Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 538

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 538 (NJ DDR 1970, S. 538); Die sedis Richter, die gegen das Urteil stimmten®, hielten mit gewissen Nuancierungen die Abgrenzungsregeln des Art. 6 der Festlandsockel-Konvention für allgemeines Völkerrecht. Die BRD, Dänemark und die Niederlande mußten nach den vom Internationalen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen erneut über die Grenzen ihrer Sockelanteile verhandeln. Nach mehreren Verhandlungsrunden in Den Haag, Bonn und Kopenhagen einigte man sich im Mörz 1970 auf einen dänischen Kompromißvorschlag, der den westdeutschen Anteil keilförmig bis in die Mitte der Nordsee ausdehnt und ihn um etwa 12 000 qkm vergrößert, während Dänemark auf 7 000 qkm und die Niederlande auf 5 000 qkm verzichten6 7. Die Urteile des Gerichtshofs gelten nur zwischen den Parteien und schaffen kein neues Völkerrecht. Sie haben aber für die Interpretation des Völkerrechts große praktische Bedeutung. Die Bedeutung des Tiefseebodens und die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung Der wissenschaftlich-technische Fortschritt hat es ermöglicht, daß der Mensch vom Festlandsockel aus immer weiter auf dem Meeresboden vordringt und ihm seine Geheimnisse entreißt. Gegenstand besonders intensiver Erkundung sind der Indische Ozean, der mittlere Atlantik und der Nordwestpazifik. An zahlreichen Stellen liegen .auf dem Meeresboden viele Milliarden Tonnen Erzknollen mit einer hohen Mangankonzentra-tion. Wie diese Mineralien technologisch und ökonomisch am besten gewonnen werden können, ist noch nicht völlig geklärt; aber zahlreiche Forschungsinstitute arbeiten an der Klärung dieser Probleme. Das USA-Innenministerium vergab vor einiger Zeit die ersten Schürfkonzessionen für Tiefseegebiete außerhalb der Territorialgewässer und des Festlandsockels vor der Küste von Oregon und Süd-Kalifornien8. Durch Dekret vom 1. Oktober 1968 nahm Saudi-Arabien Teile des Roten Meeres außerhalb seines Festlandsockels für sich in Anspruch, weil in 2 500 m Tiefe metallhaltiger Bodenschlamm auf einer Fläche von 900 qkm entdeckt worden war. Der Tiefseeboden und die aus ihm bis auf wenige hundert Meter unter dem Meeresspiegel aufragenden unterseeischen Hochplateaus und Tafelberge, die sog. Guyots, sind auch militärisch nutzbar. Auf dem Meeresboden fest oder beweglich installierte militärisch bemannte und unbemannte Anlagen (Raketen- und Torpedoabschußvorrichtungen, Horchgeräte, Vorratslager für Waffen, Gerät, Munition und Brennstoffe u. a.) sind mit den herkömmlichen optischen und funkmeßtechnischen Aufklärungsmitteln kaum zu entdecken; sie sind daher nur schwer verwundbar. Die USA haben bereits „auf dem Ozeanboden eine bedeutende Anzahl von nichtnuklearen Waffensystemen einschließlich der Geräte zum Orten von U-Booten und ozeanographische Bojen verankert“9, und sie beabsichtigen, in den nächsten Jahren ein ganzes Netz von Stützpunkten auf und unter dem Tiefseeboden zu errichten10. 6 Dagegen stimmten die Richter Bengzon (Philippinen), Ko-retzki (UdSSR), Lachs (Polen), Morelli (Italien), Tanaka (Japan) und Sörensen (Dänemark). 7 Handelsblatt (Düsseldorf) vom 26. März 1970. 8 Vgl. Burke, Contemporary Legal Problems in Ocean Development, in: SIPRI, Towards a Better Use of the Ocean, Stockholm / New York : London 1969, S. 23. Für zwei Konzessionen auf Ölbohrungen vor den Küsten von Kalifornien und Texas erhielt die USA-Staatskasse 1,2 Milliarden Dollar. Newsweek, März 1969; zitiert nach Kalinkin, „Über die Nutzung des Meeresbodens ausschließlich für friedliche Zwecke“, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1969, Heft 10, s. 118 (russ.). io vgl. SIPRI. a. a. O., S. 05 f. (Anm. 155). Es ist zweifelhaft, ob in den kommenden 10 bis 15 Jahren bereits ein nennenswerter Erzabbau auf dem Tiefseeboden erfolgen wird, der eine rechtliche Regelung verlangt. Vorläufig wird die Erkundung und