Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 506

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 506 (NJ DDR 1970, S. 506); Die Informationsproblematik ist im Verhältnis zum Leitungskomplex bewußt gesondert dargestellt worden, obwohl Leitung und Information an sich nicht zu trennen sind. Beides ist aber nicht identisch. Die gesonderte Darstellung soll die Übersichtlichkeit des Modells gewährleisten und der Komplexität der Informationsbeziehungen Rechnung tragen. Die Darlegungen zur Arbeitsorganisation tragen im wesentlichen noch den Charakter einer Konzeption. Die gründliche Ausarbeitung setzt eine Reihe von Arbeitsstudien voraus, die zur Zeit noch nicht abgeschlossen sind. Zur Stellung und zu den Aufgaben des Stadtgerichts Bei der Ausarbeitung des Modells wurden Stellung und Aufgaben des Stadtgerichts als wesentliche theoretische Grundlage vorangestellt. Dabei sind die bestehenden gesetzlichen Regelungen konkretisiert worden. Die Stellung des Stadtgerichts ist dadurch bestimmt, daß es das Organ der Leitung der Rechtsprechung und der weiteren Tätigkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte der Hauptstadt ist. Die Beziehungen des Stadtgerichts zu anderen Organen auch zum Obersten Gericht und zum Ministerium der Justiz werden im Leitungsteil des Modells nicht in besonderen Abschnitten behandelt, jedoch im Informationsteil konkret dargelegt. Das Modell zeigt die Besonderheiten auf, die die Tätigkeit des Stadtgerichts gegenüber anderen Bezirksgerichten charakterisiert, gelangt jedoch nicht zu der Schlußfolgerung, daß es eine besondere Stellung der Berliner Justiz gäbe. Selbstverständlich hat das Stadtgericht bei seiner Arbeit die konkreten Bedingungen der Hauptstadt zu berücksichtigen (z. B. Probleme, die sich aus der Grenze zu Westberlin ergeben, verstärkter Touristenstrom usw.). Als Hauptgegenstand der Leitungstätigkeit des Stadtgerichts ist im Modell die Leitung der Rechtsprechung hervorgehoben worden. Dabei wurde der Versuch unternommen, die Aufgaben der Rechtsprechung und die diesbezügliche Leitungstätigkeit des Stadtgerichts umfassend zu formulieren7. Im Modell werden ferner die weiteren Aufgaben des Stadtgerichts genannt; zugleich wird festgelegt, auf welche Weise und mit welchen Methoden das Stadtgericht seine Aufgaben zu verwirklichen hat. Dabei sind einleitend für alle Organe des Stadtgerichts gleichermaßen gültige Grundsätze ausgearbeitet worden, die dann in den Abschnitten über die Aufgaben und Arbeitsweise der Organe des Stadtgerichts jeweils konkretisiert werden. Aus der Modellierung der Stellung und der Aufgaben des Stadtgerichts und seiner Organe ergaben sich Konsequenzen für die Neugestaltung der Struktur des Stadtgerichts. Das muß besonders betont werden, weil nicht etwa bestimmte Strukturvorstellungen Ausgangspunkt für die Regelungen im Modell waren, sondern diese im Ergebnis der Fixierung der Aufgaben unabdingbar wurden. Im Verhältnis zur traditionellen Struktur ist folgendes neu: 1. Die Funktion des stellvertretenden Direktors für Kader wird abgeschafft. (Das ist für einige Bezirksgerichte keine neue Konsequenz mehr.) 2. Beide Stellvertreter des Direktors werden für die Leitung von Rechtsprechungsbereichen verantwortlich gemacht (Strafrecht bzw. Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht). 7 Mit Problemen der Leitung der Rechtsprechung auf der Grundlage des Modells wird sich ein besonderer Beitrag beschäftigen. 3. Es wird ein Referat Kader unter Leitung eines Juristen geschaffen. 4. Das Stadtgericht erhält mit der Informations- und Dokumentationsstelle eine völlig neue Struktureinheit, in der vor allem die gesamte wissenschaftliche Information und Dokumentation konzentriert ist. 5. Die Inspektionsgruppe erhält einen Leiter und wird unmittelbar dem Direktor unterstellt. 6. Der leitende Sekretär erhält eine Schlüsselfunktion zur Leitung des technischen Bereichs, der die entscheidende Zuarbeit zur Verwirklichung der Rechtsprechungsfunktion des Stadtgerichts leistet. Der leitende Sekretär erhält gleichermaßen bestimmte Anleitungsaufgaben gegenüber den Sekretären der Stadtbezirksgerichte. 7. Bestimmte Arbeiten im technischen Bereich werden zentralisiert (z. B. Bildung eines Schreibzimmers und einer Zentralregistratur). Aus der Schaffung der Funktionen des Leiters der Informations- und Dokumentationsstelle und des Leiters der Inspektionsgruppe ergeben sich Konsequenzen für die Zusammensetzung des Präsidiums. In Anbetracht ihrer Stellung wird es für erforderlich gehalten, daß sie als ständige Gäste an den Präsidiumssitzungen (ausgenommen Fälle der Kassationsrechtsprechung) teilnehmen. Den im Modell enthaltenen Prinziplösungen zur Struktur liegen folgende Überlegungen zugrunde: In allen Leitungsbereichen ist die Einheit von politischer und fachlicher Führung und Qualifizierung durchzusetzen. Die Trennung von Rechtsprechung und Kaderarbeit und die teilweise vorhandene Vernachlässigung der Leitung der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsprechung wird überwunden. Die Leitungstätigkeit des Direktors wird stärker auf die Erfüllung grundsätzlicher Leitungsaufgaben konzentriert. Die Leitungskader werden weitgehend von Aufgaben entlastet, die nicht unmittelbar mit der Leitung der Rechtsprechung verbunden sind. Es werden eindeutige Unterstellungs- und Weisungsverhältnisse innerhalb der Strukturbereiche und zwischen ihnen geschaffen. Zu den Aufgaben und zur Arbeitsweise der Organe des Stadtgerichts Ausgehend vom dynamischen Charakter des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates und der darauf beruhenden Grundsätze des GVG, wurden im Modell in schöpferischer Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmungen, unter Verwertung der Erfahrungen einiger Bezirksgerichte sowie unter kritischer Überprüfung der geltenden Ordnung über die Arbeitsweise der Bezirks- und Kreisgerichte vom 13. August 1964 die Aufgaben der kollektiven Leitungsorgane, des Direktors und seiner Stellvertreter sowie der Leiter und Mitarbeiter der Strukturbereiche des Stadtgerichts fixiert. Hinsichtlich der Arbeitsweise der Organe des Stadtgerichts enthält das Modell zur Zeit im wesentlichen nur die wichtigsten Grundsätze. Diese bedürfen zum Teil noch der Konkretisierung in speziellen Ordnungen. Solche Ordnungen sind bisher nur für das Präsidium und für die Informations- und Dokumentationsstelle erarbeitet worden. Bei der Bestimmung der Aufgaben ist die Arbeitsgruppe davon ausgegangen, daß die Rechtsprechung und ihre Leitung untrennbar mit der Kadererziehung und der Qualifizierung der Juristen verbunden sind 506;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 506 (NJ DDR 1970, S. 506) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 506 (NJ DDR 1970, S. 506)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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