Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 581

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 581 (NJ DDR 1970, S. 581); tungsrechtlich oder disziplinarisch zur Verantwortung gezogen. Die Staatanwaltschaft, die umfassende Vollmachten besitzt, kann ihre Befugnisse nur dann anwenden, wenn eine Gesetzesverletzung vorliegt oder zu vermuten 1st. Die Aufgabe der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht in der UdSSR besteht darin, die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen. Vor jeglichen Angriffen sind zu .schützen die in der Verfassung der UdSSR und in den Verfassungen der Unions- und Autonomen Republiken verankerte Gesellschafts- und Staatsordnung der UdSSR, das sozialistische Wirtschaftssystem und das sozialistische Eigentum; die politischen, Arbeits-, Wohn- und anderen persönlichen und Vermögensrechte sowie die gesetzlich geschützten Interessen der Bürger der UdSSR; . die Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der staatlichen Einrichtungen, der Betriebe, der Kolchosen sowie der genossenschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Organisationen. Unter Einheitlichkeit der Gesetzlichkeit wird in der gegebenen Entwicklungsetappe der sozialistischen Gesellschaft verstanden: die Verkörperung des Volkswillens in den Gesetzen, die Übereinstimmung der juristischen Gesetze mit den objektiven gesellschaftlichen Bedürfnissen, die Verpflichtung aller staatlichen Organe, Funktionäre, gesellschaftlicher Organisationen und Bürger, die Gesetze konsequent zu befolgen, der Vorrang des Gesetzes gegenüber allen anderen-Rechtsvorschriften, die Gleichheit aller Bürger und Funktionäre vor dem Gesetz. ' Die Einheitlichkeit der Gesetzlichkeit ist in der Verfassung der UdSSR verankert: Nach Art. 19 haben die Gesetze der UdSSR (Unionsgesetze) in allen Unionsrepubliken die gleiche verbindliche Kraft. Im Falle der Nichtübereinstimmung des Gesetzes einer Unionsrepublik mit einem Unionsgesetz geht das letztere vor (Art. 20). Die höchsten Organe der Staatsmacht und der staatlichen Verwaltung der UdSSR üben gemäß Art. 14 Buchst, d die Kontrolle über die Einhaltung der Verfassung der Ud§SR aus und gewährleisten, daß die Verfassungen der Unionsrepubliken mit der Verfassung der UdSSR übereinstimmen. Die höchste Aufsicht über die Durchführung der Gesetze obliegt dem Generalstaatsanwalt und den ihm unterstehenden Staatsanwälten (Art. 113 bis 117). Da die Einheitlichkeit der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die einheitliche ökonomische Grundlage des sozialistischen Staates und durch den einheitlichen Charakter. der Politik der kommunistischen Partei objektiv, bedingt ist, entwickelte bzw. entwickelt sich auch in den anderen sozialistischen Staaten die Staatsanwalt-, schaftliche Aufsicht zu einer selbständigen Form staatlicher Tätigkeit5 Die Erfahrungen der UdSSR lehren, daß in der Übergangsperiode vom Sozialismus züm Kommunismus immer mehr das objektive Bedürfnis hervortriitt, alle Formen der gesellschaftlichen Kontrolle (der Wertorientierungen, der öffentlichen Meinung, der rechtlichen Gestaltung usw.) zu vervollkommnen. Das hängt damit 5 Vgl. z. B. die Gesetze über die Staatsanwaltschaft in der DDR vom 17.-April 1963, in der Volksrepublik Bulgarien vom 2. Februar 1960, in der Sozialistischen Republik Rumänien vom 19. Juni 1952, der Volksrepublik Polen vom 15. April 1967, der CSSR vom 17. Juni 1965, der Mongolischen Volksrepublik vom 15. Oktober 1957, der demokratischen Republik Vietnam vom 15. Juli 1960. ; zusammen, daß der Aufbau des Kommunismus mit einem Anwachsen der Organisdertheit und Disziplin der Funktionäre und Bürger, mit der Vervollkommnung der Demokratie, mit der Erweiterung der Rechte der Persönlichkeit und der Erhöhung ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft sowie mit der Überwindung