeziehungen zu anderen Staaten zu erfassen, zu lenken, zu planen und zu kontrollieren. Es ist ein bedeutsames Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, um zu gewährleisten, „daß für unsere Volkswirtschaft keine nachteiligen Abhängigkeitsverhältnisse entstehen und sie vor Krisenerscheinungen des imperialistischen Wirtschafts- und Währungssystems geschützt wird“3. 'Seine Zielstellung ist zugleich auf die Durchsetzung der Leninschen Prinzipien der. friedlichen Koexistenz von Staaten mit unterschiedlichen Gesellschaftsordnungen gerichtet. Um die Funktion des Valutamonopols zu verwirklichen, wurden verschiedenen Institutionen spezielle Befugnisse übertragen, die sie als Organe der Devisenwirtschaft, auszuüben haben4. Diese normativen Regelungen dürfen indes nicht zu der fehlerhaften Annahme verleiten, daß das Valutamonopol institutioneilen Charakter trage. Damit würde seine gesellschaftliche Dynamik im entwickelten gesellschaftlicheh System des Sozialismus negiert werden5. Die aktive Rolle, die dem Valutamonopol bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zukommt, erfordert insbesondere, daß mit seiner Hilfe eine hohe Devisenrentabilität durch die Betriebe, Kombinate und Einrichtungen auf dem von der 12. und 13. Tagung des Zentralkomitees der SED gewiesenen Weg erzielt wird, Valutamittel überall sparsam verwandt und diese „objektbezogen eingesetzt und nicht für andere Zwecke ausgegeben werden“6; 2 Hinsichtlich der Begriffe „Deviseninländer“ und „Devisenausländer“ vgl. die §§ 2 und 3 des Gesetzes über den Devisen-verkehr und Devisenkontrolle Devisengesetz vom 8. Februar 195 (GBl. I s. 321) i. d. F. des Anpassungsgesetzes vom 11. Juni 1968 (GBl. I S. 242). Bezüglich der Begriffe „Devisenwert“, ' „ De Visen wertu m lauf“ und „Geldforderungen“ vgl. die §§ 6 bis 8 des Devisengesetzes und § 4 der Geldverkehrsordnung vom 20. September 1961 (GBl. n S. 461) i. d. F. des Anpassungsgesetzes (a. a. O.) und der AnpassungsVO vom 13. Juni 1968 (GBl. H S. 363). 3 vgl. die Grußadresse des Zentralkomitees der SED an die Teilnehmer der Konferenz der Außenwirtschaft vom 27./ 28. März 1969, in: Sozialistische Außenwirtschaft 1969, Heft 4, S. 1 f. 4 Die Grund pflichten der Organe der Devisenwirtschaft sind insbesondere in den §§ 15 bis 18 des Devisengesetzes fest gelegt; Details sind in Durchführungsbestimmungen geregelt. Organg der Devisenwirtschaft sind das Ministerium der Finanzen, das Ministerium für Außenwirtschaft, die Staatsbank der DDR, die Deutsche Außenhandelsbank-AG und die Industrie-und Handelsbank. Für die Geld- und Devisenkontrolle an den Zoll- und Staatsgrenzen ist das Ministerium für Außenwirtschaft verantwortlich; operativ wird die Kontrolle von der Zollverwaltung der DDR ausgeübt. Auf die spezifische Verantwortung dieser Organe kann hier nicht näher eingegangen werden. 5 Vgl. hierzu Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR, Berlin 1969, S. 461. 