Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 532

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 532 (NJ DDR 1970, S. 532); Bei der im vorliegenden Falle zu treffenden Kostenentscheidung wäre es allerdings fehlerhaft, die in dem genannten Urteil des Obersten Gerichts enthaltenen Rechtsgrundsätze zu § 93 ZPO schematisch anzuwenden. Der Entscheidung des Obersten Gerichts lag der Fall zugrunde, daß die Anfechtungsklage von der Mutter des Kindes gegen den geschiedenen Ehemann erhoben wurde. Der Klägerin mußten insbesondere deshalb die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, weil sie kostenrechtlich die Umstände zu vertreten hatte, die eine gerichtliche Überprüfung des Personenstandes ihres Kindes notwendig machten. Erhebt der Staatsanwalt eine Vaterschaftsanfechtungsklage, dann kann dieser Grundsatz auf ihn nicht zutreffen. Aus alledem ergibt sich, daß in Fällen wie dem vorliegenden nur in entsprechender Anwendung der §§ 91, 100 Abs. 2 ZPO eine den familienrechtlichen Grundsätzen entsprechende gerechte Kostenentscheidung getroffen werden kann. In § 100 Abs. 2 ZPO wird bestimmt, daß dann, wenn der unterliegende Teil aus mehreren Personen besteht, bei einer erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit nach Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab für die Kostenentscheidung genommen werden kann. Der Grundgedanke des § 100 Abs. 2 ZPO besteht darin, daß auch im Falle- des Unterliegens mehrerer Personen diesen nicht schematisch zu gleichen Teilen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, sondern unter Beachtung der Sachlage und aller Umstände des Verfahrens auch eine andere Kostenentscheidung getroffen werden kann. Bei der besonderen Ausgestaltung des Vaterschaftsanfechtungsverfahren, das eine außergerichtliche Einigung der Parteien und ein rechtswirksames Anerkenntnis durch die Parteien ausschließt, müssen die der Bestimmung des § 100 Abs. 2 ZPO innewohnenden rechtlichen Erwägungen im Interesse einer gerechten und den Besonderheiten des Familienrechtsverfahrens Rechnung tragenden Kostenentscheidung entsprechende Beachtung finden. Im vorliegenden Falle erscheint es daher geboten, § 100 Abs. 2 ZPO entsprechend anzuwenden. Wie bereits dargelegt, hat allein die Verklagte zu 2) Veranlassung dazu gegeben, daß sich eine gerichtliche Überprüfung des Personenstandes ihres Kindes notwendig machte, während der Verklagte zu 1) dazu keine Veranlassung gegeben hat und auch durch seine Mitwirkung im Verfahren keine ungerechtfertigten Verfahrenskosten entstanden sind. Diese Umstände rechtfertigen es in entsprechender Anwendung der §§ 91, 100 Abs. 2 ZPO, der Verklagten zu 2) die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Das Urteil des Kreisgerichts war daher wegen Nichtanwendung des § 100 Abs. 2 ZPO aufzuheben. Die Kosten waren der Verklagten aufzuerlegen. Im Staatsverlag der DDR erscheint im I. Quartal 1971: V ersicher ungsrech t Textausgabe der Rechtsnormen und Vertragsbedingungen für die Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung in der DDR Herausgeber: Wissenschaftsbereich Internationales Finanz- und Wirtschaftsrecht der Sektion Staats- und Rechtswissenschaften der Martin-huther-Vniversität Halle-Wittenberg Etwa 368 Seiten, Preis: 7,50 M. Die Textausgabe enthält alle geltenden versicherungsrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Neuregelungen für die Versicherung der volkseigenen Betriebe, der Betriebe der Landwirtschaft und der staatlichen Organe durch die Staatliche Versicherung der DDR. Sie ist mit Anmerkungen und einem Sachregister versehen und besonders für Justitiare der volkseigenen Betriebe und Genossenschaften, aber auch für Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane und anderer staatlicher Organe ein wertvolles Nachschlagewerk. Inhalt Walter Baur: Der IX. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen - ein bedeutender Beitrag zur Sicherung des Friedens und zum Schutz der Menschenrechte . . . 501 Dr. Heinz H u g o t / Dr. Wolfgang Peiler / Dr. Walter Schostok : Zum Modell der Leitung, Information und Arbeitsorganisation des Stadtgerichts von Groß-Berlin . 504 Walter Heide / Elisabeth Salzer: Aus der Arbeit der Rechtspflegeaktivs im Stadtbezirk Halle-Süd 509 Helmut La t k a / Dr. Franz Thoms: über die Tätigkeit der Gerichte bei der Durchsetzung des LPG-Rechts 510 Zur Diskussion Dr. Horst Bein/ Dr. Dietmar Seidel : Zur Beteiligung an Straftaten mit Fahrlässigkeitselementen 516 Recht und Justiz in der westdeutschen Bundesrepublik Dr. Horri H a r r I a n d : Weiterer Anstieg der Kriminalität 518 Rechtsprechung Stra frecht Oberstes Gericht: Zur Anordnung des Vollzugs der angedrohten Freiheitsstrafe, wenn ein Täter böswillig seiner Verpflichtung zur Bewährung am Arbeitsplatz nicht nachkommt. 522 Oberstes Gericht: Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Rechtsmittelgerichts über die Befreiung von Folgen der Fristversäumung und über Entschädigung für Untersuchungshaft. (Anm. Dr. Alfred Hartmann) 524 LPG-Recht Oberstes Gericht: Zum Widerspruch beim Ausscheiden eines LPG-Mit-glieds und zu den Voraussetzungen, unter denen bei Verletzung der Arbeitspflichten eine unterbliebene Fondszuführung als Schaden geltend gemacht werden kann . 526 Oberstes Gericht: Zur Wirksamkeit von Beschlüssen der LPG-Mitglieder-versammlung und zur Bindung des Gerichts an diese Beschlüsse 528 Familienrecht BG Neubrandenburg: Zur Begründetheit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung, wenn dem Kläger die gegen seine Vaterschaft sprechenden Tatsachen bereits vor der Anerkennung bekannt waren 530 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Auferlegung der Verfahrenskosten, wenn der Staatsanwalt gegen beide Ehegatten Klage auf Anfechtung der Vaterschaft eines Kindes erhoben hat. 531 t k 5 32;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 532 (NJ DDR 1970, S. 532) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 532 (NJ DDR 1970, S. 532)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf ein mögliches Vorkommnis mit einer relativ großen Anzahl von Zuführungen Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Darlegungen zur einsatz- und aktionsbezogenen Vorbereitung der Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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