Erforschung überwiegen. Ernster und vordringlicher hinsichtlich einer rechtlichen Regelung scheint es mit der militärischen Nutzung zu sein. Es ist bereits jetzt angebracht, rechtliche Grundlagen für das Tiefseebo-den-Regime anzuvisieren und zum geeigneten Zeitpunkt zu kodifizieren. Bereits im Jahre 1966 befaßte sich der Wirtschaftsund Sozialrat der UNO mit der wissenschaftlichen Nutzung des Meeresbodens, Die verstärkten Bestrebungen des amerikanischen Imperialismus zur militärischen Nutzung und ökonomischen Ausbeutung des Tiefseebodens im Mittelmeer mögen Malta im Jahre 1967 bewogen haben zu beantragen, daß das Tiefsee-problem auf die Tagesordnung der XXII. Tagung der UNO-Vollversammlung gesetzt wird11. Malta schlug vor, über Mittel und Wege zu beraten, wie die natürlichen Reichtümer des Meeresbodens und Meeresuntergrundes der nationalen Aneignung entzogen und für die gesamte Menschheit nutzbar gemacht werden können, und regte an; Annahme einer Deklaration, die den Meeresboden und den Meeresgrund außerhalb der Grenzen der nationalen Hoheit zum gemeinsamen Erbe der Menschheit erklärt; Feststellung einiger allgemeiner Prinzipien hinsichtlich der Erforschung, Erhaltung, Nutzung und Ausbeutung der Naturschätze des Meeresbodens und -Untergrundes außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete; Aufforderung an die UNO-Mitglieder, keine Hoheitsrechte über Teile des Meeresbodens und -Untergrundes außerhalb der gegenwärtig bestehenden nationalen Hoheitsgebiete für sich in Anspruch zu nehmen; Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung folgender Fragen und Ausarbeitung■ entsprechender Verträge: Festlegung der Außengrenze des Festlandsockels, Schaffung einer völkerrechtlichen Rechtsordnung für den Meeresboden und -Untergrund, Bildung eines internationalen Organs zur Verwaltung des Meeresbodens und -Untergrundes. Seit 1967 wird im Rahmen der UNO über diese Vorschläge Maltas beraten. Ein z. Z. aus 42 Mitgliedern bestehender Meeresboden-Ausschuß befaßt sich mit den aufgeworfenen Problemen12. Der Inhalt der Verhandlungen kann hier nicht im einzelnen wiedergegeben werden. Nur die Probleme der Abgrenzung des Tiefseebodens vom Festlandsockel sowie der Entmilitarisierung und Internationalisierung der Tiefsee sollen gestreift werden. Probleme der Grenzziehung auf dem Tiefseeboden Die Unbestimmtheit der gegenwärtigen Grenzen des Festlandsockels verursacht zugleich die Unklarheit über die landwärtige Grenze des Tiefseebodens. Diese Tatsache hat dazu geführt, daß sich die Stimmen mehren, die eine feste Grenze zwischen Festlandsockel und Tiefseeboden, etwa bei der 500- oder der 2 500- 11 UN-Doc. A/6695 vom 1. August 1967. 12 Dem Ausschuß, der sich in einen juristischen und einen wissenschaftlich-technischen Unterausschuß gliedert, gehören Vertreter folgender UNO-Mitgliedstaaten an: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Ceylon, Chile, CSSR. Frankreich, Großbritannien, Island, Indien, Italien, Japan, Jugoslawien, Kamerun, Kanada, Kenia, Kuweit, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malaysia, Malta, Mauretanien, Mexiko, Nigeria, Norwegen, Österreich, Pakistan, Peru, Polen, Rumänien, El Salvador, Sierra Leone, Sudan, Tansania, Thailand, Trinidad-Tobago, UdSSR, USA, VAR.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 538 (NJ DDR 1970, S. 538) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 538 (NJ DDR 1970, S. 538)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die Einarbeitung neueingestellter Angehöriger Staatssicherheit - Einarbeitungsordnung -. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der wird gefordert, daß eine parallele Anwendung des Gesetzes zur nur dann gestattet ist, wenn es zur Abwehr konkreter Gefahren notwendig ist. Im Ermittlungsverfahren sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungsund Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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