Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 509

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 509 (NJ DDR 1970, S. 509); seine Mitarbeiter befähigen, die prinzipiellen Losungen des Modells in den einzelnen Bereichen zu konkretisieren, schöpferisch anzuwenden und damit modellgerecht zu arbeiten. Dabei darf es kein Ausweichen vor Auseinandersetzungen mit solchen Mitarbeitern geben, bei denen angesichts neuer Aufgaben Anzeichen von Resignation auftreten, oder mit solchen, die sich nur schwer auf die neuen Anforderungen einstellen und nach bequemeren Wegen suchen. Ein wichtiges Mittel zur Entwicklung der initiative sind Verpflichtungen der Mitarbeiter, zur Realisierung des Modells beizutragen. Abschließend bleibt noch festzustellen, daß sich in logischer Konsequenz an die Ausarbeitung eines all-gemeingültigen Modells für die Bezirksgerichte (Stadtgericht) ein entsprechendes Modell für die Kreisgerichte (Stadtbezirksgerichte) anschließen muß. WALTER HEIDE, Stellvertreter des Vorsitzenden für Innere Angelegenheiten beim Rat des Stadtbezirks Halle-Süd ELISABETH SALZER, Direktor des Kreisgerichts Halle-Süd Aus der Arbeit der Rechtspflegeaktivs im Stadtbezirk Halle-Süd Die Verhütung und die Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen verlangen als ein gesamtgesellschaftliches Anliegen das komplexe, koordinierte Zusammenwirken der staats- und wirtschaftsleitenden Organe, der Rechtspflegeorgane sowie aller gesellschaftlichen Kräfte. Von dieser Erkenntnis ging auch der Beschluß der Stadtbezirksversammlung Halle-Süd vom 19. Dezember 1968 aus, der u. a. festlegte, daß in bestimmten Gebieten des Stadtbezirks gesellschaftliche Gremien geschaffen werden sollen, deren Aufgabe es ist, die Tätigkeit der gesellschaftlichen Kräfte und der für Sicherheit und Ordnung verantwortlichen Organe der Betriebe und des Wohngebiets zu koordinieren. Ein solches Gremium, das. wir als Rechtspflegeaktiv bezeichnet haben und das in anderen Bezirken „Koordinierungsgruppe“ oder ähnlich genannt wird, wurde im Februar 1969 zunächst im Raum Ammendorf geschaffen. Ammendorf ist ein territorial in sich geschlossenes Gebiet, das zehn Wohnbezirke der Nationalen Front umfaßt. Hier wohnen wie überall im Stadtbezirk zahlreiche Bürger, die sich ehrenamtlich oder hauptamtlich mit Fragen der Ordnung und Sicherheit beschäftigen, ohne daß diese Kräfte in der Vergangenheit planmäßig in den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung der Rechtsverletzungen im Territorium einbezogen wurden. Auf Grund der Erfahrungen im Raum Ammendorf wurde inzwischen im Stadtbezirk Halle-Süd ein zweites Rechtspflegeaktiv gebildet, und zwar im Wahlkreis „Rund um die Maschinenfabrik“. Wir sind jedoch der Ansicht, daß es nicht unbedingt notwendig ist, lückenlos im gesamten Stadtbezirk Rechtspflegeaktivs wirksam werden zu lassen. Die Entscheidung darüber sollte vielmehr nach spezifischen Einschätzungen die Stadtbezirksversammlung treffen. Bildung und Zusammensetzung des Rechtspflegeaktivs Mit der Bildung des Rechtspflegeaktivs Ammendorf wurden die Abt. Inneres des Rates des Stadtbezirks und die Ständige Kommission „Sozialistische Rechtspflege“ der Stadtbezirksversammlung beauftragt. Sie haben auf die Auswahl und Gewinnung von Mitgliedern für dieses Aktiv große Sorgfalt verwandt. In vielen individuellen Gesprächen sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Stadtbezirksausschusses der Nationalen Front, den staatlichen und gesellschaftlichen Leitungen, den in diesem Bereich liegenden Betrieben und den Vorsitzenden 'der Schiedskommissionen wurden befähigte Bürger zur Mitarbeit gewonnen. Dabei leisteten auch die Schöffenkollektive der Großbetriebe im Territorium Unterstützung. Zur Zeit arbeiten im Rechtspflegeaktiv Ammendorf mit: zwei Abgeordnete der Stadtbezirksversammlung, je ein Vertreter der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front, je ein Mitglied der zwei im Territorium tätigen Schiedskommissionen, je ein Vertreter der Schulen sowie ein bis zwei Vertreter der im Territorium liegenden Betriebe. Die Vertreter der Betriebe sind Mitglieder der Betriebsgewerkschaftsleitung bzw. unmittelbar mit den Problemen der Rechtspflege im Betrieb verbunden und können deshalb ein enges Zusammenwirken zwischen den Konfliktkommissionen und den Schiedskommissionen einleiten. Außerdem wird auf die Mitarbeit der Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei, die im Raum Ammendorf tätig sind, besonderer Wert gelegt. Mit der Leitung des Aktivs wurde eine Richterin vom Bezirksgericht Halle betraut. Die Arbeit des Aktivs wird nicht nur von den Abgeordneten der Ständigen Kommission „Sozialistische Rechtspflege“, sondern auch von anderen Abgeordneten der Stadtbezirksversammlung entsprechend ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Wahlkreis unterstützt. Aufgaben des Rechtspflegeaktivs Das Rechtspflegeaktiv hat sich das Ziel gestellt: durch Erfahrungsaustausch, gegenseitige Information und Koordinierung der Tätigkeit aller beteiligten Organe und gesellschaftlichen Kräfte die Ordnung und Sicherheit im Territorium zu erhöhen; die Gemeinschaftsarbeit zwischen den örtlichen Organen, Betrieben, Rechtspflege- und Sicherheitsorganen, Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front und allen gesellschaftlichen Kräften auf dem Gebiet der Bekämpfung und Vorbeugung von Rechtsverletzungen im Territorium zu entwickeln und zu vertiefen; Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen mit Hilfe der Informationen durch die örtlichen Organe sowie Rechtspflege- und Sicherheitsorgane über die Gesamtsituation im Territorium aufzudecken und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu beraten; die gesellschaftlichen Kräfte im Territorium zur Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen und sie begünstigenden Bedingungen und Ursachen zu mobilisieren; an der Aufdeckung von Erscheinungen der Asozialität, bei der namentlichen Erfassung kriminell gefährdeter Bürger sowie bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung der aus der Strafhaft entlassenen Bürger mitzuwirken; zur Verhinderung bzw. Auflösung negativer Gruppierungen von Jugendlichen und zu deren sinnvoller Freizeitbetätigung beizutragen; die Mitverantwortung der Bürger zur Pflege und 509;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben zur Untersuchung derartiger Rechtsverletzungen und anderer Gefahren verursachender Handlungen und zur Aufdeckung und Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen genutzt werden. Es können auf der Grundlage geeigneter Ermittlungsverfahren sowie im Rahmen des Prüfungsstadiums umfangreiche und wirksame Maßnahmen zur Verunsicherung und Zersetzung entsprechender Personenzusammenschlüsse durchgeführt werden. Es ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte verhindernde operative Maßnahmen durchzusetzen. Gleichzeitig sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen. Die detaillierte Ausgestaltung der informationeilen Prozesse im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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