Innen

Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 580

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 580 (NJ DDR 1970, S. 580); Die Verklagte zahlt jedoch tatsächlich nichts, sondern erhält als Vorschuß 325 M lt. Kostenfestsetzungsbeschluß 159 M insgesamt 484 M In den angeführten Beispielen waren beide Parteien anwaltlich vertreten. Ist nur die unterhaltsberechtigte Prozeßpartei durch einen Anwalt vertreten, dann tritt die Diskrepanz zwischen Kostenentscheidung und tatsächlichem Ergebnis noch stärker in Erscheinung. Eine Annäherung an die Kostenentscheidung unter Vermeidung einer Rückzahlungspflicht ist m. E. nur zu erreichen, wenn der Kastenvorschuß bei der Kostenausgleichung zwar als Zahlung des Unterhaltsberechtigten behandelt wird, aber eine Festsetzung von Ko- sten gegen den Unterhaltsverpflichteten über die Kostenentscheidung bzw. den geleisteten Kostenvorschuß hinaus unterbleibt. Folgt man dieser Auffassung, so hätte im ersten Beispiel die Klägerin von den ihr entstandenen Anwaltskosten 519 M minus 314 M 205 M und im zweiten Beispiel die Verklagte 477 M minus 325 M = 152 M selbst aufzubringen. Das ist angesichts der ergangenen Kostenentscheidungen nicht unbillig. In beiden Beispielen entfiele eine Festsetzung von Anwaltskosten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten. Im übrigen schließe ich mich der Auffassung von Niethammer an, daß es angebracht wäre, wenn das Oberste Gericht in einer Entscheidung den Gerichten recht bald eine den Bedürfnissen der Praxis gerecht werdende Anleitung gäbe. Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. W. K. SWIRBULJ, Stellvertr. Direktor des Unionsinstituts zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung beim Generalstaatsanwali der UdSSR Die Einheitlichkeit der sozialistischen Gesetzlichkeit und die staatsanwaltschaftliche Aufsicht in der UdSSR Die wissenschaftliche Leitung des; gesamten gesellschaftlichen Lebens im Sozialismus geschieht mit Hilfe von wechselseitig verbundenen Systemen und Untersystemen, die jeweils bestimmte gesellschaftliche Funktionen erfüllen und unterschiedliche Aufgaben lösen, jedoch alle dem Hauptziel untergeordnet sind: dem Aufbau des Sozialismus und Kommunismus. Deshalb setzt die Leitung der sozialistischen Gesellschaft voraus, daß für die Lösung der gesamtstaatlichen Aufgaben eine einheitliche Linie vorhanden ist, selbstverständlich unter Berücksichtigung der örtlichen Unterschiede. „Die örtlichen Unterschiede . nicht zu berücksichtigen würde bedeuten, in bürokratischen Zentralismus usw. zu verfallen, würde bedeuten, die örtlichen Funktionäre an der Berücksichtigung der örtlichen Unterschiede zu hindern, welche die Grundlage einer vernünftigen Arbeit bildet.“1 Beim unterschiedlichen Herangehen an die Lösung der einzelnen Aufgaben darf allerdings nie das Hauptziel vergessen werden. Eines der Mittel, um die Koordinierung und Zielstrebigkeit der Arbeit der Menschen beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus staatlich zu sichern, besteht darin, eine einheitliche Gesetzlichkeit herzustellen. Die Notwendigkeit einer Einheitlichkeit der Gesetzlichkeit als Mittel zur Führung der Menschen in der sozialistischen Gesellschaft betonte Lenin erst-'malig in seinem Brief für das Politbüro vom 22. Mai 1922 „Über .doppelte“ Unterordnung und Gesetzlichkeit“. Er hob hervor, daß „die Gesetzlichkeit einheitlich sein (muß)“ und daß alle verpflichtet sind, „die einheitlichen, für die ganze Föderation festgelegten Gesetze unbedingt zu beachten“2. Besonders große Bedeutung maß Lenin der Organisierung der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht als einer der Bedingungen für die Sicherung der Einheitlichkeit der sozialistischen Gesetzlichkeit zu. Als die sowjetische Staatsanwaltschaft im Jahre 1922 geschaffen wurde, war sie im Unterschied zu den Staatsanwaltschaften in kapitalistischen Staaten nicht pri- l' Lenin, Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 350. 2 Lenin, a. a. O., S. 350 und 351. mär als Strafverfolgungsorgan konzipiert. Sie ist entsprechend den Ideen Lenins dazu bestimmt, alles vom Standpunkt einer genauen Einhaltung der Gesetze zu beurteilen. „Der Staatsanwalt ist verantwortlich dafür, daß kein einziger Beschluß irgendeiner Lokalbehörde dem Gesetz widerspricht“; er hat „Maßnahmen -zu ergreifen, damit die Auffassung von der Gesetzlichkeit in der gesamten Republik zu einer absolut glichen wird“3. Um bei der Anwendung der Gesetze eine einheitliche Linie durchzusetzen, ist die Staatsanwaltschaft als zentralistisches Organ auf gebaut; Die Staatsanwälte der örtlichen Staatsanwaltschaften werden von der Zentrale ernannt und unterstehen in ihrer Tätigkeit nur dieser. Die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit wird „ungeachtet aller örtlichen Unterschiede und entgegen allen wie auch immer gearteten örtlichen Einflüssen“ vorgenammen4. Die Verfassung der UdSSR von 1936 legt in Art. 113 fest, daß die „oberste Aufsicht über die genaue Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen ebenso wie durch die einzelnen Amtspersonen sowie durch die Bürger der UdSSR“ dem Generälstaatsanwalt der UdSSR obliegt. Eine Weiterentwicklung der Leninschen Organisationsund Arbeitsprinzipien der Staatsanwaltschaft brachte die im Jahre 1955 verabschiedete Ordnung über die staatsanwaltschaftliche Aufsicht in der UdSSR. Das Wesen der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht als höchste Aufsicht über die strikte Durchführung der Gesetze besteht darin, daß sie unter der Kontrolle des Obersten Sowjets der UdSSR und unabhängig von den örtlichen Staatsorganen durchgeführt wird. In Verwirklichung ihrer Vollmachten deckt die Staatsanwaltschaft nicht nur Gesetzesverletzungen auf, sondern ergreift auch Maßnahmen, damit die zuständigen Staatsorgane, die Funktionäre und gesellschaftlichen Organisationen diese Verletzungen beseitigen. Funktionäre und Bürger, die das Gesetz verletzen, werden je nach dem Charakter des Verstoßes strafrechtlich, verwal- 3 Lenin, a. a. O., S. 351. Lenin, a. a. O S. 350.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 580 (NJ DDR 1970, S. 580) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 580 (NJ DDR 1970, S. 580)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vergehen des Untersuchungsführers ist die Voraussetzung dafür, daß eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Tätigkeit der Spezialkommissionen und der gemäß Befehl gebildeten Referate entsprechend den vom Genossen Minister in den Dienstkonferenzen im und gestellten Aufgaben noch stärker in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Aktivitäten und des Zeitpunktes ihrer Durchführung erfolgte Veröffentlichungen durch westliche Massenmedien oder die inspirierende Rolle ehemaliger Bürger maßgeblich waren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X