von Rechtsverletzungen und ihren Ursachen verbunden ist. Die gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten existieren als objektive Möglichkeiten, die in der praktischen Tätigkeit der Menschen zu realisieren sind. Die rechtliche Gestaltung vermag in wechselseitigem Zusammenwirken mit anderen Formen der gesellschaftlichen Kontrolle diese Tätigkeit in bestimmten Grenzen zu organisieren. Indem gesetzliche Regelungen Pflichten festlegen und Rechte gewähren, festigen sie gesellschaftlich notwendige Varianten der sozialen Beziehungen. Die gestaltende Rolle des sozialistischen Rechts bebesteht darin, daß es gestattet, , eine mögliche Verhaltensweise in eine tatsächliche umzuwandeln und damit die gesellschaftlichen Prozesse auf die Erreichung der fest-' gesetzen Ziele aüszurichten. So findet z. B. das Gesetz der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft seinen juristischen Ausdruck in Normativakten, die die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Plandirektiven entstehenden Beziehungen regeln. In dem Maße, wie die sowjetische Gesellschaft auf dem Wege zum Kommunismus voranschreitet und die Bedeutung der wissenschaftlichen Leitung aller gesellschaftlichen Prozesse wächst, erhöht sich auch die Notwendigkeit, die jeweils zweckmäßigsten Regeln (darunter auch Rechtsnormen) zu schaffen, die auf die Weiterentwicklung aller gesellschaftlichen Kräfte und Potenzen gerichtet sind. Dabei muß man beachten, daß sich die Rolle des Rechts nicht in der rechtlichen Regulierung gesellschaftlicher Beziehungen erschöpft. Das Recht erzieht die sowjetischen Bürger im Geiste der Einhaltung der Regeln des. sozialistischen Gemeinschaftslebens und im Sinne der Festigung von Gesetzlichkeit und Rechtsordnung. Damit-trägt es mit dazu bei, ein kommunistisches Verhältnis zur Arbeit, zur gesellschaftlichen Verantwortung, zum Kollektiv, zurFa-milie und zu den Menschen zu entwickeln. Die Effektivität der rechtlichen Gestaltung wird in vieler Hinsicht davon bestimmt, inwieweit die juristischen Gesetze die objektiven gesellschaftlichen Bedürfnisse voll zum Ausdruck bringen und in welchem Maße sie durch das Verhalten der Mertschen verwirklicht werden. Der Grad, in dem Gesetze von staatlichen Organen, Einrichtungen, Betrieben und Bürgern beachtet und durchgesetzt werden, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. auch von der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft zum Schutze der einheitlichen sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Staatsanwaltschaft verwirklicht ihre Rolle im Mechanismus der rechtlichen Regelung durch eine Art „Rückkopplung“ in die Leitung der gesellschaftlichen Prozesse. Sie signalisiert Hemmnisse in den einzelnen Leitungsgliedern und entwickelt ünd prüft Maßnahmen, um Gesetzesverletzungen zu beseitigen und für die Zukunft zu verhindern. Sie achtet darauf, daß diejenigen Bedingungen geschaffen werden, die zum Erreichen der konkreten, in den Rechtsnormen fixierten Ziele notwendig sind. Auch die Staatsanwaltschaft als Teil des Systems der rechtlichen Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen bedarf einer wissenschaftlichen Durchdringung derjenigen Fragenkomplexe und Einzelprobleme, die mit der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht über die gerfaue Einhaltung der Gesetze verbunden sind. Vom praktischen Gesichtspunkt" aus erfordert die Ausarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht in erster Linie 581;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 581 (NJ DDR 1970, S. 581) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 581 (NJ DDR 1970, S. 581)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurdea im Jahre gegen insgesamt Personen einen Rückgang von Ermittlungsverfahren um, dar. Unter diesen befinden sich Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X