6 Mittag, Fragen des Volkswirtschaftsplanes der DDR 1970 alle Versuche, gesetzliche Zahlungs- und Verrechnungsarten mit Geld- und Devisenwerten zu umgehen oder mit den von der Staatsbank der DDR auf der Grundlage der Währungsparität festgesetzten Devlsenumrechnungssätzen oder An- und Verkaufssätzen für ausländische Banknoten zu manipulieren, strikt unterbunden werden7; die Organe, der Devisen Wirtschaft eine wirksame Kontrolle aller Devisenwerte und -wertumläufe gewährleisten und zugleich sichern, daß gemeinsam mit den Strafverfolgungsorganen alle Straftaten un,d Verstöße im Geld- und Devisenverkehr vollständig aufgedeckt und geklärt werden. In der Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ist daher auch der strafrechtliche Schutz des Valutamonopols erforderlich. Die sozialistische Valuta Wirtschaft und der Geldumlauf müssen vor den ökonomischen Aggressionsbestrebungen und Währungspraktiken des Imperialismus abgeschirmt werden. Das schließt den Schutz vor anarchischen und spontanen Einflüssen des imperialistischen Währungssystems ein. Zum Inhalt der Beeinträchtigung der Valuta Wirtschaft oder des Geldumlaufs Entsprechend dem Schutzbedürfnis der Valutawirtschaft und des Geldumlaufs wurden die Strafbestimmungen im Geld- und, Devisenverkehr ( § 7 Geldver-kehrsordnung und § 19 Devisengesetz) an das neue, sozialistische Strafgesetzbuch angepaßt8. Für die nunmehr vom Strafrecht erfaßten Handlungen sind ungeachtet des Unterschieds hinsichtlich des Geltungsbereichs zwischen dem Devisengesetz und der Geldverkehrsordnung folgende Momente kennzeichnend: 1. Das Schwergewicht des strafrechtlichen Schutzes liegt auf der Bekämpfung und Verhütung negativer Einwirkungen auf devisenwirtschaftliche Vorgänge und Geschehnisse, d. h. -auf dem Schutz vor Handlungen, die die. planmäßige Entwicklung, Leitung und Kontrolle der Valutawirtschaft oder den Geldumlauf beeinträchtigen. Die „Beeinträchtigung“ ist ein Wesensmerkmal für alle strafrechtlich relevanten Handlungen im Geld- und' Devisenverkehr. Unterschiede, die in der Beeinträchtigung bestehen, sind gradueller Natur. Sie kennzeichnen die in § 7 Geldverkehrsordnung und § 19 Devisengesetz fixierten Handlungen entweder als Vergehen oder wenn die Valütawirtschaft oder der Geldumlauf im bedeutenden Umfang beeinträchtigt wurde als Verbrechen. Eine fahrlässige Tat ist strät-rechtlich relevant, wenn dadurch die Valutawirtschaft oder der Geldumlauf erheblich beeinträchtigt wurde (§ 7 Abs. 4 Geldverkehrsordnung, § 19 Abs. 4 Devdsen-gesetz). 2. Andere vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen nach § 7 Geldverkehrsordnung und § 19 Devisengesetz, für die eine Beeinträchtigung im vorgenannten Sinne nicht zutrifft oder bei denen sie nicht vorliegt, werden vom Strafrecht nicht erfaßt. Sie wurden den Ordnungswidrigkeiten und (soweit sie den Geld- und Devisenverkehr über die Grenzen der DDR betreffen) den Zoll- und Devisenverstößen zugeordnet9. (Referat auf der 12. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1969, S. 23. 7 Andere als die von der Staatsbank dfcr DDR festgesetzten Umrechnungssätze für Devisen oder An- und Verkaufssätze für ausländische Banknoten „dürfen nicht angewandt werden“ (§ 16 Abs. 2 Devisengesetz). Die jeweils gültigen Sätze können bei der Industrie- und Handelsbank und ihren Filialen eingesehen werden. * 6 vgl. Gerberding/Liening/H. Schmidt, „Die Anpassungsgesetzgebung zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht“, NJ 1968 S. 547 ff. 9 Vgl. auch Hinz/Liening, „Zur Regelung der Zoll- und Devisenverstöße“, NJ 1968 S. 615. 606;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 606 (NJ DDR 1970, S. 606) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 606 (NJ DDR 1970, S. 606)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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